Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B096

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 13.


Darmstadt, den 4. Mai 1880.



Inhalt: 1) Bekanntmachung, Abänderung der Statuten der Bank für Süddeutschland betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 3) Bekanntmachung, die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend. - 4) Uebersicht der im Jahre 1879 in den Irrenanstalten des Großherzogthums verpflegten Kranken. - 5) Bekanntmachung, die für die Zeit vom 1. Januar bis Ende März 1880 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Mainz zu erhebenden Umlagen betreffend. - 6) Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1880 betreffend. - 7) Ordensverleihungen. - 8) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 9) Charakterertheilungen. - 10) Namensveränderungen. - 11) Dienstentlassungen. - 12) Concurrenzeröffnungen. - 13) Sterbefälle.


Bekanntmachung,
Abänderung der Statuten der Bank für Süddeutschland betreffend.

      Nachdem der von der 24. ordentlichen Generalversammlung der Actionäre der Bank für Süddeutschland am 16. v. Mts. beschlossenen Abänderung der unter dem 15. April 1879 im Regierungsblatt bekannt gemachten Zusatzbestimmung zu dem § 12 pos. 2 der Bankstatuten, welcher Zusatz nunmehr zu lauten hat:

      "Die Direction wird ermächtigt, die seit dem 31. December 1875 präcludirten Noten alter Währung noch nachträglich bis zu dem anderweitigen Beschlusse einer späteren Generalversammlung der Actionäre einzulösen -"

die Landesherrliche Genehmigung ertheilt worden ist, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

      Darmstadt, den 15. April 1880.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Rautenbusch.