Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B094

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Or
d.
-N
r.
Namen der Gemeinden.
Aus-
schlag.
Beitrag
auf 1 fl.
Normal-
steuer-
capital.
Erh
eb.
-Zi
ele.
Bemerkungen.
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg
4 Groß-Steinheim mit Hainstadt, Klein-Auheim und Dietesheim 302 11,700 6
5 Heusenstamm mit Hausen und
Obertshausen
300 34,165 6
6 Klein-Krotzenburg 203 25,827 6
7 Langen 700 36,233 6
8 Offenbach 9300 20,275 6
9 Seligenstadt 1800 25,449 6
10 Sprendlingen mit Neu-Isenburg 420 26,755 6
11 Weiskirchen mit Hainhausen und
Jügesheim 967 Mark 5.svg

322

35,114

6

Der Voranschlag ist für 1879/81 aufgestellt, für 1880 werden 322 Mark 5.svg erhoben.

      Vorstehende Uebersicht wird als wahrhaft bescheinigt und mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die zielweise Erhebung der Umlagen in den Monaten Februar, April, Juni, August, October und December d. J. stattfinden soll.
      Offenbach, den 31. März 1880.

Großherzogliches Kreisamt Offenbach.
v. Marquard.



Ordensverleihungen.

            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 8. April dem Hauptmann Wagner im 3. Infanterie-Regiment (Leib-Regiment) Nr. 117 das Ritterkreuz 1. Classe und dem Feldwebel Reichert im 3. Infanterie-Regiment (Leib-Regiment) Nr. 117 das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.

Ermächtigungen zur Einnahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 25. März dem Leibkammerdiener Theodor Logoz, - dem Hoffourier Haushofmeister Carl Fleck und dem Kammerdiener Philipp Wolf die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland den beiden ersteren verliehenen großen, sowie der dem letzteren verliehenen kleinen goldenen Verdienstmedaille am St. Annenbande, -
2) am 27. März dem Geheimen Finanzrath Menges zu Darmstadt die Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Stanislausordens 2. Classe mit dem Stern, - zu ertheilen.