Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B055

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Beilage Nr. 7.


Nachtrag
zur Uebersicht der für das Jahr 1880 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Erbach.

      Zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde Höchst sollen außer den in der Bekanntmachung vom 12. Januar 1880 (Regierungsblatt Beilage Nr. 3 von 1880) erwähnten Umlagen im Betrage von 533 Mark 5.svg weitere 250 Mark 5.svg für 1880 erhoben werden, daher im Ganzen 783 Mark 5.svg, und zwar in den nämlichen Zielen, wie in der gedachten Bekanntmachung angegeben.
      Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Erbach, den 21. Februar 1880.

Großherzogliches Kreisamt Erbach.
Jost.


Erhebung in den Adelstand.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 25. Februar den Rittmeister und Escadronschef im 2. Großherzoglich Hessischen Dragoner-Regiment
      (Leib-Dragonerregiment) Nr. 24 Friedrich Scholl für sich und seine ehelichen Nachkommen in den
      Adelstand des Großherzogthums zu erheben.

Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 28. Februar dem Großherzoglichen Rittmeister à la suite Freiherrn von Zwierlein die Erlaubniß
      zur Annahme und zum Tragen der ihm von Seiner Majestät dem König von Italien verliehenen silbernen
      Civil-Verdienst-Medaille zu ertheilen.

Dienstentlassung.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 4. März den Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze zu Pfeddersheim Karl Adam Gerstenmayer seines
      Dienstes zu entlassen.

Concurrenzeröffnungen.
      Erledigt sind:
1) die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Zeilhard, im Kreise Dieburg, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg;
2) eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Leihgestern, im Kreise Gießen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg;
3) eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Pfeddersheim, im Kreise Worms, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg;
4) eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Gadernheim, im Kreise Bensheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Das Präsentationsrecht zu dieser Stelle steht dem Herrn Grafen von Erbach-Schönberg zu.