Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/294

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 27.


11) Christian Deißroth, ohne Gewerbe von Guntersblum, wegen Bruchs der Polizeiaufsicht und Landstreicherei, durch Urtheil vom 9. Mai 1860, in eine Correctionshausstrafe von 13 Monaten mit Schärfung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 2 Jahren nach erstandener Strafe.
12) Jacob Sander, ohne Gewerbe von Sauer-Schwabenheim, wegen Landstreicherei, durch Urtheil vom 9. Mai 1860 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren mit Schärfung, sodann zur Stellung unter Polizeiaufsicht auf die Dauer von 2; Jahren nach erstandener Strafe.
13) Anton Steinborn, ohne Gewerbe aus Mainz, wegen acht einfachen Diebstählen, durch Urtheil vom 23. Mai 1860 in eine Correctionshausstrafe von 13 Monaten mit Schärfung.
14) Barbara geborne Fassel, Wittwe von Mathias Abt, ohne Gewerbe aus Mainz, wegen zwei kleinen Diebstählen durch Urtheil vom 30. Mai 1860 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre mit Schärfung.
15) Margaretha Müller, ohne Gewerbe von Hadamar, Herzogthum Nassau, wegen Landstreicherei und Bruchs der Polizeiaufsicht, durch Urtheil vom 6. Juni 1860 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren 3 Monaten mit Schärfung, sodann zur Stellung unter Polizeiaufsicht auf die Dauer von 4 Jahren nach erstandener Strafe und nach Ablauf der bestehenden Polizeiaufsicht.
16) Lorenz Wambach, Taglöhner von Ebersheim, wegen thätlicher Ehrenkränkung und öffentlicher Verletzung der Schamhaftigkeit, durch Urtheil vom 6. Juni 1860 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten.
17) Wilhelm Großardt, Dienstknecht von Oppenheim, wegen mehrfachen kleinen Betrugs, 1 einfachen und 1 kleinen Diebstahls und Landstreicherei, durch Urtheil vom 20. Juni 1860 in eine Correctionshausstrafe von drei Jahren mit Schärfung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 4 Jahren nach verbüßter Strafe; hierin inbegriffen die gegen denselben durch Urtheil Großherzoglichen Bezirksgerichtes Alzey vom 13. April 1860 ausgesprochene Correctionshausstrafe von 4 Monaten.
b) Von dem Großherzoglichen Bezirksgerichte Alzey:
1) Elisabetha Siebert, Fabrikarbeiterin von Schwedelbach, Königreich Bayern, wegen Landstreicherei und Bruchs der Polizeiaufsicht, durch Urtheil vom 20. Januar 1860 in eine Correctionshausstrafe von 13 Monaten mit Schärfung, sodann zur Stellung unter Polizeiaufsicht auf die Dauer von 4 Jahren nach erstandener Strafe und nach Ablauf der bereits bestehenden Polizeiaufsicht.
2) Joseph Kappes, Schreiner von Worms, wegen Landstreicherei, Gewohnheitsbettelei, Widersetzung und Dienstehreverletzung, durch Urtheil vom 2. März 1860 in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten mit Schärfung und zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
3) Maximiliane Klippel, Dienstmagd von Erbes-Büdesheim, wegen 2 kleiner Betrügereien, 2 Unterschlagungen, 1 einfachen Betrugs und Landstreicherei, durch Urtheil vom 9. März 1860 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren mit Schärfung und zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
4) Christoph Schwahn, Maurer von Neuhausen, wegen einfachen Diebstahls, durch Urtheil vom 11. Mai 1860 in eine Zuchthausstrafe von 2 Monaten mit Schärfung, als Zusatz zu der durch Urtheil Großherzoglichen Assisengerichtes der Provinz Rheinhessen vom 17. April 1860 gegen denselben erkannten Zuchthausstrafe von 10 Jahren.
5) Georg Wieland, Schreiber von Alzey, wegen einfachen Diebstahls und einfachen Betrugs, durch Urtheil vom 15. Juni 1860 in contumaciam in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten.