Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/669

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 49.


89
Stück à 70 fl.
6,230 fl.
39
" à 35 fl.
1,365 fl.
2,776
" à 10 fl.
27,760 fl.
3,929
" à 5 fl.
19,645 fl.
25,000
" à 1 fl.
25,000 fl.
31,833
Stück. 80,000 fl.

eingezogen und am 17. v. M. nach Maßgabe der Bestimmung im Art. 6 jenes Gesetzes, in Gegenwart eines von der Großherzoglichen Oberrechnungskammer bestellten Commissärs und Actuars, nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich vernichtet worden.
Es wird dieses nach Art. 7 des Gesetzes vom 30. Juli 1848 hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 4. November 1853.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. von Schenck.
Reißig.


Bekanntmachung,
Postverbindungen im Kreise Biedenkopf betreffend.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die seither zwischen Gießen und Battenberg bestandene Postverbindung eine Aenderung in der Weise erfahren hat, daß die Postwagen mit dem 1. d. M. nicht mehr von Gießen ausgehen und bis dahin zurückgeleitet, sondern von Frohnhausen an der Lahn nach Gladenbach u.s.w. abgefertigt und an ersterem Orte wieder zum Anschlusse an die Eisenbahn nach Gießen einmünden werden, mittelst welcher die Beförderung der Postsendungen zwischen Gießen und Frohnhausen stattfindet. Das Personengeld ist festgesetzt worden für die Strecke

zwischen Frohnhausen und Gladenbach auf - fl. 24 kr.
" " " Biedenkopf " 1 " - "
" " " Battenberg " 1 " 36 "

Was die seither zwischen Battenberg und Arnsberg bestandene wöchentlich zweimalige Postwagen-Verbindung betrifft, so ist diese in eine zweimal wöchentliche Carriolpostverbindung zwischen Battenberg und Hallenberg umgestaltet worden, mit welcher, neben Postsendungen, zwei Personen Beförderung erhalten.

Darmstadt, den 2. November 1853.
Großherzogliche Oberpostinspection.
Goldmann.
Bessunger.