Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/641

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 44.


1) Mit dem 15. October d. I. werden die Funetionen der Landgerichte Großkarben und Rödelheim aufhören und die der Landgerichte Vilbel und Altenstadt ihren Anfang nehmen;
2) mit dem nämlichen Tage wird die durch die oben gedachte Bekanntmachung veröffentlichte veränderte Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen mit der unter 3 nachstehend enthaltenen Ausnahme in Wirksamkeit treten;
3) der Bezirk des Landgerichts Altenschlirs verbleibt vorerst noch der bisherige, und wird der Zeitpunkt später bekannt gemacht werden, mit welchem die veränderte Zusammensetzung dieses Bezirks und die hiernach sich ergebenden Aenderungen an der bisherigen Zusammensetzung der anstoßenden Gerichtsbezirke, sowie die Verlegung des Gerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein stattfinden können.
Darmstadt am 4. October 1853.
Großherzogliches Ministerium der Justiz.
v. Lindelof.
Gottwerth.


Dienstnachrichten.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allerguädigst geruht:

1) am 15. September dem Schulcandidaten Wilhelm Kehl zu Alzey die 6te evang. Schullehrerstelle daselbst zu übertragen; 2) am 17. September den Hofgerichtsrath Dr. Eduard Seitz dahier zum General-Staatsprocurator am Obergerichte zu Mainz mit dem Range eines Ober-Appellations- und Cassationsgerichtsrathes zu ernennen;
3) am 26. September den Assessor mit Stimme an dem Stadtgerichte dahier Carl Reuling zum Assessor an dem Hofgerichte der Provinz Starkenburg zu ernennen.


Charakterertheilungen.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 12. September dem Kreisarzt Hofrath Dr. Ludwig Braun zu Schlitz, dem Kreisarzt Hofrath Dr. Heinrich Christian Köhler zu Laubach, dem Kreisarzt Hofrath Dr. Andreas Wolf zu Erbach und dem Kreisarzt Hofrath Dr. Carl Stammler zu Alsfeld den Charakter als "Medicinalrath" zu verleihen.