Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/627

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 42.
Darmstadt am 30. September 1853.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Verordnung der Vertretung der Parthieen bei den Handels-, Friedens- und Polizeigerichten der Provinz Rheinhessen betr.; - 2) Bekanntmachung, die nachträgliche Erhebung einer Umlage in zweiter Klasse in der Gemeinde Niedereschbach, Kreises Vilbel, für 1853 betr.; - 3) Ordensverleihungen; - 4) Dienstnachrichten; - 5) Militärdienstnachrichten; - 6) Sterbfälle.


Bekanntmachung,
die Verordnung der Vertretung der Parthieen bei den Handels-, Friedens- und Polizeigerichten der Provinz Rheinhessen betreffend.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Vorschriften der im Regierungsblatt Nr. 31 von diesem Jahre publicirten Verordnung vom 2. Juli d. J., die Vertretung der Parthieen bei den Handels-, Friedens- und Polizeigerichten der Provinz Rheinhessen betr., nicht, wie in der Bekanntmachung vom 18. Juli d. J., Regierungsblatt Nr. 32 von diesem Jahre, bestimmt ist, mit dem 1. October dieses Jahres, sondern erst mit dem 15. November dieses Jahres in Kraft treten.

Darmstadt den 23. September 1853.
Großherzogliches Ministerium der Justiz.
v. Lindelof.
Gottwerth.