Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/506

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 34.


im Anerkenntniß der wohlthätigen Wirkungen, welche der aus den Verträgen vom 22. und 30. März und 11. Mai 1833, vom 12. Mai und 10. Dezember 1835, vom 2.Januar 1836 und vom 8. Mai, 19. October und 13. November 1841 beruhende Zoll- und Handelsverein, den bei dessen Gründung gehegten Absichten entsprechend, für den Handel und gewerblichen Verkehr der daran betheiligten Staaten herbeigeführt hat, und welche von einer weiteren Ausdehnung des gegenseitig freien Handels und gewerblichen Verkehrs zwischen Ihren Staaten für die Wohlfahrt Ihrer Unterthanen und zugleich für die Beförderung der allgemeinen Handels- und Verkehrsfreiheit in Deutschland zu erwarten stehen,
in dem Wunsche übereingekommen sind, sowohl den Fortbestand des gedachten Zoll- und Handelsvereins sicherzustellen, als auch den Steuerverein, auf Grund des zwischen den Regierungen von Preußen und Hannover am 7. September 1851 abgeschlossenen Vertrages, welchem Oldenburg durch Vertrag vom 1. März 1852 beigetreten ist, mit diesem Vereine zu vereinigen: so sind zur Erreichung dieser Zwecke Verhandlungen gepflogen worden, wozu als Bevollmächtigte ernannt haben:

Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst Ihren General-Director der Steuern Johann Friedrich von Pommer Esche,
Allerhöchst Ihren Geheimen Legationsrath Alexander Max Philippsborn
und
Allerhöchst Ihren Geheimen Regierungsrath Martin Friedrich Rudolph Delbrück;

Seine Majestät der König von Bayern:
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Carl Meixner;

Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchst Ihren Zoll- und Steuer-Director Bruno von Schimpff;

Seine Majestät der König von Hannover:
Allerhöchst Ihren General-Director der indirecten Steuern und Zölle Dr. Otto Klenze;

Seine Majestät der König von Württemberg:
Allerhöchst Ihren Director im Finanz-Ministerium Carl Friedrich von Sigel;

Seine Königliche Hoheit der Regent von Baden:
Höchst Ihren Ministerialrath Joseph Hack;

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen:
Höchst Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Wilhelm Duysing;

Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein:
Höchst Ihren Ministerialrath Maximilian von Biegeleben;