Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/361

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 23.
Darmstadt am 24. Mai 1853.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, den Viehsalz-Verkauf an Landwirthe betr. - 2) Bekanntmachung, die Erhebung des Chausseegeldes auf der durch die Gemarkung Höringhausen ziehenden Straße betr. - 3) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden im Kreise Bensheim. - 4) Uebersicht über Einnahme und Ausgabe des Kirchen- und Schulbaufonds in der Provinz Rheinhessen für das Jahr 1850. - 5) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Schotten. - 6) Bekanntmachung, die Erhebung der Umlage der Gemeinde Staffel, im Kreise Bensheim, für 1853/55 betr. - 7) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Erbach. - 8) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Biedenkopf. - 9) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden das Kreises Worms. - 10) Bekanntmachung, die Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden Bellmuth, Gedern und Wippenbach im Kreise Nidda betr. - 11) Dienstnachrichten. - 12) Charakterertheilungen.


Bekanntmachung,
den Viehsalz-Verkauf an Landwirthe betreffend.

Unter Bezugnahme auf §. 9 der im Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 15 erlassenen Bekanntmachung vom 1. April d. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß außer den an den daselbst verzeichneten Orten bestehenden Salzmagazinen, in den nachstehend angeführten Orten weitere Viehsalzverkaufsstellen errichtet worden sind:

1) in der Provinz Starkenburg zu Dieburg, Gernsheim, Hirschhorn, Höchst, Lampertheim, Michelstadt, Offenbach, Reichelsheim und Seligenstadt;
2) in der Provinz Oberhessen zu Altenstadt, Biedenkopf, Herbstein und Homberg a. d. Ohm;
3) in der Provinz Rheinhessen zu Oberingelheim, Oppenheim, Westhofen und Wörrstadt.
Darmstadt den 6. Mai 1853.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. v. Schenck.
Merck.