Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/077

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 17.
Darmstadt den 11. Oktober 1819.
Den Umlauf von gekippten Kronenthalern, und deren Annahme bei den öffentlichen Kassen betr.

Da sich seit einiger Zeit viele, mittelst Durchlöcherung gekippte, ganze, halbe, und viertels Kronenthaler, im Umlaufe zeigen, welche bedeutend zu leicht sind; so sieht man sich zu Abwendung von Nachtheilen veranlaßt, das Publikum vor deren Annahme zu warnen, den sämmtlichen Kassenbeamten des Großherzogthums aber zu befehlen, dergleichen durchlöcherte und gekippte Kronenthaler durchaus nicht in Zahlung anzunehmen.

Darmstadt, den 27sten September 1819.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
v. Grolman v. Kopp. Hofmann.
Rothe.



Ausschlag der diesjährigen Kommunalbedürfnisse in der Gemeinde Obererlenbach.

Der Ausschlag, welchen man unterm heutigen zur Bestreitung der Gemeindsbedürfnisse zu Obererlenbach, Patrimonialgerichts Obererlenbach, für das Jahr 1819 genehmigt hat, beträgt auf den Gulden Ortssteuer-Kapital:

1.) der Gemeindsglieder 1 kr. 1,4513 pf.
2.) der Nichtgemeindsglieder und der vorhin Steuerfreien - - 1,0113 -
Gießen, den 22sten September 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.

vt. Görtz.

Ausschlag der diesjährigen Gemeindsbedürfnisse in der Gemarkung Beienheim.

Der für das Jahr 1819 genehmigte Ausschlag zur Bestreitung der laufenden Gemeinds-Ausgaben