Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/019

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
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die stadtgerichtlichen Geschäfte sowie einen Theil der Verwaltung zu besorgen, daneben auch noch Beschäftigung als Anwalt. Im Jahre 1836 nahm Meyer an der nach langem Streite zwischen der Regierung und den Landständen von Ritterschaft und Städten endlich erfolgenden Vereinbarung der nachher wieder den Gegenstand eines langjährigen Streites bildenden Verfassung vom 6. Juli 1836 als Vertreter der Stadt Horn Theil und in derselben Eigenschaft nachher an den Landtagen von 1838 – 1846, auf denen namentlich eine Anzahl wichtiger Gesetze als: Landgemeindeordnung, Städteordnung, Ablösung von Reallasten, Einführung des Braunschweigischen Crininalgesetzbuches ec. berathen und beschlossen wurden; auch der Anschluß Lippe’s an den Deutschen Zollverband erfolgte.

Im Herbst 1846 erhielt er nach dem Zurücktritt des Raths Anze die Stelle eines Regierungsfiscals und Kammeranwalts und verlegte nun seinen Wohnsitz von Horn nach Detmold. Im Jahre 1848 mußte er im Auftrage der Regierung die städtische Verwaltung zu Lemgo während eines mehrwöchigen Aufenthalts daselbst möglichst ordnen und zugleich einen Theil der Untersuchung hinsichtlich der in jener Zeit dort stattgehabten Excesse führen.

Mit dem Anfange des Jahres 1849 trat er als Regierungsrath in die Regierung unter dem Präsidenten Petri und neben den Räthen: von Meien, Piderit, Heldmann, nachher nach des ersteren baldigem Tode, dessen Sohne Petri, und mußte in derselben die Ausarbeitung eines Theils der infolge „der deutschen Grundrechte“ zu erlassenden zahlreichen Gesetze übernehmen. Die unglücklichen Jahre der Reaction unter dem Cabinets-Ministerium Fischer werden ihm in seiner Stellung recht schwer gewesen sein, darum freute er sich, als mit dessen Nachfolger, dem Herrn v. Oheimb, dem er noch heute als einem wohl- und edelgesinnten Mann seine Achtung zollt, der Geist der Ordnung wieder bei uns einkehrte. Nach dem Abgange des Regierungs- und Consistorialpräsidenten de la Croix erhielt Meyer mit dem Titel Geh. Reg. Rath den Vorsitz im Consistorium mit Beibehaltung seiner Stellung im Regierungscolleg. Mit dem Eintritt des Geh. Reg. Raths Heldman in das Präsidium der Regierung und des Cabinets-Ministeriums übernahm er 1868 von den Ministerialgeschäften die kirchlichen und Schulangelegenheiten, von Heldmans Pensionirung bis zur Berufung des Ministers v. Flottwell 1872 für ein Vierteljahr und dann nach des Letzteren Abgange 1875 gemeinschaftlich mit den beiden Reg. Räthen Rohdewald und Hoffmann die sämmtlichen Ministerialgeschäfte. Dem Herrn v. Flottwell stand Meyer als Freund sehr nahe und verkehrt heute noch brieflich mit ihm.

Bald nach dem Regierungsantritt des jetzigen Landesherrn wurde