Eupen und Umgegend (1879)/284

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Eupen und Umgegend (1879)
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zwölf Jahren für 1330 rhein. Gulden verpachtet, was nach Ablauf eines jeden Termins von zwölf Jahren erneuert wurde.

       Als sich spater eine Konkurrenz für Gewinnung des Galmei's gebildet hatte, wurde seit 1506 dem Meistbietenden für 1600 rhein. Gulden der Zuschlag ertheilt.

       Bei der Ertheilung des Zuschlags für die Zeit vom 1. April 1518 bis Ende März 1529 behält sich der Verpächter, der König von Kastilien, Leon und Grenada, Erzherzog von Oesterreich, Herzog von Burgund, Brabant und Limburg u.s.w., das Recht der Verfügung über alle anderen in oder über der Erde gefundenen Erze vor und verbietet die Einfuhr oder den Durchgang fremden Galmei's.

       Gegen das Ende des 16. und im Anfange des 17. Jahrhunderts versuchte die Regierung die Werke mit eigenen Beamten selbst zu betreiben, wozu sie veranlaßt wurde, durch Klagen der Kaufleute und Kupferschläger von Aachen, Stolberg, Namur u.s.w. über schlechte oder mittelmäßige Beschaffenheit der von den Pächtern gelieferten Erze. Während einer Reihe von Jahren ging nun die Regierung abwechselnd von der Selbstverwaltung zur Verpachtung über und umgekehrt, zum Theil auch durch politische Ursachen hierzu bestimmt. So findet sich bis zum 1. Juli 1611 ein Karl Ruelli als Pächter; vom 1. Juli 1621 bis 1643 Johann Stappaert, Kaufmann und Bürger zu Aachen.

       Von jetzt ab, also nach dem zu Münster geschlossenen Frieden, behält die Regie die Ausbeutung als die vortheilhaftere, auch als Limburg von Oesterreich in Besitz genommen worden war. Erst am 26. Frimaire des Jahres XIV. (17. Dezember 1805) wurde von dem Präfekt des Ourte-Departement der Zuschlag der Grube der Vieille Montagne an Dony auf den Zeitraum von 50 Jahren gegen eine jährliche Steuer von 40,500 Francs ertheilt, welcher Akt durch kaiserliches Dekret vom 4. März 1806 bestätigt wurde. Dieser Pachter erhielt durch Dekret vom 19. Januar 1810 ein Erfindungs-Patent auf 15 Jahre für die Aufstellung eines Ofens zur Darstellung des Zinks aus dem Galmei.

       Dony hatte in wenigen Jahren seine Hülfsmittel erschöpft und sah sich zu einer Anleihe von 300,000 Fr. genöthigt, welche er unter der Bedingung von Chaulet erhielt, daß er diesen auf 12 Jahre an dem eventuellen Gewinn seines Unternehmens theilnehmen ließ. Jedoch war auch diese Hülfe wie der Verkauf von drei Viertheilen seiner Konzession nicht ausreichend, ihn vom Untergange zu retten.