Eupen und Umgegend (1879)/189

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Eupen und Umgegend (1879)
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25 Sgr. für den Scheffel überwiesen werden mußten. Die Kosten des neuen Schulhauses auf dem raerener Berge wurden durch Revisions-Protokoll vom 26. März 1846 auf 2211 Thlr. 9 Sgr. 4 Pf. festgesetzt und bezahlt. Vom 15. September 1846 an nahm die Erhebung eines durch Verfügung des Finanz-Ministeriums vom 4. Januar d. J. genehmigten Wegegeldes auf der Straße Eynatten-Raeren-Roetgen ihren Anfang. Aus Gemeindemitteln wurden zur Milderung der Noth in Folge abermaliger Kartoffelkrankheit 600 Thlr. bewilligt.

       Die noch zugenommene Theuerung der Lebensmittel veranlaßte die Regierung, abermals aus den Militär-Magazinen Roggen zu entnehmen, von welchem Raeren 300 Scheffel für 1039 Thlr. 5 Sgr. erhielt. Für zwei Brücken an der „Burg“ wurden laut Abnahme-Verhandlung am 14. Oktober 398 Thlr. 21 Sgr. 4 Pf. gezahlt, und für eine Brücke an der Mühle erhielt der Unternehmer am 31. Juli 54 Thlr. 28 Sgr. 3 Pf. Von dem bewilligten Gnadengeschenk von 2500 Thlr. für den Bau der Straße von Eynatten bis Roetgen erhielt die Gemeinde Raeren 715 Thlr. 7 Sgr. 5 Pf.

       Ohnweit Raeren, südwestlich von demselben, liegt „Neudorf“, in welchem sich mehrere adelige Stocklehen befanden, von denen das älteste der „Hof zu Neudorf“ (vielleicht Berscheit) im Jahre 1404 von Ingeram von der Soers (Suyrse) und dessen Gattin, einer Tochter des Joh. von Neudorf (Nuedorp), für einen Erbpacht von 5 Müdden Hafer und einer Lieferung von 14 Kapaunen erworben wurde. Am 8. Januar 1439 wurde nach dem Tode des Img. von der Soers dessen Schwiegersohn Johann von der Haiden mit dem Hofe belehnt. Dieser besaß außerdem einen Erbpacht von einem Hofe des Gerald von Walhorn, welchen Hof er 1449 kaufte. Nach dem Tode des Joh. von der Haiden und dessen Gattin im Jahre 1458 erwarb Adam Imgeram von der Soers den Hof und verkaufte denselben wieder im folgenden Jahre für einen Erbpacht von 37 Müdden Hafer an Lambert von Wylre. Nach dessen Ableben wurde Godart auf dem „Savel“ gen. „Bart“ mit der Hälfte des Hofes belehnt, während die andere Hälfte 1505 von Lambert von Neudorf erworben worden war.