Eupen und Umgegend (1879)/132

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Eupen und Umgegend (1879)
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d'Eupen) ( Archives du Royaume de Belgique. Conseil des Finances. Bruxelles) enthält eine große Anzahl Nachrichten, denen ich die folgenden kurzen Angaben entlehnte:

       1. In Eupen befinden sich Tuchmanufakturen von wollenen Tüchern jeder Art und Feinheit, welche über 340 Webstühle unter 50 Meistern in Bewegung setzen. 2. Sie verfertigen im Ganzen jährlich gegen 21,780 Stück der genannten Tücher von 40 Ellen Länge das Stück. 3. Diese Manufaktur besteht seit undenklicher Zeit vom Vater auf die Söhne, und von Andern, welche sich seit 40 und mehr Jahren daselbst etablirt haben. 4. Diese Manufaktur hat immer ohne Octroy bestanden bis zum 15. Juni 1718, da es dem Kaiser Karl VI gefiel, ihnen (den Manufakturisten) die freie Einfuhr ihrer Urstoffe aus dem Auslande zu gestatten unter ihrer schriftlichen Erklärung. (Die Wittwe Fey wurde von dem Conseil des domaines et des Finances ermächtigt, jedes Stück Tuch, welches für das Ausland bestimmt war, zu plombiren. Datum und Bedingungen dieser Erlaubniß sind jedoch nicht ersichtlich.) 5. Die Fabrikation dieser Tücher beschäftigt ohngefähr 5070 Arbeiter. 6. Diese Tücher werden zum größten Theil auf den deutschen Märkten abgesetzt, zum Theil auch in Brabant, einige wenige in Holland und im lütticher Lande und in Luxemburg. 7. Alle beziehen ihre Urstoffe aus Holland, Deutschland, aus der Gegend von Stablo und aus dem österreichischen Brabant. Für aus Holland bezogene Wolle wird an Ausgangsrechten von 100 fl. Werth 2 fl., für aus Sevilla bezogene Oele im Transit durch Holland 3 Gulden per Faß (la pipe) und der Leine 5 S. (Schilling?) für hundert Pfund entrichtet. Kuhhaare zu den Leisten werden aus Köln und aus der Umgegend von Stablo bezogen. Für Erstere wird eine Art Lagergeld, für Letztere keine Abgabe entrichtet. Oele aus Brabant zahlen den sechzigsten Theil ihres Werthes gleich andern Stoffen, wenn sie durch das lütticher Land gehen. 8. Nach Deutschland ausgeführte Tücher zahlen eine sehr mäßige Abgabe, nach Brabant und Luxemburg bestimmte, an Transit durch das lütticher Land, den sechszigsten Theil ihres Werthes, diejenigen, welche daselbst verbleiben einen halben Schilling für die Elle mehr. Melirte Tücher zahlen an Eingangszoll in Holland 5 % des Werthes, gefärbte Tücher sind daselbst prohibirt. 9. Es gibt in Eupen keine auf der Grenze liegende Tuchmanufaktur, welche als Deckmantel für das Einschwärzen dienen könnte. Einen solchen Fall hat die Ordonnanz vom 5. Oktober 1700 vorgesehen, welche eine eidliche Erklärung der Fabrikanten fordert, daß die Tücher, die sie in den Handel bringen aus ihren eigenen Manufakturen kommen und in der Herrschaft Sr. Majestät fabrizirt sind. NB. Daß die Webstühle, welche die Tuchmanufakturisten beschäftigen ebensowohl in dem Orte als in den umliegenden Ortschaften verbreitet sind, ebenso Spinner und Spinnerinnen, ist selbstverständlich.