Eupen und Umgegend (1879)/110

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Eupen und Umgegend (1879)
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Verträge durch ihre beigefügte Unterschrift, nämlich: Nicolaus Hannot, Aegidius Brauman, Nic. Heyendall, Casparus Henreco, Franciscus Wilhelmus Ronschaw, Cornelius Voß, Paulus Fabritius, Rencerus Puyters. Dieser Vertrag wurde dem Bischof von Lüttich Joannes Ludovicus vorgelegt, der unter'm 7. Februar 1691 durch seinen Generalvicar Cornelius Faes die Erlaubniß gab, nach Fertigstellung der Kapelle während zwei Jahre die hl. Messe zu halten.

       Einem noch vorhandenen Briefe zufolge hatte man zur Grundsteinlegung einen Herrn Hernandel eingeladen, der aber am 28. Juni 1690 diese Ehre „wegen seines Dienstes beim Könige“ auf Schloß Ruyff ablehnte und auf den Canonicus Gilles Blankart verwies. Im August 1691 war der Bau fertig gestellt, denn am 10. August d. J. gewährt der Generalvikar Cornelius Faes auf eine Eingabe der Brüder Michael, Mathias und des vorher nicht erwähnten Isaak Clebank, welche Namens der Bittsteller von A. Closset unterzeichnet ist, dem Abte von Klosterrath die Fakultät, die Kapelle zu benediziren. Der Altar war damals noch nicht fertig gestellt; denn eine in demselben sich findende Inschrift: Anno — Arnold Römer — 1694 — besagt, daß dieser erst später erbaut worden. Wann die übrigen Geräthe beschafft worden, läßt sich mit Genauigkeit nicht angeben.

       Mit dem Jahre 1693 war die Erlaubniß zur Abhaltung des Gottesdienstes abgelaufen; den 10. August 1693 wurde sie wieder auf 2 Jahre gewährt. Im Jahre 1695 richteten die Bürgermeister und Einwohner du bourg de Neouwe ou Eupen au pays de Limbourg diocèse de Liège an den Bischof die Bitte, „wegen der Größe der Stadt, (il ya environ sept cent menages), wegen der Entfernung von der Pfarrkirche, (qui est située dans un coin du dit bourg), und wegen des die Stadt durchfließenden Baches, der oft austrete und den Zutritt zur Pfarrkirche hindere, den Gottesdienst in der neuerbauten Kapelle, welche mit allem Nöthigen versehen sei, weiter gestatten zu wollen. Am 24. März d. J. wurde diese Bitte durch den Herrn Caspar von Stockem, Archidiacre de Condro, gewährt.