Eupen und Umgegend (1879)/106

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Eupen und Umgegend (1879)
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       Von besondern Wohlthätern bei Beschaffung der innern Ausstattung der Kapelle werden genannt: Kaufmann Johann Lindenlauff, welcher den Altar, dessen Beleuchtung und einige Bilder gegeben; Wittwe Mathias Thymus fundirte 100 Spezies Thaler und schenkte ein übergoldetes Ciborium; Mathias Joncker gab einen kleinen silbernen vergoldeten Kelch; Nikolas Mostert den Kronleuchter; Frau Eva Boons und ihr Gemahl eine kupferne Chorlampe und 100 Patakons für das Oel zu derselben u. m. A.

       Für die Unterhaltung des Priesters wurden 1000 Spezies Patakons oder 1276 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf. in dem Kloster zu Rolduc niedergelegt, worüber der Abt N. Heyendal unter'm 5. September 1731 quittirte. Dieser Betrag wurde zum Theil aus dem täglich in der Kapelle umgehenden Beutel, welcher beiläufig jährlich 100 Thaler ergab und aus fernern Sammlungen und Schenkungen gewonnen.

       Am 24. Oktober 1729 wurde unter entsprechenden Feierlichkeiten von dem lütticher Weihbischof Johannes Baptist Gillis die Kapelle nebst Altar konsekrirt zu Ehren des hl. Johannes des Täufers und des hl. Joseph. Um nun die Besoldung eines Kaplans an der St. Johannes-Kirche dauernd zu sichern, kaufte die Abtei zu Rolduc oder Klosterrath mit den vertragsmäßig empfangenen 1000 Patakons den Hof „auf der Rotter“ (jetzt im Besitze des Herrn Andre von Grand Ry), aus welchen Einkünften die Stelle für immer zu unterhalten war. Zur Zeit der französischen Revolution ging aber diese Dotation verloren, indem die Klostergüter, darunter auch der Hof auf der Rotter oder „Rottenburg“ genannt, als Domaine erklärt und veräußert wurden, ohne daß es den Mitgliedern der genannten Abtei möglich gewesen wäre, dieses Gut wieder einzulösen. Um so mehr war es die Aufgabe der Bewohner des Berges und der Haas, durch Stiftungen und Gaben die Fortdauer der Kaplanei an der Bergkapelle zu ermöglichen. Auch gelang es später wiederholten Bitten Seitens der Vertretung Eupen's, zum Unterhalte der hiesigen Hülfsgeistlichen einen Staatszuschuß zu erhalten, zufolge der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 11. Oktober 1844: „Auf Ihren Bericht vom 23. vor. Mts. will Ich zur Remuneration der kath. Hülfsgeistlichen in