Eupen und Umgegend (1879)/073

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Eupen und Umgegend (1879)
<<<Vorherige Seite
[072]
Nächste Seite>>>
[074]
Eupen-und-umgegend-1879.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


bringt, das Stammkapital von 3 auf 4½ Millionen Thaler vermehrt worden war, und alle Gesuche und Beschwerden waren erfolglos.

       Unter'm 30. Januar 1856 bestimmte der Minister für Handel u. s. w., daß bei der großartigsten Ausdehnung, welche die Rheinische Eisenbahngesellschaft der linksrheinischen Eisenbahn gebe, verlangt werden dürfe, daß diejenigen Anlagen zuvor ausgeführt würden, auf welche ihre Concession laute. Hierauf wurden allerdings die Vorarbeiten angeordnet, in Folge Vorstellungen der Gesellschaft jedoch die Handelskammer zu Eupen unter'm 12. Mai 1859 dahin beschieden, daß „die finanzielle Lage der Gesellschaft die Ausführung der Bahn nach Eupen nicht gestatte, die Stadt daher geeignete Anerbieten machen solle.“

       Die Denkschrift schließt: „Die Stadt Eupen hat keine Anerbieten zu machen, sondern sie darf verlangen, daß ihr ein längst erworbenes und Allerhöchst bestätigtes, unbezweifelbares Recht nach zwei und zwanzig Jahren endlich gewährt werde, daß die Regierung Sr. Majestät des Königs dieses Recht mit starker Hand schütze, daß sie nicht gestatte, daß die Ordnung der Dinge in Preußen länger verkehrt und der Berechtigte dem Ermessen des Verpflichteten überantwortet bleibe.“

       Hierauf hat die Kommission für Handel und Gewerbe des Abgeordnetenhauses unter'm 5. Mai 1860, Berichterstatter, Abgeordneter v. Rönne, beantragt: „das Haus wolle beschließen, der Regierung den Antrag der Abgeordneten von Berg u. Gen. in dem Vertrauen zur Berücksichtigung zu überweisen, daß dieselbe die rheinische Eisenbahngesellschaft zur Ausführung der Bahn Herbesthal-Eupen anhalten wird, sobald dies mit Rücksicht auf die Gesammtinteressen des Staates, auf den Geldmarkt und auf die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft, ohne Unbilligkeit geschehen kann.“

       Dieser Antrag wurde in der 50. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 12. Mai 1860 zum Beschluß erhoben.

       Zwischen die weiteren Verhandlungen über den Bau der Zweigbahn Eupen-Herbesthal fallen Unterhandlungen über den Bau einer Bahn Luxemburg-, St. Vith-, Malmedy-, Montjoie-, Eupen-Aachen, die jedoch nicht im Stande waren, den Gang der schwebenden Angelegenheit zu