Eupen und Umgegend (1879)/030

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Eupen und Umgegend (1879)
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von 27 Personen, welche durch die „Neunmänner“ gebildet werde. Diese werden von den drei Quartieren (Laethöfen) gewählt — je neun — aus denen die Gemeinde zusammengesetzt ist. Diese Art zu wählen sei durch verschiedene Regulative und Rechtstitel des Raths von Brabant u. A. vom 27. Juni 1701 und 4. September 1702 genehmigt und gewissenhaft beachtet worden. Es müsse daher die Beibehaltung dieser Vorschriften im Interesse des öffentlichen Wohles verlangt werden.

       Durch Verordnung vom 30. April 1760 wird die zollfreie Einfuhr von Kuhhaaren für die Fabrikation der Tuche gestattet.

       Nachdem bereits im Jahre 1724 eine Revolution wegen des Glockenläutens und der Begräbnisse ausgebrochen, fand aus demselben Anlaß eine solche auch im Jahre 1765 statt. Den Grund zu Letzterer gab ein „Regelement du Conseil de Brabant: sur les Enterremens et la Sonnerie des Cloches de Néau. Bruxelles le 6 Août 1735.“ In Folge derselben erhielt Eupen eine Garnison von 25 Invaliden, deren Unterhaltung der Stadt jährlich 2000 Florin kostete. Unterm 8. März 1770 wandte sich die Gemeindeverwaltung „à Messeigneurs les Trésoriers Général Conseillers et Commis des Domaines et Finances de S. M.“ mit der Bitte um Entfernung der Garnison, was jedoch wegen des Wohlstandes von Eupen und besonders wegen des Luxus der Tuchfabrikanten abgeschlagen wurde.

       Unter Trommelschlag wurde am 21. November 1767 auf dem Markt, im Wirth und auf dem Berg bekannt gemacht und an der Pfarrkirche, Berg- und Wirthkapelle angeheftet eine Verordnung über den Verkauf von Backwaaren, — witten broeden ende vontzen (Wecken) — Gebrauch von kölner Gewicht und die Schwere der verschiedenen Brodsorten und Wecken, sowie die Aufstellung eines Tarifs betreffend. Die erste Uebertretung soll mit drei guten Gulden, die zweite mit sechs guten Gulden und so fortschreitend gestraft werden.

       Am 13. Dezember 1767 kaufte der Bürgermeister J. S. Vercken von dem Herrn von Hodiamont Namens der Erben von Thomas Charlier ein Haus nebst Garten behufs Verwendung als Rathhaus