Eupen und Umgegend (1879)/023

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Eupen und Umgegend (1879)
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unentgeldlich behandeln und darf für einen Krankenbesuch nur eine festgesetzte Summe erheben. Innerhalb der nächsten sechs Monate hat sich derselbe als Lizentiat oder Doktor der Medizin promoviren zu lassen. (Das Schriftstück ist Original, von Hannion und den Bürgermeistern Thomas Bong junior, Simon Reysimont und zwei anderen unleserlichen Namen unterschrieben).

       Unterm 22. Mai 1686 wird ein Reglement für die Justiz in Eupen erlassen. In demselben wird, bei der Bestimmung über die Anstellung von Sachverständigen zu Untersuchung des Brodes und des Bieres, Eupen als „Herrlichkeit“ bezeichnet.

       „Am 24. Januarius 1689 ist zwischen Wilhelm Daemen, Scholtis der Herrlichkeit Eupen von der einen und den Herren Johann Tesses, Math. Thymus, Heinrich Joncker und Michel Smet, gegenwärtig regierende Bürgermeister der vorgenannten Herrlichkeit Eupen, so für sie selbst, als für ihre Repräsentirende der sämmtlichen Gemeinde-Insassen von Eupen, auf der andern Seite ein (vrientdelich) friedliches Abkommen gemacht, wonach der vorgenannte Daemen sich verpflichtet, alle vorfallenden Exploieten, die wegen Prozessen, wozu diese Gemeinde gezwungen (genothsackt) werden möchte, zu halten und sie von wegen der Vertheilung abzuschätzen, allein in dieser vorgenannten Herrlichkeit alle nöthige Bekanntmachungen in der Kirche und außer der Kirche, so die Gemeinde möchte nöthig erachten zu befehlen an den vorgenannten Scholtis, thun solle, zu welchem Ende die vorgenannten Bürgermeister gleichermaßen verpflichtet sind, allzeit den vorgenannten Daemen entlasten und schadlos zu halten wegen der nöthigen Erlaubniß, so man dazu haben müßte von dem Herrn oder Officier der vorg. Herrlichkeit, für welche vorg. Verpflichtungen die Bürgermeister im Namen dieser Gemeinde versprechen jährlich zu geben eine Summe von vierzehn Gulden Speziesgeld und damit fortzufahren von Jahr zu Jahr dauernd so lange der vorg. Daemen Scholtis ist, und diese Uebereinkunft soll jetzt anfangen, und zum Zeichen der Wahrheit haben Partheien dieses gezeichnet.“ (Original-Urkunde des städtischen Archivs.)