Eupen und Umgegend (1879)/021

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Eupen und Umgegend (1879)
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mehr mit Steuern belastet zu sein, als diejenigen von Baelen.[1] Das Urtheil datirt vom 19. August 1648 bez. 1. Februar 1658.

       Am 26. Oktober 1648 wurde die Herrlichkeit Eupen für 12,000 Fl. an Herrn Wilhelm von Vischern verkauft.

       Unterm 13. März 1662 genehmigt Philipp IV die Niederlassung und den Bau eines Klosters der Kapuziner in Eupen. (S. Kapuziner-Kirche).

       In den Jahren 1671 bis 1682 mußte Eupen ohngefähr 18,000 Reichsthaler zahlen, theils für die Rückkäufe verfallener Rentenzinsen, theils Einquartierungslasten für die Franzosen im Jahre 1678, für Plünderung der Klöster, Requisitionen der Statthalter und Intendanten der Provinz, und eine gleiche Summe für Transporte der Kriegsleute und Geräthe während des Jahres 1678.[2]

       Durch Oktroy, Brüssel den 19. Mai 1679, weiden die Tuchmacher und Einwohner von Eupen von den Einquartierungslasten befreit.[3]

       Ein Oktroy des Königs Karl vom 8. Mai 1680 gewährt den Tuchfabrikanten von Eupen zur Erweiterung ihrer Geschäfte und Fabriken, zur Vermehrung der Mühlen und Anlagen, zur Heranziehung und Beibehaltung fremder Ansiedler und Fabrikarbeiter, überhaupt zur schwunghaften Einrichtung der Industrie, ansehnliche Gerechtsame in den herzoglichen Waldungen, nachdem sich der neue Industriezweig vielfach bewährt hat. Diese Gerechtsame bestanden u. A. darin, daß für den Bau der Wind- und Wassermühlen und zu Anfertigung der erforderlichen Geräthschaften das nöthige Holz aus den herzoglichen Waldungen unentgeldlich entnommen werden durfte, sowie in der Befugniß der freien Weide des Viehes der Fabrikanten, deren Meister, Arbeiter, Färber und Scheerer in den Eupen zunächst belegenen Waldbezirken


  1. Aktenstück des Archivs Eupen betreffend die Auseinandersetzung zwischen den Bürgermeistern von Eupen, Beschwerdeführer, gegen den Seigneur Philipp Heinrich Catz, Herrn von Stockem, Supplikanten für den Grundbesitz.
  2. Aktenstück des Archivs Eupen betreffend die Auseinandersetzung zwischen den Bürgermeistern von Eupen, Beschwerdeführer, gegen den Seigneur Philipp Heinrich Catz, Herrn von Stockem, Supplikanten für den Grundbesitz.
  3. Urkundenbuch der Gemeinde Eupen; demselben sind, auch die nun folgenden Angaben entnommen, soweit nicht andere Quellen bezeichnet werden.