Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/088

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Der Regierungsbezirk Aachen (1850)
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Ac regbez kaltenbach 1850.djvu
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bis Nimwegen mächtig besaßen; als Kaiser Konrad II. die Lehen erblich erklärte, wodurch besonders der Bestand der Geringern und der Afterlehnsträger gesichert wurde und die alten Gaugrafschaften gänzlich verfallen waren; als in den Städten Köln, Aachen und Lüttich ein freies städtisches Wesen sich ausbildete und dasselbe, sowie die Landherren, sich in ihren Einrichtungen, besonders seit Kaiser Heinrich IV., befestigt hatten: da hörte der kaiserliche Reichsverwaltungs-Zustand in geschichtlicher Einheit in der Provinz auf; die Landherren waren wie regierende Fürsten geworden, welchen selbst die Regalien[1] durch Investitur vom Kaiser ertheilt wurden, und ein hoher Grad von Unabhängigkeit der Fürsten, Herren und Städte war eingetreten. Die Provinzialgeschichte folgt nun kaum der Reichsgeschichte. Die Kämpfe der Fürsten und Herren um Land und Leute, um Vergrößerung und Hoheit; die Entwickelung eines freien Mittel- und Bürgerstandes in den landsässigen Freien, höhern Ministerialien und in den Stadtbürgern, und die Macht und der Reichthum letzterer, bilden nun den Inhalt unserer Geschichte, bis die Territorialhoheit ausgebildet und das Regiment der Geschlechter zu Aachen in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts auf die Zünfte übergegangen war. Dann verharrte dieser Zustand, kräftig seine Blüthen treibend, durch die Reformation einer hohen Prüfung unterworfen, und zuletzt beinahe abgestorben, bis die revolutionirten Franzosen die hiesigen Lande im Jahre 1794 eroberten,


  1. Hoheitsrechte, als: Kriegs-, Justiz-, Polizei-, Kirchen-und Finanz-Hoheiten.