Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/062

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Der Regierungsbezirk Aachen (1850)
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Ac regbez kaltenbach 1850.djvu
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Das Militair besteht aus dem stehenden Heere, der Landwehr und der Bürgerwehr oder Bürgerwache. Die männlichen Einwohner vom Anfange des 21. bis zum vollendeten 25. Jahre sind zum stehenden Heere, die vom Anfange des 26. bis zum vollendeten 32. Lebensjahre zur Landwehr ersten Aufgebots, die vom Anfange des 33. bis zum vollendeten 39. Jahre zur Landwehr zweiten Aufgebots dienstpflichtig. Sie machen etwa 22% der männlichen Einwohner aus; nur die Hälfte derselben stehet in der Ableistung der Dienstpflichten und gehört dem Kriegsheere wirklich an. Zur Bürgerwehr ist jeder dem stehenden Heere nicht einverleibte Bürger vom 20. bis zu seinem 50. Lebensjahre verpflichtet.

Von königlichen Behörden sind im Regierungsbezirk Aachen noch zu erwähnen: das Landgericht und ein Handelsgericht zu Aachen und überhaupt 18 Friedensgerichte; das Bergamt zu Düren und außer 27 Post-Expeditionen und 4 Post-Verwaltungen das Ober-Postamt zu Aachen und die Postämter zu Jülich und Eupen; ferner die Haupt-Zollämter zu Aachen, Malmedy und Wassenberg, das Steuerfiskalat in Aachen, die Domainen- und Rentenämter zu Aachen, Gemünd und Jülich; die Forst-Inspektionen Aachen (mit den Oberförstereien: Eupen, Hambach, Hürtgen, Maulartshütte und Schevenhütte) und Gemünd (mit den Oberförstereien Heimbach, Höven und Reifferscheidt). An öffentlichen Anstalten ist noch die Gefangenanstalt in Aachen zu erwähnen.

Sämmtliche katholische Kirchen (210 Pfarr- mit 20 Nebenkirchen und Kapellen) des Regierungsbezirks Aachen