Denkmalverzeichnis Rommerskirchen/A 71

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Fachwerkbau (Widdeshoven)

im Denkmalverzeichnis der Gemeinde Rommerskirchen
Denkmal Nr. A 71
Tag der Eintragung
1999/25.05.


Lage

Widdeshoven, Bruchstr. 10

Gemarkung
Hoeningen, Flur 20, Flurstück 25
Geographische Lage
51.085252°N 6.690695°O


Beschreibung

Widdeshoven auf der Trachtkarte

I. Zur Lage und Geschichte

Das Dorf Widdeshoven wurde wahrscheinlich durch den nahegelegenen Rittersitz Hoeningen gegründet. Die Ortschaft liegt im sog. Hoeninger Bruch am Gillbach. Auf der französischen Tranchot-Karte von 1807/08 ist der Ort als dichtbesiedeltes Straßendorf erkennbar.

Das Gebäude Bruchstr.10 liegt auf der Südseite der Straße. Es wurde um 1800 gebaut.

II. Beschreibung

Der giebelständige, eingeschossige Fachwerkbau wird traufseitig erschlossen. Der Fachwerkständerbau zeigt durchgezapfte Ankerbalken, schlichte, nahezu quadratische Gefache, hofseitig einen weiten Dachüberstand mit profilierten Sparrenenden. Die straßenseitige Giebelwand wurde nach dem Zweiten Weltkrieg backsteinverkleidet. Ein Teil des Gebäudes ist von einem tonnengewölbten Backsteinkeller unterfangen.

Die mittige Diele mit Steinplattenboden und Treppe und die Raumstruktur ist ablesbar.

III. Bewertung

1. Das Gebäude ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, insbesondere für die Wohn- und Lebensweise in einem kleinen Fachwerkhof eines Straßendorfes mit heute noch überwiegend kleinteilig strukturierter Bebauung.

2. Das Gebäude ist erhaltenswert aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturund ortsgeschichtlichen Gründen.

Es ist eines der wenigen in relativ originalem Zustand überkommenenen kleinen Fachwerkhöfe der Ortslage Widdeshoven, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts das Straßendorf prägten. Kennzeichnend für diese einfachen Gebäude ist die Giebelständigkeit, das schlichte Fachwerk als Ständerbau mit durchgezapften Ankern, die traufseitige Erschließung mit Mitteldiele, die Teilunterkellerung.

Zusammenfassung

Das Gebäude ist ohne den rückwärtigen Anbau und ohne den Rest der Scheune ein Denkmal gem. § 2 DSchG NW. Es ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und erhaltenswert aus wissenschaftlichen, architektur- und ortsgeschichtlichen Gründen.

(RAD-Gutachten vom 26.10.1998)


Info
Die oben angeführten Texte wurden aus den zur Verfügung gestellten Daten der Gemeindeverwaltung Rommerskirchen übernommen.
Die nachfolgend kursiv gesetzten Beiträge erweitern die Informationen zu dem beschriebenen Denkmal.



zusätzliche Hinweise

Literatur

Bilder vom