Burger Lagerbuch/080

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Burger Lagerbuch
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BGV Abt Wk Heft 14.djvu

364. Mein gnedigster Herr hatt zu Leichlingen an der Wupper den Rothzehenden, welcher allewege durch den Halffmann am Scheurer Hoff erhoben und mit dem Scheuerer Hoff verpachtet geweßen und auch noch, ist aber neben dem Scheurer Hoff und Gronenborner Wießen Henrichen Mommen verpfandet worden, welcher sein Pfandrecht an ihrer hochfürstliche Durchlaucht gewesenen Cammerrath Herrn Matthiasen Sanden, sehligen, Erben verpfandet, wie darab vorahn folio [..] pagina [..] darab mehrers gemeldet, und thut derselbe izo wie hiebey absonderlich specificiret. Blatt 62 365. Der Bergzehende im Kirspel Rembscheidt wird von den Berghvogten zwar aufgehoben und empfangen, es hatten aber ihre hochfürstliche Durchlaucht in anno 1642 die gnedigste Verordnung ergehen laßen, daß von der Schmeltzhutten, so damahlen im Kirspel Rembscheidt auf der Morßbach bewilliget und erbauet worden, an statt Zehendens von jedem Fuder Stein acht ω [ talentum / Pfund ] gereckten Eißens in diese Kellnerey zu empfangen. Weilen aber solche Hutte wieder vergänglich worden, so habe dieses gleichwohl zur Nachricht melden wollen. 366. Der Herr Abbt zu Deutz hatt jährlichß auf St. Martinitagh ein Hoffgericht zu Leichlingen in seinem Hofe, zum Busche genant, alwohe die Hoffsleuthe vor Recht weißen, daß den Tagh ein zeitlicher Ambtmann oder Kellner zur Burgh mit den Thurnknechten erscheinen solle, und dahe ein oder anderer dem Abbten nicht gehorsamb sein wolte und zu pfändten nötig, soll solches durch die Thurnknechte geschehen. Hergegen ist der Herr Abbt schuldig auf den Tag meinem gnedigsten Herrn in dem Hofe zum Busche zu lieffern dreißig Malter Habern Burghmaßen, welche er von den Hoffsleuthen durch seinen Hoff Schuldheißen empfangen last, desgleichen muß lieffern auf solchen Tag ein paar Sporen und ein Philipßschildt, welches iuxta edictum 82 bezahlt wirdt mit funfftzig acht Albus sechß Heller Cöllnisch, und ferner auf Himmelfarthstag jährlich funffzehen und einen halben Hammel, welche Jochhammel genant werden, welche mit einem Lamb, so dreimahl geschoren, bezahlt werden solle, die Hoffsleuthe aber sagen mit einem Lamb, so zweymahl geschoren. 80

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