Burger Lagerbuch/069

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Burger Lagerbuch
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BGV Abt Wk Heft 14.djvu

Kirspel Hillden in den Steuren mit angeschlagen, so aber jederzeit contradicirt worden. 329. So hatt mein gnedigster Herr auch ein Hoffgen, bei Hillden gelegen, die Hinckenheyden genant, gegen vorbeschriebenen Hoff nechst uber an der Heyden gelegen, welches an Hauß, Hoff und Gartten helt einen Morgen, an Kampen und Banden elff Morgen und an wüsten Driesch dreißig drey und einen halben Morgen. Welches Güttgen nunmehr dem Wildförster über Solingen und Monheimb, Johannen Schlömern, unterm dato Dußelldorff, den [..] 1680 dergestaldt in einen Erbpacht uberlaßen, daß er jährlichß in die Kellnerey Burgh auf Martini zahlen solle zehen Reichsthaler in specie, und im Fall Mißzahlung und ein Pacht den andern unbezahlt erfolgte, solte gerurtes Gutt mit Bessereyen meinem gnedigsten Herrn erfallen sein. Folgend werden gemeldet die Busche, so zu Kellnereyen Burgh gehörig. 330. Mein gnedigster Herr hatt einen Busch, der Lämmerbusch genant, im Ambt Missenlohe gelegen, hatt wenig eichen Holtzer [Eichenhölzer] mehr, sondern ist mehrentheilß Schlagholtz darin und ist dieser Busch vor einigen Jahren ein groß Stück nechst der Eiffkerbach abgebrant. Helt gemeßen zwey hundert vierzig Morgen schiest oben am Endt, wo der Schlagbaum am Eingang des Busches ist, auf einer Seiten an des Dunwalder Hoffs Erb, auf der andern Seiten an die Eschhaußer Gütter hinab auf den Seipen und durch den Seipen hinab auf die Eiffken und unten langs die Eiffken und ihrer Durchlaucht daran gelegenen Wießen, und gehet oben nechst dem Dunwalder Hoff und Eschhaußer Höffen zu einem Graben oder Landwehr, welche die vierzehen Gütter, im Burscheidt gelegen, underhalten und aufwerffen mußen, damit von der Seithen her keine Bieste darin zu Schaden gehen können. Und wird der Schlußell zum Schlagbaume auf dem Hoff zu Eschhaußen verwahret, hergegen sollen die vierzehen Gütter, im Blatt 52

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