Burger Lagerbuch/047

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Burger Lagerbuch
<<<Vorherige Seite
[046]
Nächste Seite>>>
[048]
BGV Abt Wk Heft 14.djvu

206. Theiß Kürstgen und Johann Kutten zu Balckhaußen ist am 12. Decembris 1612 gnedigst erlaubt, in dem Balckhaußer Waßer, so in demselben Graben mit einem Rade gefangen wirdt, auch das Waßer, welches von andern Radern und Schleiffkotten herfleust, zu gebrauchen, davon gibt izo Theiß zur Schliecken und sein Bruder Johann jährlichß zu Martini vor einen Erkentnuß drey Radermarcken. 207. Johann Schmidt zu Deun hatt in anno 1630 gnedigste Concession erlangt, an die Mahlmulle daselbst, wovon derselbe jährlichs zwey Malter Roggen in die Kellnerey Burgh lieffert, auch eine Ohligsmulle zu erbauen mit der Condition, daß jährlichß davon absonderlich Termino Martini zahlen solle einen Goldgulden. Diese Mulle und Ohligsmulle hatt izo im Besiz der Färber zu Huckeswagen. 208. Degenhard Höller zu Limmekaußen im Kirspel Dabringhaußen hatt unterm 9. Augusti 1676 gnedigste Bewilligung erhalten, daß unter dem Bremer Hofe in gemeltem Kirspel auf die Lennepe eine Pullvermulle von 14 Stößern setzen möge, mit der Condition, daß darab jährlichß Termino Martini zahlen solle anderthalben Reichsthaler. 209. Von einem Schleiffkotten auf der Morßbacher Bäche, unter der Morßbach gelegen, gibt nun Peter in der Morßbach jährlichß zu Martini vor Erkentnuß funff Raderalbus. 210. Johann de Groote zum Buchel hatt von alters einen Reckhammer unterm Bochel auf der Bach Blatt 33 gehabt, worab jährlichß zu Martini vor Erkentnuß bezahlet einen halben Goldgulden. Weilen aber in anno 1674 noch einen Reckhammer darboben gesezt laut damahlen einbrachter gnedigster Concession, worab derselbe ebenmeßig jährlichs Termino Martini vor eine Erkentnuß zu zahlen sich eingelaßen ad einen halben Goldgulden.

47

<<<Vorherige Seite
[046]
Nächste Seite>>>
[048]