Amtsblatt 1861 No.17 Verord.91

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  • 20.3.1861, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1861, No.17, Verordnung No.91
Die Vereinigung des Etablissement Daddey-Werder mit dem Dorfe Willims betreffend.
Auf al. 7. §1. des Gesetzes betreffend die ländliche Gemeinde-Verfassung in den 6 östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie, vom 14ten April 1856 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Etablissement Daddey-Werder von dem Domainen-Gutsbezirke, zu welchem es bisher gehört hat, mit höherer Genehmigung abgetrennt und mit dem Gemeinde-Verbande des Dorfes Willims, Kreises Rössel, vereinigt worden ist. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1861, Nr.17, Verordnung Nr.91, S.66 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums