Sonntagsschule

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Kirchliche Einrichtung

Sonntagsschulen waren ursprünglich religiöse Fortbildungsschulen in denen einfacher mündlicher Unterricht und Religionsunterricht zur Verbesserung der kirchlichen Mündigkeit erteilt wurde. In manchen katholischen Bistümern kennen wir diese Sonntagsschule als Christenlehre am Sonntagnachmittag nach der Sonntagsandacht. Daran mußte teilweise auch noch nach dem 2. Weltkrieg auf dem Lande die schulentwachsene Jugend teilnehmen.

An sie begann man allmählich auch den sogenannten Sonntagsunterricht (Wiederholungsunterricht) allgemeiner Art anzuschließen, so in

  • Württemberg 1695 (1739)
  • Baden 1756
  • Preußen 1763
  • Österreich seit Josef II. (1741–1790)
  • Bayern 1771 (1803)
  • Nassau 1817

Handwerkliche Sonntags-Fortbildung in Westfalen

Sonntagsschulen waren um 19. Jahrhundert Fortbildungsschulen für Lehrlinge und Gesellen. Es waren Anstalten, an denen die Jugend des niedern Volkes durch freiwillige Lehrer und Lehrerinnen der gebildeten Stände unter im religiösen Gesichtspunkten unterrichtet wurden.

  • 1799 gründete Professoer Müchler in Berlin eine Sonntagsschule für Knaben
  • 1800 der jüdische Mennschenfreund Samuel Levi eine Sonntagsschule für Mädchen
  • 1830-67 in Stadt Hamm freiwillige private Sonntagsschule für Handwerkslehrlinge und Gesellen
  • 1830 in Dorsten Gründung einer freiwilligen Sonntagschule für Handwerkerlehrlinge und -gesellen
  • 1846 in Blomberg Gründung einer Sonntagsschule für Handwerkerlehrlinge
  • 1851 Rüthen Gründung einer Sonntagsschule
  • 02.09.1855 in Recklinghausen Gründung einer freiwilligen Sonntagschule für Handwerkerlehrlinge und -gesellen
  • 1860 in Dülmen Gründung eines Gesellenvereins unter Präses Kaplan Pottgießer
    • Schulzeit: Montags bis Freitags in den Abendstunden von 19,30 bis 22 Uhr in angemieteten Räumen. An Sonn- und Feiertagen traf man sich von 11,30 bis 13.00 und 14,00 bis 16,00 Uhr zum Gesang, Voträgen und Aufführungen.
  • 1860 in Coesfeld Gründung eines Gesellenvereins unter Präses Kaplan Sommer gegründet, welche sich die weitere Ausbildung des jüngeren Handwerkstandes (der Gesellen) im Lesen, Schreiben, Rechnen, Freihandzeichnen (Fachzeichnen), Geschichte und in der deutschen Sprache (Deutsch im Schriftverkehr) zum Ziel gesetzt hatten.
  • 1882 in Haltern Gründung eines Gesellenvereins (Kolpingfamilie)

Gesetzliche Fortbildungsregelung ab 1869

  • Nach § 106 und 142 der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Mai 1869 (1871 auf das gesamte Reich übergegangen, später § 120 der Gewerbeordnung vom 26. Juni 1900) durften die Gemeinden für die Fortbildungsschulen den Schulzwang für Gesellen, Lehrlinge und Gehilfen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei Strafe gegen die widerstrebenden Meister und Lehrlinge einführen. Die staatliche Unterstützung wurde meistens davon abhängig gemacht, daß die Gemeinden dieses Recht benutzten.