Geschichte der Gemeinde Wegberg/026

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Geschichte der Gemeinde Wegberg
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      Die fortschreitende Entwickelung des Ortes führte dann wohl im 14. oder höchstens 15. Jahrhundert dazu (siehe oben) den Ort zur Unterscheidung von andern gleichen Namens als Weck- oder Wegberg zu bezeichnen. Aus dem Umstand, daß auf dem Wappen des erwähnten alten Siegels (s. unter Rathaus) in der linken unteren Ecke ein Brot (im Volksmund Weck genannt) dargestellt ist, und in der Kirche eine sehr alte Stiftung unbekannten Ursprungs zur Austeilung von Brot an den Quatembertagen bestand, könnte geschlossen werden, daß dieser Umstand vielleicht zur Bezeichnung des Ortes als Weckberck Veranlassung gegeben hat, welcher Name sich dann später in Wegberg umwandelte.

      Manche der heute gebräuchlichen Straßennamen finden wir zum großen Teil bereits in den Geburtsregistern um 1680 und in den Rentenverzeichnissen von 1505, 1656, 1711 z. B. Bergstraße, Streudstraße, am Potz, Markusweg, Gracht, Warmershof, ebenso die Ortschaftsnamen.

      Wann die Gründung des Ortes erfolgte, ist unbekannt.

      Im Jahre 966 bereits werden in einer Urkunde neben anderen des Mühlgaues die Güter zu Berghe und Ricolferod (Rickelrath) genannt, die Graf Immo in diesem Jahre unter Vermittelung des Kaisers Otto I. an das Aachener Marien-Stift abtrat und dafür andere bei Tongern erhielt. Nach dem Aachener Stift war 1170 das Heinsberger Stift in dem Besitze dieser Güter. Lacomblet und mit ihm Clemen-Renard nehmen an, daß dieses Gut „zu Berghe“ in Wegberg lag.

9. Burg Wegberg.

      An der Vereinigung des Fußbaches mit dem Beecker Bach zur Schwalm lag die Burg Wegberg. Nur ein alter Torbau aus dem 16. bis 17. Jahrhundert und die Wassergräben erinnern heute noch an ihren Bestand.

      Die Burg Berck war Sitz eines gleichnamigen Geschlechtes, dessen letzter Sproß der im Jahre 1343 erwähnte Ritter Johann von Berck gewesen zu sein scheint. Durch einen seiner Schwiegersöhne Sibodo von dem Bongardt kam dann die Burg an diese Familie. (Clemen-Renard Kunstd. 8, B. III, S. 145 und Z. d. A. G. V., Bd. XXIII, S. 395.)