Fron

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Berufsbezeichnung

  • auch: Fronbote
    • "dat vronambet sal sey van rechte lenen"
      • oJ. Steinen,WestfGesch. IV 148

Bedeutung: Frôn = praeco (lat.) = Amts- oder Gerichtdiener

“auch „geschworener Frone“ mit Ladungs- und Pfändungsbefugnis, Kontrollfunktionen und Anzeigepflicht

Beispiel: Lippramsdorfer Mark/1515 Holtdingsprotokoll

Fronen trugen ähnlich dem Richter den roten Mantel und führten in der Hand einen weißen Stab.