Komtur: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Komtur (mlat. commendator = Verwalter) ist ein Ordensritter, welchem eine [[Kommende]], auch Komturei genannt, zur Verwaltung und Nutzniessung zugewiesen wurde.  
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Ein Komtur (mlat. commendator = Verwalter) ist ein Ordensritter, welchem eine [[Kommende]], auch Komturei genannt, zur Verwaltung und Nutzniessung zugewiesen wurde. Mehrere Komtureien bildeten eine [[Ballei]].
 
* Quelle: MEYERS HAND – LEXIKON  des allgemeinen Wissens (1872), Hildburghausen
 
* Quelle: MEYERS HAND – LEXIKON  des allgemeinen Wissens (1872), Hildburghausen
  
 
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
 
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Aktuelle Version vom 16. März 2008, 15:19 Uhr

Bedeutung

Ein Komtur (mlat. commendator = Verwalter) ist ein Ordensritter, welchem eine Kommende, auch Komturei genannt, zur Verwaltung und Nutzniessung zugewiesen wurde. Mehrere Komtureien bildeten eine Ballei.

  • Quelle: MEYERS HAND – LEXIKON des allgemeinen Wissens (1872), Hildburghausen