Douanen - Gerichte

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 30. Juli 2008, 12:00 Uhr von Bodo-stratmann (Diskussion • Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: ==Einrichtung== Ausser den bestehenden Tribunalen, Friedens - und Polizeygerichten wurden durch das Decret vom 18. October 1810 noch besondere Tribunale. errichtet, um ...)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Einrichtung

Ausser den bestehenden Tribunalen, Friedens - und Polizeygerichten wurden durch das Decret vom 18. October 1810 noch besondere Tribunale. errichtet, um dem Schleichhandel in Douanen - Sachen Einhalt zu thun. Sie bestehen in gewöhnlichen Douanen-Gerichten, und in Obergerichtshöfen.

Gerichtsbarkeit

Die gewöhnlichen Douanen-Gerichte erkennen über alle Sachen, welche irgend einen Unter-schleif in Ansehung der Douanen Abgaben zum Gegenstande haben, der nur Confiscation, Geld¬busse, oder blosse Correctionel-Strafen nach sich zieht.

Von den Urtheilen dieser Gerichte wird an die Obergerichte in Douanen - Sachen, in deren Gerichtssprengel sie sich befinden, appellirt.

Die Ober- Gerichtshöfe der Douanen erken¬nen ausschließlich aller andern Gerichte, sowohl über das Verbrechen des Schleichhandels mit be¬waffneter Hand, als auch über das Verbrechen der Unternehmung eines Schleichhandels, dessen sich diejenigen schuldig machen, die an der Spitze einer Bande stehen, Schmugglerrotten zur Be¬deckung dienen oder sie anführen, einen Schleich¬handel unternehmen, die Unternehmungen eines Schleichhandels assecuriren, daran betheiliget und ihre Mitschuldige sind; sie erkennen ebenfalls über die Verbrechen und Vergehen, die von den Angestellten bey den Douanen in ihren Amtsverrichtungen begangen werden.

Gegen die in der Appellations -Instanz ergan¬genen Urtheile hat Rekurs zum Cassations- Hofe statt.

Dagegen hat gegen die Endurtheile, welche die Ober- Gerichtshöfe erlassen, nachdem sie sich vorher, über die Sache zu erkennen, befugt er¬klärt haben, und dieses Erkenntniß vom Kassations -Hofe in den oben angeführten Fällen be¬stätiget worden ist, kein Cassations-Gesuch statt.

Die im Lippe - Departement stehende Linie, welche von der Direction zu Wesel ressortirt, hat ihr gewöhnliches Douanen-Gericht in Wesel, jene, welche von der Direction in Emden abhängt, aber in Gröningen. Der obere Gerichts¬hof für beyde ist in Valenciennes.

Quelle

  • Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden).