Douanen - Gerichte
Einrichtung
Ausser den bestehenden Tribunalen, Friedens - und Polizeygerichten wurden durch das Decret vom 18. October 1810 noch besondere Tribunale. errichtet, um dem Schleichhandel in Douanen - Sachen Einhalt zu thun. Sie bestehen in gewöhnlichen Douanen-Gerichten, und in Obergerichtshöfen.
Gerichtsbarkeit
Die gewöhnlichen Douanen-Gerichte erkennen über alle Sachen, welche irgend einen Unter-schleif in Ansehung der Douanen Abgaben zum Gegenstande haben, der nur Confiscation, Geld¬busse, oder blosse Correctionel-Strafen nach sich zieht.
Von den Urtheilen dieser Gerichte wird an die Obergerichte in Douanen - Sachen, in deren Gerichtssprengel sie sich befinden, appellirt.
Die Ober- Gerichtshöfe der Douanen erken¬nen ausschließlich aller andern Gerichte, sowohl über das Verbrechen des Schleichhandels mit be¬waffneter Hand, als auch über das Verbrechen der Unternehmung eines Schleichhandels, dessen sich diejenigen schuldig machen, die an der Spitze einer Bande stehen, Schmugglerrotten zur Be¬deckung dienen oder sie anführen, einen Schleich¬handel unternehmen, die Unternehmungen eines Schleichhandels assecuriren, daran betheiliget und ihre Mitschuldige sind; sie erkennen ebenfalls über die Verbrechen und Vergehen, die von den Angestellten bey den Douanen in ihren Amtsverrichtungen begangen werden.
Gegen die in der Appellations -Instanz ergan¬genen Urtheile hat Rekurs zum Cassations- Hofe statt.
Dagegen hat gegen die Endurtheile, welche die Ober- Gerichtshöfe erlassen, nachdem sie sich vorher, über die Sache zu erkennen, befugt er¬klärt haben, und dieses Erkenntniß vom Kassations -Hofe in den oben angeführten Fällen be¬stätiget worden ist, kein Cassations-Gesuch statt.
Die im Lippe - Departement stehende Linie, welche von der Direction zu Wesel ressortirt, hat ihr gewöhnliches Douanen-Gericht in Wesel, jene, welche von der Direction in Emden abhängt, aber in Gröningen. Der obere Gerichts¬hof für beyde ist in Valenciennes.
Quelle
- Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden).