Handfeste: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Handfeste''' bezeichnet jede gültige Urkunde, mit der man etwas beweisen konnte. Ausgestellt wurde sie vor allem bei Immobilien- und Rentengeschäften.
 
'''Handfeste''' bezeichnet jede gültige Urkunde, mit der man etwas beweisen konnte. Ausgestellt wurde sie vor allem bei Immobilien- und Rentengeschäften.
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Aktuelle Version vom 30. September 2013, 17:26 Uhr

Handfeste bezeichnet jede gültige Urkunde, mit der man etwas beweisen konnte. Ausgestellt wurde sie vor allem bei Immobilien- und Rentengeschäften.

Siehe hiezu die Erklärung: Artikel Handfeste . In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.