Denkmalverzeichnis Rommerskirchen/A 59

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Alshof

Alshof

im Denkmalverzeichnis der Gemeinde Rommerskirchen
Denkmal Nr. A 59
Tag der Eintragung
1995/29.05.

Lage

Anstel, Widdeshovener Str.

Gemarkung
Frixheim-Anstel, Flur 2, Flurstück 140
Geographische Lage
51.068765°N 6.702987°O


Beschreibung

Alshof

Der alte Alshof lag als Einzelhof (zwischen Anstel und Evinghoven) am Gillbach und war von Wassergräben umgeben. Der Hof wurde Mitte des 19. Jahrhunderts abgerissen und etwas entfernter vom Bach der heutige Hof errichtet.

Es handelt sich um eine geschlossene vierflügelige Backsteinhofanlage von 1868. An einer Schmalseite steht das zweigeschossige Wohnhaus, flankiert von niedrigeren Seitentrakten. Dem Wohnhaus gegenüber liegt die Doppelquertennenscheune. Ställe mit Bergeräumen im Obergeschoß und Remisen schließen die Anlage zum Geviert. Der Innenhof besitzt zum Teil alte Pflasterung. Gartenseitig ist das Wohnhaus fünfachsig mit mittiger Tür. Türrahmung und Fenstersohlbänke sind aus Lavabasalt, die Erdgeschoßöffnungen sind von U-förmigen, flachen Backsteingesimsen überfangen. Die Zufahrt zum Hof erfolgt von einer Langseite des Gevierts.


Denkmalwert ist die ganze Anlage außer dem rückwärtigen Schleppdachanbau an der Scheune und dem späteren Außenanbau an den Ställen. Die Hofanlage ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, insbesondere für die Lebensweise in der 2. Hälfte des 19. Jh. im ländlichen Raum. Sie ist bedeutend für die Arbeits- und Produktionsverhältnisse, die sich seit der Mitte des 19. Jh. durch den Einfluß des Kunstdüngers entscheidend veränderten. Der Hof ist bedeutend für die Gemeinde Rommerskirchen und die Besiedlungsweise am Gillbach, dem rechten Nebenfluß der Erft, der weite Teile der Gemeinde durchfließt.

Der Alshof ist erhaltenswert aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen Gründen als Einzelhoftypus mit geschlossener vierflügeliger Hofform, die ländliches Baues in der 2. Hälfte des 19. Jh. dokumentiert. Der Alshof ist aus ortsgeschichtlichen und siedlungsgeschichtlichen Gründen, die sich aus seiner Historie ergeben, erhaltenswert.

(RAD-Gutachten vom 06.06.1994)




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