Bezirksamt: Unterschied zwischen den Versionen

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===Baden und Bayern===
 
===Baden und Bayern===
Das ''Bezirksamt'' war die unterste staatliche Verwaltungsebene (vergleichbar mit dem Landkreisamt). Ihr Zuständigkeitsbereich war der [[Bezirk]], in Bayern auch der [[Distrikt]]. <ref>Haberkern/Wallach, VI Aufl. 1980</ref>
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Das ''Bezirksamt'' war die unterste staatliche Verwaltungsebene, vergleichbar mit dem Landkreisamt. Ihr Zuständigkeitsbereich war der [[Bezirk]], in Bayern auch der [[Distrikt]]<ref>Haberkern/Wallach, VI Aufl. 1980</ref>.
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Das Bezirksamt wurde am 1.1.1939 durch die Behörde mit der Bezeichnung „Der Landrat“ abgelöst<ref>Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938, Reichsgesetzblatt 1938 I. S. 1675 -</br> http://www.verfassungen.de/de/de33-45/neuaufbau34-v3.htm (Zugriff 1.3.2015)</ref>.
  
 
==Bundesrepublik==
 
==Bundesrepublik==
Das ''Bezirksamt'' ist eine der Stadtverwaltung nachgeordnete Verwaltungsbehörde in einigen großen Städten <ref>{{Wikipedia-Link|Bezirksamt}}</ref>. Die dieser Behörde unterstehende Verwaltungseinheit ist der [[Bezirk]] bzw. [[Stadtbezirk]].
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Das ''Bezirksamt'' ist eine der Stadtverwaltung nachgeordnete Verwaltungsbehörde in einigen großen Städten<ref>{{Wikipedia-Link|Bezirksamt}}</ref>. Die dieser Behörde unterstehende Verwaltungseinheit ist der [[Bezirk]] bzw. [[Stadtbezirk]].
  
 
==Schweiz==
 
==Schweiz==
In den meisten [[Kanton]]en nehmen die ''Bezirksämter'' die allgemeinen Aufgaben der Verwaltung und der Gerichtsorganisation in einem [[Bezirk]] wahr. Die ''Bezirke'' (in manchen Kantonen auch ''Distrikte'', ''Amtsbezirke'' oder ''Ämter'' genannt) sind zwischen [[Kanton]] und [[Gemeinde]] angesiedelt. <ref>{{Wikipedia-Link|Bezirk_(Schweiz)}}</ref>
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In den meisten [[Kanton]]en nehmen die ''Bezirksämter'' die allgemeinen Aufgaben der Verwaltung und der Gerichtsorganisation in einem [[Bezirk]] wahr. Die ''Bezirke'' (in manchen Kantonen auch ''Distrikte'', ''Amtsbezirke'' oder ''Ämter'' genannt) sind zwischen [[Kanton]] und [[Gemeinde]] angesiedelt.<ref>{{Wikipedia-Link|Bezirk_(Schweiz)|Bezirk (Schweiz)}}</ref>
  
 
==[[GOV]]-Objekttyp==
 
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===Ähnliche Objekttypen===
 
===Ähnliche Objekttypen===
 
* [[Landeskommissarbezirk]]
 
* [[Landeskommissarbezirk]]
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* [[Landkreis]]
  
 
== Anmerkungen und Quellenangaben ==
 
== Anmerkungen und Quellenangaben ==

Version vom 1. März 2015, 21:09 Uhr

Vorlage:Begriffserklärungshinweis

Projekt GOV
hier: Bezirksamt

GOV-Datenbankabfrage:

Infoseiten zum Projekt:

Datenerfassung:

Kontakt:

Kategorien:

Der Begriff

Bezirksamt ist die Bezeichnung für eine Verwaltungseinheit.

Einzelne Definitionen

Baden und Bayern

Das Bezirksamt war die unterste staatliche Verwaltungsebene, vergleichbar mit dem Landkreisamt. Ihr Zuständigkeitsbereich war der Bezirk, in Bayern auch der Distrikt[1]. Das Bezirksamt wurde am 1.1.1939 durch die Behörde mit der Bezeichnung „Der Landrat“ abgelöst[2].

Bundesrepublik

Das Bezirksamt ist eine der Stadtverwaltung nachgeordnete Verwaltungsbehörde in einigen großen Städten[3]. Die dieser Behörde unterstehende Verwaltungseinheit ist der Bezirk bzw. Stadtbezirk.

Schweiz

In den meisten Kantonen nehmen die Bezirksämter die allgemeinen Aufgaben der Verwaltung und der Gerichtsorganisation in einem Bezirk wahr. Die Bezirke (in manchen Kantonen auch Distrikte, Amtsbezirke oder Ämter genannt) sind zwischen Kanton und Gemeinde angesiedelt.[4]

GOV-Objekttyp

110 - Bezirksamt - {eng=district office, deu=Bezirksamt}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Bezirksamt,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Haberkern/Wallach, VI Aufl. 1980
  2. Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938, Reichsgesetzblatt 1938 I. S. 1675 -
    http://www.verfassungen.de/de/de33-45/neuaufbau34-v3.htm (Zugriff 1.3.2015)
  3. Artikel Bezirksamt. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  4. Artikel Bezirk (Schweiz). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.