Platjenwerbe Nr.17: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 526: | Zeile 526: | ||
[[Bild:1844 Ehestiftung Köster - Segelken S. 5.jpg|right|400px|]] | [[Bild:1844 Ehestiftung Köster - Segelken S. 5.jpg|right|400px|]] | ||
− | + | :Actum Gericht Lesum Schönebeck 25. November 1844<br> | |
+ | Es erschienen vor Gericht die in vorstehender Ehe-<br> | ||
+ | stiftung genannten Verlobten Hermann Köster und Gesine<br> | ||
+ | Segelken zum Leuchtenburg und resp. Schönebeck so wie auch die Älteren<br> | ||
+ | des Bräutigams Lüder Köster daher und dessen Ehefrau,<br> | ||
+ | Adelheid geborene Spille, und endlich auch der Vater der Braut Jost<br> | ||
+ | Segelken zu Schönebeck, welche den nachstehenden Ehe- und<br> | ||
+ | Übergabe-Contract producirten, solchen nach geschehener Ver-<br> | ||
+ | lesung in allen Punkten genehmigten und anerkannten, solchen<br> | ||
+ | allerseits eigenhändig unterschrieben zu haben.<br> | ||
+ | Zugleich bemerkten Comparenten noch, daß sie sich<br> | ||
+ | auch dahin vereinbart hätten, daß der Vater der Braut,<br> | ||
+ | Jost Segelken, verpflichtet sein solle und wolle, von seinem<br> | ||
+ | Verdienste außerhalb Hauses den dritten Groten nur für sich zu<br> | ||
+ | behalten, zwei Drittstück aber dann an die jungen Leute<br> | ||
+ | abzugeben.<br> | ||
+ | Sodann baten sämmtliche Comparenten, den vorstehenden<br> | ||
+ | Ehe- und Übergabe-Contract gerichtlich zu bestätigen. | ||
− | + | ::Vorgelesen, genehmigt,<br> | |
− | + | ::Bescheid:<br> | |
− | + | daß die nachgesuchte gerichtliche Confirmation des vorstehenden<br> | |
− | + | Contracts, jedoch ohne Präjudiz für die Rechte Dritter,<br> | |
− | + | damit ertheilt wurde.<br> | |
− | |||
− | |||
− | |||
− | daß die nachgesuchte gerichtliche Confirmation des vorstehenden Contracts, jedoch ohne Präjudiz für die Rechte Dritter, damit ertheilt wurde.<br> | ||
<center> Actum ut supra</center><br> | <center> Actum ut supra</center><br> | ||
<center> in fidem</center> | <center> in fidem</center> | ||
− | |||
− | |||
---- | ---- | ||
Version vom 29. Januar 2010, 23:32 Uhr
Diese Seite wird betreut von der Forschungsgruppe des Platjenwerber Heimatvereins. Bitte unterstützen Sie uns mit Bildern und Informationen: Nehmen Sie Kontakt auf ! |
Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Niedersachsen > Landkreis Osterholz > Platjenwerbe
Einleitung
Platjenwerbe Nr.17, Hof in Platjenwerbe, jetzt Gemeinde Ritterhude, Kreis Osterholz, Niedersachsen.
Adresse: Am Lohhof 15
Geschichte des Hofes
Allgemein
Nach den bisher zugänglichen Dokumenten ist davon auszugehen, daß die Wohnstelle zunächst von Männern errichtet wurde, die das Leben der Familie mit den zahlreichen Kindern aus den Erträgen der kleinen Land- und Viehwirtschaft sowie mit handwerklicher Tätigkeit bestreiten konnten. Das kleine Dorf bietet wenig Möglichkeiten, so sind es vor allem die Werften an Lesum und Weser die Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten beim florierenden Segelschiffbau eröffnen. Sehr bald gehen Männer zur See, bereits nach der Konfirmation verlassen sie die elterliche Wohnstätte mit 14 Jahren, um den beschwerlichen und gefährlichen Lauf eines Seemanns zu absolvieren.
Wie in fast allen Häusern der Dorfschaft sind auch hier Seefahrer, aus der Sippe der Christoffers und Bruns, nachzuweisen. Seefahrtsbücher, Korrespondenzen und die Seeleute-Register im Staatsarchiv in Bremen zeigen die Laufbahnen und Routen der Reisen in alle Welt auf. Ein Sohn bleibt auf der Stelle, die anderen müssen sich, wie üblich, eine neue Wohnstätte schaffen.
Dierk Christoffers (*1778) ist in den Heuerlisten von 1836-1844 zu finden, zuletzt im Stand eines Steuermanns. Ab 1840 wohnt er in Vegesack.
Diederich Christoffers (*1815) wird Grönlandfahrer. Reisen als Zimmermann, unter dem Commandeur Martin Brummerhop aus Platjenwerbe Nr. 20 in der Nachbarschaft, sind dokumentiert. Er wohnte zunächst in Platjenwerbe Nr. 35, oben im Schulhaus. Später verzog er mit seiner Familie nach Schönebeck.
Bernhard Christoffers (*1843) wird als einziger erwachsener Sohn später Stelleinhaber. Er hat zum frühest möglichen Zeitpunkt im Jahre 1857 als Junge angeheuert. Sein Seefahrtsbuch zeigt uns Reisen und Werdegang auf. Er war jahrelang in der Auswandererfahrt nach Nordamerika unterwegs, aber auch Reisen nach Südamerika, China und ins Mittelmeer sind dokumentiert. Nach der Ehe-schließung im Jahre 1867 ist er als Zimmermann noch zur See gefahren.
Johann Friedrich Bernhard Christoffers (*1876)
Hermann Albert Christoffers (1877)
Johann Hinrich Bruns (*1886) kommt aus Leuchtenburg und heiratet in die Stelle ein. Vor seiner Eheschließung 1914 hat er bereits neun Jahre Seefahrt als Matrose, überwiegend auf Dampfschiffen, absolviert. Gleich die erste Reise führte ihn mit dem Dampfer „Friedrich der Große“ nach Australien. Herausragend ist eine Reise mit dem Segelschiff „Niobe“ im Jahre 1904 – London – New York – Kobe/Japan – Portland/Oregon – Falmouth – Liverpool. Die Geschichte dieses Schiffes ist dokumentiert.
Aus dem Seefahrtsbuch von Johann Hinrich Bruns
Die Militärzeit als Obermatrose bei der Kaiserlichen Marine im I. Weltkrieg von 1915-1918
Chronologische Dokumentation
1789 (Tobacks-Accise für das Dorf Platjenwerbe): 43. Marten Christoffer
1791 - Meiervertrag Übergabe von Marten auf Cord Christoffer | |||
---|---|---|---|
1791 Meierbrief vom 09. Mai 1791 – Übergabe der Meierstelle nach dem Tod von Marten Christopher an dessen Sohn Cord Christopher „auf dessen geziemendes Ansuchen gegen Erlegung eines zu 10 Rthl veraccordirten und angesetzten Weinkaufs.“
„Meyer-Abgifften, nemlich“
- An Zins - 2 Rthl.
- wegen des bei der Otters Kuhle zu gemachten Landes - 48 Gr.
- für Aussetzung des Hauses - 12 Gr.
- Hofdienst Geld - 2 Rthl.
- 15 Handdienst Tage in Corpore oder wenn solches nicht verlangt - 1 Rthl. 18 Gr.
- ein Rauchhun in natura - 6 Gr.
- für di(e) kle(ine) Erweiterung seines Hofes seit Mich(aeli) 1782 - 3 Gr.
Summa - 6 Rthl 39 Grote
- Zins Rocken 3 Vrtl: (Loch im Dokument – Bremer-Maß)
Beschreibung der Meierstelle:
„Nach der eigene Erklährung des Meyers besitzt selbige(r) für die vorhin benannten Leistungen, welche als richt(ig) anerkannt werden,
- a, Ein Garten von 1 Vtl: (Viertel) Saat, an Hinrich Diercksen ins Süden, und des Meyers Camp ins Norden.
- b, ein Camp von 1 Schefl: (Scheffel) 1 Vtl: an Carsten Diercksen ins Westen, und Borchert Brau ins Osten.
- c, auf Vollers Felde 1 Vtl: 2 Spt an Ahrend Voller ins Osten und Westen begräntzt
- d, auf Vollers Felde noch 1 Vtl: 2 Spt, an Ahrend Voller ins Norden, und Brandt ins Westen.“
und hat solches mit seines Namens Unterschrift bekräftigt
1812 Abgleich und Erneuerung eines bestehenden Meiervertrages wegen Wechsels der Gutsherrschaft für den „Gutsmeier Cord Christoffers zu Plaetjenwerbe No 34 Commune Lesum wohnhaft“
Jährlich zu entrichtende Meiergefälle:
- Erstens - An Zins zwei Rthlr
- Zweitens - Wegen bei der Otterskuhle zugemachten Landes achtundviertzig Grote
- Drittens - Für Aussetzung des Hauses zwölf Grote
- Viertens - Hofdienstgeld zwey Rthlr
- Fünftens - Fünfzehn Handdiensttage in corpore zu leisten, oder wenn solche nicht verlangt werden dafür einen Reichsthaler achtzehn Grote
- Sechstens - Ein Rauchhuhn in natura zu liefern, oder wenn solches nicht verlangt wird dafür sechs Grote
- Siebtens - Für die kleine Erweiterung seines Hofes seit Michaeli 1783 drey Grote, alles in Cassamüntze
- Achtens - An Zins Rogken drey Viertel Bremer-Maaße
Der Gutsmeier Cord Christophers in Person erschienen, erkannte die Richtigkeit der Angabe der Meiergefälle an, und erklärte daß folgende Ländereien zu seiner Meierstelle gehörten als
- a) Ein Hausplatz und Garten von einem Viertel Saat, an Heinrich Dierksen ins Süden, und des Meiers Kamp ins Norden benachbart.
- b) ein Kamp von einem Scheffel ein Viertel Einsaat groß an Carsten Dierksen ins Westen, und Borcher(t) Brau ins Osten benachbart.
- c) ein Viertel zwey Spint auf Vollers Felde, mit Ahrend Voller ins Osten und ins Westen mit demselben benachbart.
- d) ein Viertel zwey Spint, ebendaselbst belegen, an Ahrend Voller ins Osten, und Anton Fried auf Brandt ins Osten benachbart.
(Viertel = frühes Getreidemaß in Preußen = 13,74 Liter, Spind = Getreidemaß in Bremen = 4,63 Liter)
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
1820-1846 Im Verzeichnis der Gemeinheitsberechtigten Eingessenen der Dorfschaft Platjenwerbe wird unter der Ordnungs-Nr. 14 aufgeführt: Cord, jetzt Johann Friedrich Christophers.In einer weiteren Aufstellung von Interessenten am Teilungsprozeß finden wir unter der Ordnungs-Nr. 14 Cord Christophers.
In den Abfindungstabellen ist vermerkt, was jeder Interessent nach seiner verschiedenen Berechtigung aus der Gemeinheitsteilung zu erwarten hat. Für Cord, jetzt Hinrich Christophers, sind die folgenden Parzellen mit Charten-Nr. vergeben:
- 1. Der Anschuß vor dem Hause - 007
- 2. Im sogenannten Holze am großen Glindberge und der Aue beim Hauptwege - 148
- 3. Bei der Bullenkuhle - 183
- 4. In der Heide vor dem Lehmberge bei Corbeck - 347
1825 Abschluß eines Tausch- und Vertauschkontraktes zwischen Cord Christoffers in Platjenwerbe und Arend Vollers Witwe zu Holthorst am 6. Oktober 1825 auf dem Gute Schönebeck. Cordt Christoffers gibt Ackerland, welches südlich an den sogenannten Lehmbusch und ansonsten an Land der Wwe. Voller anschließt. Er erhält ein gleich großes Stück Ackerland im sogenannten Lohhof, östlich und südlich an Hinrich Diercksen’s Kohlgarten belegen. Genehmigung des Kontrakts durch die Gutsherrschaft am 8. März 1826.
1852 Urliste der Einwohner und Wohngebäude in Platjenwerbe Nr. 36 vom 3. Dezember 1852, aufgenommen von Baumeister Hermann Kühlken aus Platjenwerbe.
Die Hofstelle bewohnen Drechsler Johann Christoffer (43), Ehefrau Margretha (42),der Bruder Martin Christoffer (60), Tochter Adelheid (15), Tochter Doris (11), Sohn Bernhard (10), Tochter Lena (8), Tochter Matta(5), Sohn Friederich (1).
1860 Erteilung einer Vollmacht durch Johann Friedrich Christoffers in Platjenwerbe an Carl Seegelken in Lesum zur Aushandlung eines Abstellungsvertrages mit Herrn W. H. Büttner zu Hoheeichen am 11. August 1860. Die eigenhändige Unterschrift des Johann Friedrich Christoffers wird durch den Platjenwerber Vorsteher, Heinrich Seiden, bestätigt.
1861 Dokument der Königlichen Ablösungskommission vom 2. Februar 1861. Ablösungsrezeß zwischen dem Stellebesitzer Johann Friedrich Christoffers in Platjenwerbe und dem Rentenier Wilhelm Heinrich Büttner zu Gut Hoheeichen, Gemeinde Neuschönebeck.
1864 Urliste der Einwohner und Wohngebäude in Platjenwerbe Nr. 17 vom 3. Dezember 1864, aufgenommen von dem Vorsteher Hinrich Seiden aus Platjenwerbe.
Die Hofstelle bewohnen die Witwe Margaretha Christoffers (56), Sohn Seefahrer Bernhard (22), Tochter und Magd Catharina (28), Tochter Metha (16).
1874/75 Bei der Grundsteuerveranlagung in den Gemarkungsakten zum Ur-Kataster von Platjenwerbe für Platjenwerbe Nr. 16 sind dem Seefahrer Bernhard Christoffers folgende Flächen zugewiesen:
Blatt 1 Parzellen 32, 97, 98; Blatt 2 Parzellen 1, 2, 3, 4.
1890 wurde das Haus um zwei Fach verkürzt und der Giebel neu gemauert.
1964/65 erfolgte ein Umbau des Hauses, das Reetdach wurde erneuert, der Dachfirst vorne herunter gezogen, große Fenster eingesetzt, das Mauerwerk verputzt und weiß gestrichen.
1993 wurde das Haus von dem Erben Jens Bössen verkauft.
1995 Abbruch und Bau eines neuen Hauses
Geschlechterfolge
Haßhagen-Jachens
Henrich Haßhagen
* um 1648 Platjenwerbe
+ 1707 Platjenwerbe
- Köthner
oo 1685 Lesum
Gesche Jachens
* um 1663 Platjenwerbe
+ 1730 Platjenwerbe
Haßhagen-Ahlers
Hermann (Harm) Haßhagen
* 1701 Platjenwerbe
+ 1753 Platjenwerbe
- Köthner auf dem Platjenwerbe
oo 1732 Lesum
Gesche Ahlers
* 1707 Eggestedt
+ 1774 Erve
Haßhagen-Christoffers
Alke Haßhagen, Wittwe Steeneck
* 1734 Platjenwerbe
+ 1795 Platjenwerbe
- Erbtochter des Harm Haßhagen
oo 1754 Lesum
Marten Christoffers
* 1732 Erbe
+ 1789 Platjenwerbe
- Köthner - Radmacher
Christoffers-Lankenau
Cordt Christoffers
* 1766 Platjenwerbe
+ 1727 Platjenwerbe
- Rademacher - Köthner in Platjenwerbe
oo 1791 Lesum
Catharina Lankenau
* 1771 Erwe
+ 1848 Platjenwerbe
- Tochter von Baumann Dierk Lankenau und Anne, geborene Christoffers
Christoffers-Prigge
Johann Friedrich Christoffers
* 1809 Platjenwerbe
+ 1864 Platjenwerbe
- Holzdrechsler - Köthner in Platjenwerbe
- J. F. Christoffers schrieb am 7. Februar 1859 einen Brief an seinen zur See fahrenden Sohn Bernhard nach Boston, der nachfolgend unter "Ergänzende Angaben" zu finden ist.
oo 1836 Lesum
Anna Margarethe Prigge
* 1810 Heilshorn
+ 1887 Platjenwerbe
Christoffers-Köster
Bernhard Christoffers
* 1843 Platjenwerbe
+ 1914 Platjenwerbe
- Seefahrer - Schiffszimmermann - Köthner
oo 1867 Lesum
Johanne Köster
* 1845 Schönebeck
+ 1908 Platjenwerbe
- Tochter von Tischler und Schiffszimmermann Hermann Kösteraus Leuchtenburg und der Engeline Gesine Segelkenaus Schönebeck. Der am 25. Novbr. 1844 geschlossene Ehestiftungsvertrag dieses Ehepaares ist unter "ergänzende Angaben" dokumentiert.
Christoffers-Bruns
Mathilde Adelheid Christoffers
* 1884 Platjenwerbe
+ 1941 Platjenwerbe
oo 1914 Lesum
Johann Hinrich Bruns
* 1886 Leuchtenburg
+ 1961 Platjenwerbe
- Seefahrer - Kapitän auf mittlerer und großer Fahrt
Bruns-Bössen
Hilda Bruns
* 1917 Platjenwerbe
+ 1973 Platjenwerbe
oo 1943 Lesum
Johannes Bössen
* 1908 Lank-Latum
+ 1990 Platjenwerbe
- Bäcker - Kraftfahrer
Ergänzende Angaben
Brief von Johann Friedrich Christoffers vom 7. Februar 1859 an seinen Sohn Bernhard
Bernhard Christoffers fuhr ab 4. Nov. 1857 zur See – da war er 14 ½ Jahre alt. Den Brief erhielt er auf seiner 2. Reise vom 8. September 1858 bis 15. Juni 1859, auf der er als Junge mit der Bark „Copernicus“ unter Kapitän C. J. H. Rahe von Bremen über Gothenburg, Boston nach Charleston und zurück nach Bremen fuhr. (Die "Copernicus" wurde für N. Gloistein Söhne, Bremen, auf der Werft Johann Lange in Vegesack gebaut und lief am 16. April 1851 vom Stapel.)
In der Hoffnung, daß ich Dich mit meinem Schreiben bei guter Gesundheit (so wie wir aus Deinem Brief gesehen, welchen Du am 17. Jan. geschrieben u. wir d. 3. Febr. erhalten haben) antreffen werde, schreibe ich Dir diese paar Zeilen.
was uns belangt, sind wir Gott sei Dank nach wie vor munter und wohl.
Aus Deinem Brief haben wir gesehen, daß Du unseren Brief, den wir nach Boston gesandt haben, damals noch nicht erhalten hattest. Wie das zugeht, weiß ich nicht, da der Brief schon vor Weihnachten hätte in Boston sein können, doch hoffe ich, daß Du denselben jetzt schon hast. Neuigkeiten kann ich Dir nicht schreiben, weil nichts vorgekommen ist. Onkel Diedrich geht wieder mit M. Brummerhoop nach Grönland und muß am 9. Febr. schon an Bord gehen und H. Farrrelmann ist Jan. Monat gesund und wohlbehalten wieder zu Hause angelangt.
Lieber Bernhard, aus Deinem Brief haben wir gesehen, daß Ihr ziemlich Sturm gehabt und die See oder Wellen hoch gestanden haben, so daß es, wie ich mir denke, Euer Schiff oft hoch wie auf einem Turm in die Luft gewesen seid und dan wieder in des Meeres Tiefen und das muß schrecklich schön sein, da kann man die Allmacht und Güte Gottes recht betrachten, wenn man allein ist und darüber nachdenkt. Denn ist das nicht Allmacht, Wind und Wellen so hoch brausen lassen und dann mit Macht gebieten zu verstummen, und es dann wieder geschieht. Und ist es nicht lauter Güte und Barmherzigkeit, wenn der liebe Gott Euch gesund und wohlbehalten durch Sturm und Wellen führt.
Lieber Bernhard, das Schreiben fällt mir in diesem Augenblick wirklich schwer, sonst möchte ich Dir darüber wohl etwas mehr schreiben, aber vergiß nicht die Bibel, sondern lies fleißig darin, die kann es Dir besser sagen, wie ich schreiben kann. Friedrich läßt Dich grüßen und Du solltest ihn nur viele Bücher mitbringen, denn er lernt gut, eine Bibel und einen Kinderfreund hat er schon von dem Herrn Klindworth erhalten, darin lieset er in der Schule mit die Großen. Deine Mutter, Bruder und Schwester, Herr Klindworth und Onkel Diedrich lassen Dich herzlich grüßen. Grüße Deinen Steuermann herzlich von mir und sage ihm, die Seinige seien noch alle recht munter und gesund.
- Dein Dich liebender Vater
geschrieben
Platjenwerbe, d. 7. Febru. 1859
- JChristoffers
- Cassirt
- zur anliegenden Ehestiftung
- zwischen Hermann Köster zu
- Leuchtenburg und Engel Gesine
- Segelken zu Schönebeck
Gericht Lesum-Schönebeck den 25. Novbr.
- 1844
- 1844
mit Stempel 8 ggr (gute Groschen)belegt
Kund und zu wissen sei hiermit, daß am heu-
tigen Tage mein christl. Eheverlobung ist ver-
abredet und vollzogen zwischen dem Ehr- und
Achtbaren Hermann Köster des Lüder Köster
zu Leuchtenburg als Bräutigam an einen,
und der Ehr- und Tugendsamen Engel Gesine
Segelken des Jost Segelken zu Schönebeck als Braut am
andern Theile.
- 1
- 1
Versprechen sich benannte Verlobte ein-
ander die Ehe und wollen als christl. Ehe-
leute zusammen leben.
- 2.
- 2.
Die Braut nimmt ihren verlobten Bräutigam
zu sich in ihr väterliches Haus und der Braut
Eltern übergeben an diese ihre Tochter und
dereinstigen Schwiegersohn ihre gutsherrn
freie Stelle nebst auch die sogenannte Ferend
Kamp Stelle, mithin zwey freye Stelle mit
Schuld und Unschuld.
- 3.
- 3.
Der Bräutigam bekommt von seinem seel. Groß-
vater 10 Thaler Gold nebst aus der Elterlichen
Stelle ein Kleiderschrank, ein fein aufgemachtes
Bette und ½ Dutzend Stühle. Auch hat der
Bräutigam an selbst erworbenem Vermögen
350 Thaler Gold, schreibe drey hundert und fünzig Thaler,
welches derselbige mit in die Stelle herein
bringt.
- 4.
- 4.
Die jungen Leute verpflichten sich die alten
zeitlebens mit allen benöthigten Lebensbe-
dürfnissen zu versorgen, namentlich mit Essen
und Trinken, so gut es die jungen Leute
genießen zu versorgen, gehörige Bereinigung,
in alten und kränklichen Tagen gehörige
Verpflegung, auch mit Leinen und Wollen zu unter-
halten, wogegen die alten nach Kräften der
Stelle zum Besten arbeiten müssen.
- 5.
- 5.
Solten Alt u. Jung sich an eine Kost nicht vertra-
gen können, so wird folgender Altentheil fest-
gesetzt: nemlich jährlich 6 Scheffel reinen Rocken,
30 Viertel Kartoffeln, 2 Viertel Weizen, 25 Pfund
Speck, und falls Fleisch geschlachtet wird, wollen
sie nach Belieben geben; Täglich für 1 gr. Milch
wenn eine Kuh da ist, wöchentlich ¼ Taback, ½ Pfund
Kaffebohnen, 1 Pfund Butter, frei Licht und Feurung, die hinter Stube
an der Nord Seite und 1 Pistole Nothgroten Geld.
Sollte einer versterben, so erhält der längstle-
bende die Hälfte des stipulierten Altentheils, auch
bescheiden die Alten ein Stück Altentheils-Land
von 1 Viertel Saat, auf Seren Kamp gewesene Stelle.
- 6.
- 6.
Sind noch 2 Kinder an der Stelle, der Braut leiblich
Geschwistern, Nahmens Metha und Anna
Hinricke, welche freyen Eingang und Aus-
gang bis zu ihrer Verheirathung im Hause
behalten, und Anna soll ein freyes Handwerk
erlernen. Auch erhält jeder an Brautschatz 100 Thaler
Gold welches auf Brautmorgen die Hälfte
und nach einem frei Jahr alle Jahre 10 Thaler fallen
muß, so lange die 100 Thaler bezahlt sind, auch einen
Brautwagen wozu gehört: Ein Bette mit 4 Kissen
und 6 Lacken, ferner 2 Part Ehrenkleider, ein
Kleiderschrank, ein Pult, ein Spinrad un Haspel,
½ Dutz. Stühle. So lange sie im Hause mit arbei-
ten erhalten sie jährlich 2 Hemde und was sie
außeren Hause verdienen behalten sie ganz und
im Hause behalten sie die Hälfte. Zum Brautwagen
gehören auch 6 Hemde.
- 7.
- 7.
Wird die Landübliche Regel: Längst Leib, längst
Guth stipuliert und festgesetzt, dergestalt, daß Einschub falls aus dieser Ehe keine Kinder existieren sollten, vorgelesen, genehmigt in fidem (Unterschrift)Ende Einschub der läntgstlebende des zuerstversterbenden einzi-
ger Erbe sein und bleiben soll, womit diese
Ehe=Pacta beschlossen und um die gerichtliche Con-
firmation geziemend gebeten wird.
- Geschehen Schönebeck, den 17. Novbr. 1844
- Braut Seite:_________ Bräutigams Seite:
- Geschehen Schönebeck, den 17. Novbr. 1844
- Gesine Segelken_____ Hermann Köster
- Jost Segelken________Lüder Köster
- Gesche Segelken_____Adelheit Köster
- Albert Fennekohl______Diederich Spille
- Gesine Segelken_____ Hermann Köster
- Actum Gericht Lesum Schönebeck 25. November 1844
Es erschienen vor Gericht die in vorstehender Ehe-
stiftung genannten Verlobten Hermann Köster und Gesine
Segelken zum Leuchtenburg und resp. Schönebeck so wie auch die Älteren
des Bräutigams Lüder Köster daher und dessen Ehefrau,
Adelheid geborene Spille, und endlich auch der Vater der Braut Jost
Segelken zu Schönebeck, welche den nachstehenden Ehe- und
Übergabe-Contract producirten, solchen nach geschehener Ver-
lesung in allen Punkten genehmigten und anerkannten, solchen
allerseits eigenhändig unterschrieben zu haben.
Zugleich bemerkten Comparenten noch, daß sie sich
auch dahin vereinbart hätten, daß der Vater der Braut,
Jost Segelken, verpflichtet sein solle und wolle, von seinem
Verdienste außerhalb Hauses den dritten Groten nur für sich zu
behalten, zwei Drittstück aber dann an die jungen Leute
abzugeben.
Sodann baten sämmtliche Comparenten, den vorstehenden
Ehe- und Übergabe-Contract gerichtlich zu bestätigen.
- Vorgelesen, genehmigt,
- Bescheid:
- Vorgelesen, genehmigt,
daß die nachgesuchte gerichtliche Confirmation des vorstehenden
Contracts, jedoch ohne Präjudiz für die Rechte Dritter,
damit ertheilt wurde.