Hutmann

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
(Weitergeleitet von Hutleute)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Berufsbezeichnung

1. Bedeutung
auch Huther, Hütmann, Huttmann, Hüttmann
Beruf im Bergbau. Obersteiger oder Grubenangestellter, der das Gezähe beaufsichtigt, verwaltet und ausgibt (Hausmann des Huthauses). Die Bezeichnung Hutmann wurde abgeleitet von seiner Tätigkeit, denn der Hutmann hatte die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Betrieb des Bergwerks zu überwachen oder, wie man es damals bezeichnete, zu hüten oder zu behüten. Er musste dafür Sorge tragen, dass keine werksfremden Personen, unberechtigt oder ohne sein Wissen, in die Grube einfuhren. Je nach Betriebsgröße der Bergwerke gab es auf ihnen eine unterschiedlich hohe Anzahl an Hutleuten, die in unterschiedlichen Funktionen auf den jeweiligen Bergwerken tätig waren und entsprechend ihrer Funktion bezeichnet wurden. Die Hierarchie und die Kompetenzen der Hutleute waren unterschiedlich eingeordnet je nach Bergrevier und Zeitraum, aber auch abhängig von der Größe des jeweiligen Bergwerks. Bei kleineren Gruben hatte der Hutmann die Stelle eines Obersteigers inne. In größeren Bergwerken war er als Aufsichtsperson dem Schichtmeister unterstellt und hatte oftmals noch einen oder mehr Hutleute als Helfer. Dem Hutmann unterstellt waren unter anderem der Knechthutmann und der Bubenhutmann. Wurde in Bergwerken auch des Nachts gearbeitet, gab es für die Tagschicht einen Taghutmann, auf der Nachtschicht hatte der Nachthutmann die Aufsicht. Als Taghutmann wurde ein erfahrener Bergmann bestellt, dieser musste einen Eid über seine Pflichten ablegen. Der Taghutmann konnte bei entsprechender Betriebsgröße einen Arbeiter als Gehilfen auswählen. Dieser Knechthutmann war dem Taghutmann unterstellt und unterstützte ihn bei seinen Aufgaben. Da im Bergbau auch früher Kinder als Klauberjungen tätig waren, wurde aus ihren Reihen der größte und tauglichste als Bubenhutmann herangezogen. Seine Aufgabe war es, die anderen Buben zu beaufsichtigen und bei der Arbeit fachlich anzuleiten.
siehe auch Artikel Hutmann. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
2. Bedeutung
eine Person, die hütet, die die Aufsicht führt. In der hauptsächlichen Bedeutung aber ein Viehwirt
Viel verwendet:
  • in Bayern
  • im mitteldeutschem Raum - hier: Viehhirt