Mecklenburg

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Allgemeine Informationen

Einleitung

Mecklenburg ist ein historisches Territorium. Es liegt in einer fruchtbaren Ebene. Zahlreiche Wälder und Seen, Flüsse wie Elde und Warnow prägen die Landschaft. In seiner Geschichte war Mecklenburg durch dynastische Hausverträge mehrfach in unterschiedliche Teilherrschaften unterteilt. Erst nach dem Sturz der Monarchie wurde die völlige staatsrechliche Teilung Mecklenburgs in zwei Freistaaten vollzogen, deren Territorien den früheren Landesteilen (Großherzogtümern) Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz entsprachen. 1934 erfolgte die Wiedervereinigung zum Land Mecklenburg. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam der Teil Pommerns westlich der Oder dazu, Mecklenburg-Vorpommern wurde gebildet.

Politische Gliederung

Mecklenburg, seit 1160 in deutschrechtlicher Lehensabhängigkeit (zunächst unter den Sachsen), war in seiner Geschichte mehrfach in verschiedene Teilherrschaften geteilt. Seit dem 16. Jahrhundert bildete sich in Mecklenburg ein spätfeudaler Ständestaat heraus, der - mit einer kurzen Zwischenphase 1848/49 - bis zum Ende der Monarchie bestand hatte. Sämtliche Teilherrschaften blieben bis zum Ende der Monarchie 1918 in diesen mecklenburgischen Gesamtstaat eingebunden. Die Legislative lag auf der Ebene des Staates, die Exekutive bei den einzelnen Teilherrschaften (Herzogtümern, ab 1815 Großherzogtümern), die jeweils eigene Verwaltungs- und Behördenstrukturen herausbildeten und jeweils einen (regierenden) Herzog zu Mecklenburg, später Großherzog von Mecklenburg als Regierungsoberhaupt hatten. Die Belehnung der mecklenburgischen Fürsten erfolgte jedoch stets zur gesamten Hand mit der Folge, dass es in Mecklenburg stets zwei Regenten gab, welche absolut identische Titel führten und sich für das Binnenverhältnis in Hausverträgen Nichteinmischung in Angelegenheiten des jeweils anderen Landesteils versichert hatten.

Im Zuge der dritten mecklenburgischen Hauptlandesteilung (1701) wurden zwei Hauptlandesteile formiert: die (Groß-) Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Beide Landesteile gliederten sich weiter in verschiedene Herrschaftsbereiche: Mecklenburg-Schwerin wurde in seiner letzten Formierung ab 1701 aus dem Herzogtum Schwerin, dem Herzogtum Güstrow, dem Rostocker Distrikt, dem Fürstentum Schwerin und der Herrschaft Wismar gebildet, Mecklenburg-Strelitz aus der Herrschaft (Herzogtum) Stargard und dem Fürstentum Ratzeburg.

Oberste politische Instanz des mecklenburgischen Staates war der Landtag, der zuletzt in jährlichem Wechsel in Sternberg und Malchin zusammentrat und sich aus mehreren hundert Gutsbesitzern und Repräsentaten aller alten Städte des Landes zusammensetzte. Nur er hatte das Recht, Gesetze zu erlassen und Steuern zu bewilligen. Die Herzöge/Großherzöge beider Landesteile besaßen in diesem Verfahren nur indirektes Stimmrecht.

Die Monarchen und Regierungen beider mecklenburgischen Landesteile waren naturgemäß stets darauf bedacht, ihre tatsächlich beschränkte politische Handlungsfähigkeit nach Außen zu kaschieren und den Eindruck zu erwecken, dass Mecklenburg nicht in zwei Teilherrschaften (quasi Regierungsbezirke) sondern in politisch souveräne Staaten geteilt war. Das sorgte für anhaltende Verwirrung, wie sie sich in sämtlichen historischen Quellengruppen dokumentiert. Selbst die Landesgeschichtsschreibung folgt traditionell in ihrer Grundtendenz - in Teilen bis heute - dem monarchischen Betrachtungsansatz.

Erst nach dem Sturz der Monarchie 1918 und der Einführung parlamentarischer Systeme erfolgte 1918/19 die staatsrechtliche Teilung der früheren Landesteile (Großherzogtümer) Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz in zwei Freistaaten.

Die Herzöge zu Mecklenburg / Großherzöge von Mecklenburg [-Schwerin]

       1692-1713       Friedrich Wilhelm (1675-1713)
       1713-1747       Karl Leopold (1678-1747)
       1747-1756       Christian Ludwig II. (1683-1756)
       1756-1785       Friedrich der Fromme (1717-1785)
       1785-1837       Friedrich Franz I. (1756-1837)
       1837-1842       Paul Friedrich (1800-1842)
       1842-1883       Friedrich Franz II. (1823-1883)
       1883-1897       Friedrich Franz III. (1851-1897) 
       1897-1918       Friedrich Franz IV. (1882-1945)

Die Herzöge zu Mecklenburg / Großherzöge von Mecklenburg [-Strelitz]

       1701-1708       Adolf Friedrich II. (1658-1708)
       1708-1752       Adolf Friedrich III. (1686-1752)
       1752-1794       Adolf Friedrich IV. (1738-1794)
       1794-1816       Karl II. (1741-1816)
       1816-1860       Georg (1779-1860)
       1860-1904       Friedrich Wilhelm (1819-1904)
       1904-1914       Adolf Friedrich V. (1848-1914)
       1914-1918       Adolf Friedrich VI. (1882-1918)
       1918            [als Verwesen: Großherzog Friedrich Franz IV. (1882-1945)]


Durch den Freitod des letzten strelitzschen Großherzogs, der keine thronfolgefähigen Nachkommen hatte entstand kurz vor Ende der Monarchie die Notwendigkeit neuer dynastischer Regelungen. 1918 dankte unter dem Eindruck der Novemberrevolution der letzte schwerinsche Großherzog als Regent des Landesteils Mecklenburg-Schwerin und Verweser des Landesteils ab. Beide früheren Landesteile des mecklenburgischen Staates wählten 1918/19 den Weg souveräner Freistaaten. Damit war Mecklenburg erstmals in der neuzeitlichen Geschichte in zwei selbständige Staaten gespalten. Die Wiedervereinigung erfolgte 1934 unter nationalsozialistischem Druck. Die strelitzsche Linie der mecklenburgischen Dynastie gilt seit den 1930er Jahren auch fürstenrechtlich als in ihrem thronfolgefähigen Zweig als erloschen.

Das Grundeigentum in Mecklenburg in die landesherrlichen Domänen (Eigentum der Großherzöge, damit quasi Staatsbesitz), die ritterschaftlichen Landgüter (Eigentum der Ritterschaft) und die Städte unterteilt. Hinzu kam Grundbesitz der drei Landesklöster. Mit Ausnahme der Seestädte Rostock und Wismar gehörten alle alten Städte - nicht jedoch die im 18. Jahrhundert entstandenen Residenzstädte - zur "Landschaft". Die Zugehörigkeit einzelner Gebiete und Ortschaften bezüglich der drei Gruppen wechselte mitunter.

Niekammer's Güter-Addressbücher von 1908 zeigen folgende Einteilung des Landes Mecklenburg-Schwerin in Verwaltungsgebiete (Ämter):

  • D.A. = Domanialamt oder Domäne (Gebiet der Großherzöge)
    • Amt Boizenburg
    • Amt Bukow zu Neubukow
    • Amt Bützow-Rühn
    • Amt Crivitz
    • Amt Dargun-Gnoien-Neukalen
    • Amt Doberan
    • Amt Dömitz
    • Amt Gadebusch-Rehna
    • Amt Grabow-Eldena
    • Amt Grevesmühlen-Plüschow
    • Amt Güstrow-Rossewitz
    • Amt Hagenow-Toddin-Bakendorf-Lübtheen
    • Amt Lübz-Marnitz
    • Amt Neustadt
    • Amt Ribnitz
    • Amt Schwaan
    • Amt und Stiftsamt Schwerin
    • Amt Stavenhagen
    • Amt Toitenwinkel zu Rostock
    • Amt Warin-Neukloster-Sternberg-Tempzin
    • Amt Wismar-Poel-Mecklenburg-Redentin
    • Amt Wittenburg-Walsmühlen-Zarrentin
    • Amt Wredenhagen zu Röbel
  • R. A. = Ritterschaftliches Amt Die Bezeichnung "Ritter" hat ihren Ursprung im frühen Mittelalter. Angehörige der adligen Oberschicht leisteten militärische Dienste für die damaligen Fürsten. Gewissermaßen als "Belohnung / Bezahlung" erhielten sie dafür Ländereien. Aus diesen Ländereien entstanden die Rittergüter. Später waren es nicht nur Angehörige des Adels, die Rittergüter kauften und bewirtschafteten. Jeweils eine gewisse Anzahl von Rittergütern wurde unter die Verwaltung eines "Ritterschaftlichen Amtes" gestellt. Dabei kam es durchaus vor, daß die Rittergüter nicht unbedingt in der Nähe des Amtes lagen.
    • Ritterschaftliches Amt Boizenburg
    • Ritterschaftliches Amt Bukow
    • Ritterschaftliches Amt Crivitz
    • Ritterschaftliches Amt Gadebusch
    • Ritterschaftliches Amt Gnoien
    • Ritterschaftliches Amt Goldberg
    • Ritterschaftliches Amt Grabow
    • Ritterschaftliches Amt Grevesmühlen
    • Ritterschaftliches Amt Güstrow
    • Ritterschaftliches Amt Ivenak
    • Ritterschaftliches Amt Lübz
    • Ritterschaftliches Amt Mecklenburg
    • Ritterschaftliches Amt Neukalen
    • Ritterschaftliches Amt Neustadt
    • Ritterschaftliches Amt Plau
    • Ritterschaftliches Amt Ribnitz
    • Ritterschaftliches Amt Schwaan
    • Ritterschaftliches Amt Schwerin
    • Ritterschaftliches Amt Stavenhagen
    • Ritterschaftliches Amt Sternberg
    • Ritterschaftliches Amt Wittenburg
    • Ritterschaftliches Amt Wredenhagen
  • K.A. - Klosteramt Die Klostergüter waren unter Verwaltung der Ritterschaft.
    • Klosteramt Dobbertin
    • Klosteramt Malchow
    • Klosteramt Ribnitz
  • Städte - folgende Städte gab es in Mecklenburg:
    • Boizenburg
    • Brüel
    • Bützow
    • Crivitz
    • Doberan
    • Dömitz
    • Gadebusch
    • Gnoien
    • Goldberg
    • Grabow
    • Grevesmühlen
    • Vorderstadt Güstrow
    • Hagenow
    • Krakow
    • Kröpelin
    • Laage
    • Ludwigslust
    • Lübz
    • Malchin
    • Malchow
    • Marlow
    • Neubukow
    • Neukalen
    • Neustadt
    • Vorderstadt Parchim
    • Penzlin
    • Plau
    • Rehna
    • Ribnitz
    • Seestadt Rostock
    • Röbel
    • Schwaan
    • Schwerin
    • Stavenhagen
    • Sternberg
    • Sülze
    • Tessin
    • Teterow
    • Waren
    • Warin
    • Seestadt Wismar
    • Wittenburg

Das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz unterteilte sich in das Herzogtum Mecklenburg-Strelitz und das Fürstentum Ratzeburg. Es enthielt folgende Städte (nach Staatskalender 1862):

  • Neustrelitz
  • Neubrandenburg
  • Friedland
  • Woldegk
  • Strelitz
  • Fürstenberg
  • Wesenberg
  • Stargard
  • Ratzeburg (Domhof und Palmberg)
  • Schönberg

Historische kirchliche Gliederung:

Nach der Refomation 1549 war Mecklenburg vorwiegend evangelisch. Über das Herzogtum verteilt lebten einige jüdische Familien, zu verschiedenen Zeiten gab es auch kleinere katholische Gebiete. Aus kirchlicher Sicht wurde Mecklenburg in folgende Abschnitte eingeteilt:

  • Hofgemeinde
  • Superintendentur Doberan
  • Superintendentur Güstrow
  • Superintendentur Malchin
  • Superintendentur Parchim
  • Superintendentur Schwerin
  • Superintendentur Wismar
  • Superintendentur Rostock
  • Militärgemeinden
  • Reformierte Gemeinde
  • Römisch-katholische Gemeinden
  • Sonstige Christen
  • Israeliten
  • Sontige Bekenntnisse

Geschichte

Funde belegen das Vorhandensein der ersten Menschen vor ca. 16000 Jahren, eine Besiedlung könnte vor ca. 10000 Jahren begonnen haben (Jäger und Sammler). Werkzeuge, wie z. B. Beile, waren aus Stein. Das gab dieser Periode auch ihren Namen: Steinzeit. Um 3000 v. u. Z. wurden unsere Vorfahren seßhaft, sie begannen mit der Bearbeitung des Bodens und dem Halten von Tieren. Die Periode von 2000 v. u. Z. bis 600 v. u. Z. wird als Bronzezeit bezeichnet Funde von Werkzeugen, Waffen und Schmuck belegen den Entwicklungsstand unserer Vorfahren. Ebenfalls aus dieser Zeit sind zahlreiche Hügelgräber erhalten.

In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts wurde Mecklenburg von dem sächsischen Herzog Heinrich dem Löwen erobert. In der Folgezeit wurde es durch Siedler aus Westfalen, Holstein, ... besiedelt. 1348 wurde die sächsische Lehnshoheit über Mecklenburg aufgehoben. Die regierenden Albrecht II. und Johann wurden zu reichsunmittelbaren Fürsten, verbunden mit der Herzogswürde, erhoben. Im Jahre 1549 setzte sich die Reformation in Mecklenburg durch.

1621 wurde Mecklenburg in zwei Landesteile (Herzogtümer) aufgeteilt: Mecklenburg-Schwerin (II) und Mecklenburg-Güstrow. Nach langem Erbschaftsstreit wurde Mecklenburg-Güstrow 1701 aufgeteilt: umfangreiche Gebiete wurden Mecklenburg-Schwerin (III) zugelegt, aus dem Rest wurde der neue Landesteil (Herzogtum) Mecklenburg-Strelitz gebildet. Mecklenburg-Strelitz bestand aus zwei Hauptteilen, je einer südöstlich und westlich von Mecklenburg-Schwerin.

Zwischen 1733 und 1755 erweiterten die Landbesitzer Mecklenburgs ihre Besitztümer. Hierbei wurden sie vom Kaiser des Heiligen Römischen Reiches unterstützt. 1755 wurde durch die Übereinkunft von Rostock in Mecklenburg - Schwerin, die gesamte Macht in die Hände des Herzogs und des Adels, der oberen Klassen, gelegt. Die unteren Klassen hatten keine Stimmgewalt. Das Land wurde durch ein feudales System geführt. Von 1759 bis 1764 wurde ganz Mecklenburg durch Preussen besetzt. Anders als die umliegenden Gebiete schaffte es Mecklenburg dennoch ein weiteres Jahrhundert autonom zu bleiben.

Während des 18. und 19. Jahrhunderts existierte eine Art von Feudalismus in Mecklenburg, die als "vererbte Leibeigenschaft" bekannt ist. Die Landbesitzer kontrollierten die Wirtschaft und regierten ihre Ländereien mit absoluter Autorität. Die Bauern waren vollständig abhängig von den Adligen, von denen sie sogar mit oder ohne ihren Besitz gekauft und verkauft werden konnten. Der Steuersatz der Bauern wurde alle zwei bis drei Jahre geändert und für gewöhnlich erhöht. Sie konnten nicht mehr Land erwerben, als sie bereits besaßen. Ihre Landherren produzierten auf ihren riesigen Besitztümern Ernte für den Export, indem sie die Arbeitskraft dieser abhängigen Bauern, Knechte und Tagelöhner nutzten. Die Landherren waren bekannt als "Landjunker". Dieses Wort kommt von "Jung Herr" und bedeutet "junger Adliger".

Bis zum 19. Jahrhundert hatten die Landherren mehr und mehr Bauern durch ihre Politik vertrieben. Sie verleibten sich den Grund dieser Bauern ein und die Ernteproduktion wurde ausgedehnt. Diese Art von Landraub wurde bekannt als "Bauernlegen".

Zehntausende Bauern verloren so ihre Besitztümer. In Mecklenburg, wo der Adel beinah das gesamte Land besaß, stieg die Zahl der geschätzten Zwangsvollstreckungen von Bauerneigentum von 2490 auf fast 12000 in 1800. Die ehemaligen Bauern, die noch Land besaßen, hatten oft nur so wenig, dass sie sich selbst kaum damit versorgen konnten.

Baron von Stein versuchte 1807 eine Reform des feudalen Systems durchzusetzen. Er war der Ansicht, das Schicksal der Bauern musste verbessert werden. Er wollte die Großgrundbesitzer nicht vertreiben, sondern ihre politischen Macht und ihren Einfluß einschränken und den Zustand ihrer Untergebenen verbessern. Zu dieser Zeit wurde von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang für einen Pfennig die Stunde gearbeitet - eine sehr geringe Summe. Der Wert von Waren (Kartoffeln, Mais, Holz, usw.) wurde von diesem Stundenlohn abgezogen und den größten Anteil ihres Lohns erhielten die Bauern in Naturalien. Frauen und Kinder arbeiteten hart. Baron von Steins Reform sagte, dass Bauern ihren Wohnsitz ohne Genehmigung verlassen durften und Kinder ein Handwerk erlernen durften. Aber die Landherren verweigerten die Verwirklichung dieser progressiven Massnahmen und das Edikt von Baron von Stein wurde niemals durchgesetzt.

Von 1806 bis 1813 erlitt das Land große Not und Zerstörung. Diese Zeit wurde für alle Mecklenburger bekannt als die "Franzosentid" - die Zeit der französischen Besetzung. Raub und Plünderungen waren weit verbreitet. Beide Herzogtümer, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, wurden gezwungen dem Rheinbund beizutreten, die unter Napoleons Schutzherrschaft stand. Von den mehr als 2000 Männern, die eingezogen wurden, um an Napoleons Feldzug gegen Russland teilzunehmen, kehrten weniger als 100 zurück.

Nach Napoleons Niederlage in Russland waren die Herzöge Mecklenburgs unter den ersten, die die Allianz mit Frankreich kündigten. Im Deutschen Befreiungskrieg von 1813 bis 1815 spielte Mecklenburg eine entscheidende Rolle bei dem Sieg über Napoleon und der Befreiung Deutschlands von Frankreich. 1815 wurden die Herzöge Mecklenburgs in den Stand von Großherzögen erhoben und Mecklenburg wurde ein Großherzogtum. Mit dem Frieden kam allerdings auch eine Zeit der wirtschaftlichen Depression, die bis in die frühen 1820er Jahre andauerte.

Rechtlich wurde die Leibeigenschaft in Mecklenburg 1820 abgeschafft und die Bauern wurden von ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Landherren befreit. Aber dies verschlechterte die Situation für die meisten Bauern, da der Großteil der Landbesitzer gleichzeitig von sämtlichen Verpflichtungen der Feudalgesetze freigesprochen wurden. So mussten sie bspw. nicht mehr dafür sorgen, dass die Untergebenen Arbeit hatten und entlohnt wurden, um sich selbst versorgen zu können. Damit wurde die Armut der Bauern noch größer. Den Knechten adliger Landherren war es nicht einmal gestattet zu heiraten, es sei denn, der Landherr gab sein Einverständnis und stellte einen Platz zum Leben zur Verfügung.

Nach der gesetzlichen Abschaffung der Leibeigenschaft wurden die alten Bauernstellen, die Hufen, in Erbbauernstellen umgewandelt. Diese Bauern konnten also ihre Hofstelle und ca. 40 Hektar Land als Eigentum erwerben. Hautsächlich im Domanium wurden auf nicht bewirtschafteten Hufen Büdnerstellen geschaffen. Sie erhielten eine "Kleinbauernstelle" mit ca. 7 Hektar eigenem Land. Damit konnten sie ihre Familie versorgen, mussten aber in der Regel noch weitere Dienstleistungen auf den Gütern erledigen, um an Barmittel zu kommen. Die Häuslerstellen entstanden ebenfalls in dieser Zeit. Sie erhielten ca. 1 Morgen Land (ungefähr 2.500 Quadratmeter) zur Eigenversorgung mit Lebensmittel. Ihre Haupteinnahmequelle waren handwerkliche Berufe (Schneider, Fleischer, Schuster, Bäcker, aber auch Gärtner). Kossaten erhielten eine Hofstelle und 100 Quadratruten Land (400 m²). Sie arbeiteten auf den Gütern, bei den Erbhofbauern oder im gewerblichen Bereich. Tagelöhner besaßen keinen eigenen Grund und Boden und wohnten in Mietskaten oder Einliegerwohnungen.

Viele Bauern und Landarbeiter verließen Mecklenburg und emigrierten nach anderen Ländern als ihre Situation unerträglich wurde. Anfang der vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts begann die liberale Bürgerpartei sich gegen die adligen Landbesitzer und die speziellen Privilegien auszusprechen, die diesen gewährt wurden. Bis 1848 gab es Treffen von Reformverbänden in vielen Städten Mecklenburgs. Politisches Ziel war die Beseitigung des alten landständischen Verfassungssystems und die Einführung einer konstitionellen Monarchie in Mecklenburg. Nach anfänglichen Erfolgen, die jedoch auf den Landesteil Mecklenburg-Schwerin beschränkt blieben, scheiterte die Revolution schließlich am erbitterten Widerstand der Ritterschaft und des reaktionären Strelitzschen Großherzogs. Die Situation der Landarbeiter in Mecklenburg blieb trostlos bis zur Bodenreform.

Die 1945 durchgeführte Bodenreform hatte mehrere Ziele. Es sollte der guts- und großbäuerliche Besitz über 100 Hektar abgeschafft werden, um die politische Macht der Großgrundbesitzer endgültig zu brechen und den kleinen Warenproduzenten eine Chance auf dem Agrarmarkt zu geben. Außerdem sollten die mehr als 1 Million Flüchtlinge und Vertrieben eine neue Heimat erhalten. Die Neubauern erhielten im Durchschnitt 7 bis 10 Hektar Land. Büdner und Häusler, die weniger hatten, konnten ebenfalls bedacht werden. Das Bodenreformland blieb Eigentum der Länder, die es mit langfristiger Kreditierung an die Bodenreformbauern verkauften oder ihnen zur Nutzung übergaben. In den 1950er Jahren mussten viele Neubauern ihre Wirtschaften aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen aufgeben. Viele Neubauern vereinigten sich in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG), um die ökonomische Seite zu verbessern. Dieser Prozess war 1956/58 beendet. Damit die DDR aber die Planwirtschaft in der gesamten Volkswirtschaft umsetzen konnte, strebte sie ein Vollgenossenschaftlichung in der Landwirtschaft an. Ab 1956 durften auch die Altbauern LPG-Mitglied werden. In der Zeit 1958 - 1960 wurde über ökonomischen und politischen Druck der Eintritt aller Bauern in die LPG durchgesetzt. Nach der politischen Wende 1990 übergab die letzte SED-Regierung unter Modrow den Bodenreformbauern ihr Land als Volleigentum. Im Sommer 1990 wurden die LPG auf politischen Druck gezwungen sich aufzulösen bzw. andere Gesellschaftsformen zu suchen. Dieser Prozess war bis 1992 abzuschließen. 1992 verfügte die Bundesregierung, dass das Bodenreformland kein Volleigentum ist und Eigentümer, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind, mussten ihren Boden an das Land entschädigungslos abtreten. Dagegen haben mehrer Bodenreformleute geklagt. Das Bundesverfassungsgericht unterstützte den Standpunkt der Bundesregierung, der Europäischen Menschenrechtsgerichtshof erklärte 2004 das Gesetz der Modrow-Regierung zur Grundlage und das Kohlsche Gesetz für rechtswidrig. Die Schröder-Regierung klagt jetzt vor dem Obersten Gericht, das Urteil ist 2005 zu erwarten.

1871 traten beide mecklenburgischen Großherzogtümer dem Deutschen Reich bei. 1918 danke Friedrich Franz IV., der letzte mecklenburgische Großherzog, ab. Beide mecklenburgischen Landesteile wurden Freistaaten (Republiken) im Deutschen Reich. Ab dem 1. Januar 1934 wurde auf der Basis des Ermächtigungsgesetzes der NSDAP der Status der föderativen Länder aufgehoben und beide Mecklenburgs wurden nach entsprechendem Beschluß ihrer Landesparlamente zum "Land Mecklenburg" zusammengelegt. Nach 1945 wurde Mecklenburg mit dem pommerschen Regierungsbezirk Vorpommern zu einem Land vereint und es erhielt auch die Bezeichnung "Mecklenburg-Vorpommern". 1947 musste der Zusatz "Vorpommern" gestrichen werden, da jegliche Erwähnung preußischer Provinzen von der sowjetischen Besatzung unerwünscht war. 1952 wurden die Länder in der DDR aufgelöst und Mecklenburg wurde in die Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg aufgeteilt. Die DDR-Länderkammer, die den Föderalismus sichern sollte, existierte aber noch bis 1957. Im Jahr 1990 entstand dann das Land Mecklenburg-Vorpommern wieder. Es besteht laut Landesverfassung aus den Landesteilen Mecklenburg und Vorpommern. Jeder Landesteil hat eigene Farbe und eigene Wappen. Die von oben gezeigte Landesfahne gehört zum Landsteil Mecklenburg, dazu kommt als Wappen der mecklenburgische Stier. Vorpommern hat die Farben Blau-Weiß und den Greif als Wappen.

In Mecklenburg-Schwerin hatten die Großherzöge ihr Schloß und ihre Hauptresidenz in der Stadt Schwerin, im 18. und frühen 19. Jahrhundert zweitweilig in Ludwigslust. In Mecklenburg-Strelitz war Regierungssitz und Hauptresidenz der Großherzöge in Neustrelitz. Die strelitzschen Prinzessin Sophie Charlotte wurde 1761 als Charlotte Königin von England, Prinzessin Luise 1793 Kronprinzessin, später Königin von Preussen, Prinzessin Friederike Königin von Hannover. Genealogische Daten das Haus von Mecklenburg betreffend können im Internet Gotha gefunden werden und einige seiner Mitglieder sind auch in den adligen Datenbanken von Hull und PSU.

Vereine und Gesellschaften

Genealogische und historische Urkunden

Kirchbücher

Die beste Quelle für genealogische Informationen und Familienforschung sind die Kirchbücher. Diese sind in Mecklenburg besonders wertvoll, da zivile Register für Geburten, Hochzeiten und Todesfälle erst nach 1876 geführt wurden. Die Kirchbücher enthalten Daten zu Geburt, Taufe, Konfirmation, Heirat und Tod. Die Detaillierung der Informationen ist unterschiedlich, Kirchbücher neueren Datums sind meist ausführlicher.

Die mecklenburgischen Kirchbücher wurden 1951 durch die Genealogische Gesellschaft von Utah verfilmt. Diese Filme können im örtlichen "Family History Center" (FHC) von jedermann bestellt und eingesehen werden.

Die Kirchbücher von Mecklenburg - Schwerin und Mecklenburg - Strelitz bis 1875 sind verfügbar im Schweriner Archiv:

Mecklenburgisches Kirchenbuchamt
Münzstr. 8
D-19010 Schwerin

Um die Kirchbücher zu einer bestimmten Ortschaft zu finden, muß man das zugehörige Kirchspiel ermitteln. Das geht z. B. mit der Zusammenstellung von D.A. Endler und Edmund Albrecht, die Mecklenburgs familiengeschichtliche Quellen veröffentlicht haben. Diese enthalten eine alphabetische Liste aller Ortschaften in Mecklenburg - Schwerin und Mecklenburg - Strelitz mit den zugehörigen Kirchspielen. Der Index sollte in den meisten in den FHCs auf dem Fiche #6000834/1-2 oder dem Microfilm (reel#0496473, item 8) verfügbar sein. Man kann aber auch die Online-Datenbank des MFP abfragen.

Zivile Register

Seit dem 1. Januar 1876 werden in Mecklenburg zivile Register geführt. Sie enthalten die gleichen Daten wie die kirchlichen Aufzeichnungen, meist mit mehr Details. Der Vorteil der zivilen Register liegt in der Vollständigkeit: Personen beliebiger Religion einer Stadt sind in einem Register zu finden. Informationen können in der Regel (nur) von direkten Nachfahren beim Standesamt, an dem der Vorfahre lebte, angefordert werden.

Offizielle Staatskalender gibt es für Mecklenburg - Schwerin seit 1777 und für Mecklenburg - Strelitz seit 1790. Einige Kalender sind ebenfalls verfilmt und über die FHCs erhältlich. Der vollständigste Satz befindet sich in der

Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Str. 29
19053 Schwerin
PF 11 12 52
19011 Schwerin

Die noch erhaltenen Akten der Großherzogtümer Mecklenburg - Schwerin und Mecklenburg - Strelitz und auch neuere staatliche Archivalien gibt es im:

Landeshauptarchiv Schwerin
Graf-Schack-Allee 2
D-19053 Schwerin

Weitere Register

Volkszählungen

Außer statistischen Zusammenfassungen gibt es für Mecklenburg - Strelitz keine erhaltenen Volkszählungen.

Die der Volkszählungen von 1867, 1890 und 1900 für Mecklenburg-Schwerin sind auf FamilySearch.de indexiert und durchsuchbar, die Scans werden angezeigt.

Dasselbe gilt für die Volkszählungen 1819, 1867, 1900, 1919 für Mecklenburg-Schwerin bei Ancestry, sie sind dort ohne Abo frei zugänglich.

Diese Volkszählung beinhaltet Daten zu jeder Person betreffend des Geschlechts, dem Vor- und Nachnamen, dem Geburtsdatum, dem Geburtsort, dem Pfarrbezirk, zu dem der Geburtsort gehörte, dem Familienstatus oder dem Beruf, dem Landbesitz, wie lange die Person dort bereits lebte, ob die Person verheiratet oder ledig war, der Religionszugehörigkeit der Familie und es gibt weitere allgemeine Kommentare. Nach dem Familienoberhaupt wird die Ehefrau genannt (manchmal mit Angabe ihres Geburtsnamen), dann die Kinder, dann Leibeigene und weitere Bewohner, etc.

Für Mecklenburg-Schwerin sind in den Family History Center für die Jahre 1704, 1751, 1819, 1867, 1890 und 1900 verfügbar. Es gibt auch einige frühe Zählungen für das Herzogtum Mecklenburg für 1633-1634, 1677 und 1689 [Korrektheit dieser Angabe nach Ende des Mikrofilmverleihs muss überprüft werden].

Heiratsakten

Kopulationsregister aus Mecklenburgischen Kirchenbüchern von 1751 bis 1800 von Franz Schubert (Familienhistorische Bibliothek 943.17 B4s ser.6). Diese, aus 37 Bänden bestehende, Serie von Heiratsübersichten listet die Heiratsdaten für Mecklenburg aus den Aufzeichnungen der Kirchspiele auf und umfaßt die Jahre 1751-1800. Es gibt 13 Indexbände.

Landbesitzregister

Übertragene Listen von Namen der Landbesitzer im Staat Mecklenburg im Jahr 1727. Familienhistorisches Zentrum, Film #1441034, Item 8 und #1181901, Item 9.

Schulakten

Namen von Studenten, die im 18. Jahrhundert an Aufnahmeexamen in Mecklenburger Schulen teilgenommen haben. Abiturienten mecklenburgischer Schulen im 19. Jahrhundert (FHL 943.17 J2sf) von Franz Schubert, in zwei Bänden. Beinhaltet Schulen in Friedland, Neubrandenburg, Neustrelitz, Doberan, Güstrow, Parchim, Ratzeburg, Rostock, Schwerin, Waren, Wismar, Bützow, Ludwigslust, Malchin und Rostock. Studenten der Theologie, Medizin, Jura und Militär werden behandelt. Geburtstage und -orte sind für viele Studenten angegeben. Jeder Band hat einen alphabetischen Index des Ortes, des Studienzweiges und der Namen.

Bürgerregister

Bürgerregister Mecklenburgs sind in dem Werk Bürgerbücher aus Mecklenburg von Franz Schubert (FHL 943.17 X2s) enthalten. Bd. L2 beinhaltet Bürger von Schwerin aus Unterlagen aus den Jahren 1560, 1586, 1855, 1622, 1672, 1726, 1770, 1832, 1859, 1869 und 1887. Bd. M1 beinhaltet Neubrandenburg von 1676 bis 1893. Bd. A1 beinhaltet Bürger von Stavenhagen von 1724 bis 1741 und 1772-1918.

Geschlechterbücher

Die Serie Deutsches Geschlechterbuch, veröffentlicht vom C.A. Starke Verlag in Limburg, Deutschland, beinhaltet vier Bände, die sich mit Mecklenburger Geschlechtern beschäftigen (Bd. 57, 74, 88 und 105). Diese Bücher können in Familienhistorischen Zentren und größeren Bibliotheken eingesehen werden. Die vier Mecklenburger Bände gibt es auch auf Mikrofilm bei den Familienhistorischen Zentren. Zusätzlich zu den genannten vier Bänden bietet der allgemeine Index weitere 52 allgemeine Bände, die auch auf Informationen zu einem bestimmten Namen oder einem Geschlecht überprüft werden können. Diese beinhalten die ersten 17 Bände der Serie, welche genealogische Handbücher der normalen (nicht-adligen) Familien waren. Nur die Bände 1 bis 110 wurden auf Mikrofilm gespeichert.
Die Bände sind mittlerweile als Digitaliat vorhanden, siehe auf der Seite Deutsches Geschlechterbuch.

Ortslexika und Karten

Ortsverzeichnisse

  • D.A. Endler und Edmund Albrecht haben eine alphabetische Liste aller Orte in Mecklenburg - Schwerin und Mecklenburg - Strelitz mit den Namen ihrer Kirchspiele veröffentlicht in Mecklenburgs Familiengeschichtliche Quellen. Dieses Verzeichnis ist verfügbar auf Fiche #6000834/1-2 und sollte bei den meisten Familienhistorischen Zentren vorliegen. Es existiert ausserdem auf Mikrofilm (reel#0496473, item 8).
  • Geographisch - Statistisch - Historisches Handbuch Der Mecklenburger Länder by Gustav Hempel, Güstrow: Edmund Frege, 1837-1843. (FHL Mikrofilm #1181668, item 5). Dieses Verzeichnis führt viele kleine Dörfer auf, die in anderen Ortsverzeichnissen nicht auftauchen.

Atlanten und Karten

  • ATLAS DES DEUTSCHEN REICHES von 1892. Dieser Atlas beinhaltet vergrößerte Reproduktionen von 24 Karten die 1892 vom Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien veröffentlicht wurden. Zusätzlich zu den Karten der deutschen Bezirke, beinhaltet er eine Karte des gesamten deutschen Reiches von 1892 (1:4,600,000). Die Skala der Karten der Provinzen variiert von 1:850,000 bis 1:1,700.000. Kleine Orte und Weiler sind nicht auf den Karten.
  • Detaillierte Karten von Deutschland, einschließlich des Gebiets Mecklenburgs. 1: 100 000 Skala von Haupe & Co. Ausflugskartenserie, oder 1:200 000 Skala von Mairs Geographischer Verlag.
  • STRASSENATLAS - Deutschland vom RV Verlag. 229 Seiten Karten, ein 101 Seiten Index der Orte mit mehr als 40,000 Namen und neuen Postleitzahlen für alle Orte im Index.

Bibliographie und Literatur

Bibliographie

Historische Bibliographie

Literatur

  • Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B: Mitteldeutschland Band 13 Mecklenburg, Thomas Klein, bearbeitet von Helge Bei der Wieden, Verlag Johann-Gottfried-Herder-Institut Marburg/Lahn 1976

Fritz Reuter, bekannt als der größte der plattdeutschen Autoren, wurde in Mecklenburg geboren. Seine Bücher beschreiben das Leben des einfachen Volkes in Mecklenburg während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie können z. B. bei Amazon bestellt werden, oder Sie schauen einfach in Ihrer örtlichen Bibliothek.

  • Ut Mine Stromtid, sein berühmtestes Werk. Es erzählt die Geschichte dreier Gruppen von dörflichen Bauern in Mecklenburg - solchen, die für den Adel auf großen Landbesitzen arbeiteten, solchen, die Gutspächter waren und solchen, die in kleinen Dörfern wohnten. Dieses Buch ist ein "Muss", wenn Sie das Leben dieser Menschen verstehen wollen.
  • Ut de Franzosentid. Die Geschichte spielt in einem kleinen Dorf in Mecklenburg während der Zeit der französischen Besetzung und dem darauf folgenden deutschen Befreiungskrieg. Mecklenburg litt 1813 sehr unter Raub und der Plündereien der französischen Truppen.

Archive und Bibliotheken

Archive

Die folgende Liste der Archive in Mecklenburg Vorpommern ist in vier Kategorien gegliedert:

Landeshauptarchive

Landeshauptarchiv,
Graf-Schack-Allee 2
D-19053 Schwerin

Landesarchive

Vorpommersches Landesarchiv,
Martin-Andersen-Nexö-Platz 1
D-17489 Greifswald

Kreis-, Stadt- und Universitätsarchive

  • Landkreis Bad Doberan Kreisarchiv, August-Bebel-Str. 3, D-18209 Bad Doberan
  • Landkreis Demmin Kreisarchiv, Adolf-Pompe-Straße 12-15, D-17109 Demmin
  • Stadtarchiv Greifswald, Arndtstraße 2, D-17489 Greifswald
  • Universitätsarchiv Greifswald, Domstr. 11, D-17489 Greifswald
  • Landkreis Güstrow Kreisarchiv, D-18273 Güstrow
  • Landkreis Ludwigslust Kreisarchiv, Alexandrienstr. 576, D-19288 Ludwigslust
  • Landkreis Mecklenburg-Strelitz Kreisarchiv, Bienenweg 1, D-17033 Neubrandenburg
  • Stadtarchiv Neustrelitz, Stadtverwaltung, Markt 1, D-17235 Neustrelitz
  • Landkreis Müritz Kreisarchiv, Kietzstr. 10/11, D-17192 Waren
  • Stadtarchiv Waren, Neuer Markt, D-17192 Waren
  • Stadtarchiv Neubrandenburg, Stadtverwaltung, Friedrich-Engels-Ring 53, D-17033 Neubrandenburg
  • Landkreis Nordvorpommern Kreisarchiv Grimmen, Bahnhofstraße 12/13, D-18507 Grimmen
  • Landkreis Nordwestmecklenburg Kreisarchiv, Börzower Weg 1, D-23936 Grevesmühlen
  • Landkreis Ostvorpommern Kreisarchiv, Demminer Str. 71-74, D-17389 Anklam
  • Landkreis Parchim Kreisarchiv, Moltkeplatz 2, D-19370 Parchim, Postfach 53 und 54, D-19361 Parchim
  • Stadtarchiv Parchim, Putlitzer Str. 56, D-19370 Parchim
  • Stadtarchiv Rostock, Archiv der Hansestadt Rostock, Hinter dem Rathaus 5, D-18055 Rostock
  • Universitätsarchiv Rostock, Universitätsplatz 1, D-18055 Rostock
  • Landkreis Rügen Kreisarchiv, Industriestraße 4, D-18528 Bergen
  • Stadtarchiv Schwerin, Platz der Jugend 12-14, D-19053 Schwerin
  • Central Land Archives, Grundbucharchiv Schwerin, Lübeckerstr. 287, D-19059 Schwerin
  • Stadtarchiv Stralsund, Badenstr. 13, D-18439 Stralsund
  • Landkreis Uecker-Randow Kreisarchiv, Am Markt 1, D-17309 Pasewalk
  • Stadtarchiv Wismar, Vor dem Fürstenhof, D-23966 Wismar

Kirchenarchive

Mecklenburgisches Kirchenbuchamt
Münzstr. 8
D-19010 Schwerin

Verschiedenes

Emigrationswellen

Nach 1850 hatte Mecklenburg die dritthöchste Emigrationsrate in Europa, nur von Irland und Galizien (Land, das derzeit Polen und die Ukraine ist) übertroffen. 261.000 Mecklenburger verließen ihr Heimatland (die Großherzogtümer Mecklenburg - Schwerin und Mecklenburg - Strelitz) zwischen 1820 und 1890. Viele Leute, insbesondere von niederen Bevölkerungsschichten, hatten keine Perspektiven und keine Zukunft in Mecklenburg.

Zwischen 1850 und 1890 emigrierten ca. 146.000 Mecklenburger nach Übersee, die meisten gingen in die Vereinigten Staaten von Amerika, aber einige auch nach Süd Amerika, Australien und anderen Ländern. Zwischen 1820 und 1890 machten die Menschen, die nach Übersee gingen ungefähr zwei Drittel aller Emigranten aus Mecklenburg aus. Die Niederlage der Bürgerlich - Demokratischen Revolution 1848/49 und die Rückkehr der alten gesellschaftlichen und politischen Probleme gaben erneut Anstoß zu dieser Emigrationsbewegung.

Dieser Bevölkerungsverlust fand überwiegend auf dem sogenannten Flachland statt. 88.5 % aller Emigranten stammten aus ländlichen Gegenden. Die meisten kamen aus Herrenhäusern adliger und betitelter Großgrundbesitzer. Dies waren die Menschen, die die zwingendsten Gründe hatten, Mecklenburg zu verlassen. Das resultierte zum größten Teil aus den miserablen gesellschaftlichen Bedingungen, die durch die Niederlassungsgesetze, die zwischen 1820 und 1860 kaum verändert wurden, verursacht wurden.

1861 versuchte der Mecklenburger Historiker Ernst Boll diese Aufenthalts- und Niederlassungsgesetze wie folgt zu erklären: "ein Mecklenburger gehört nicht dem Land als Ganzes was seine Heimat betrifft, sondern der Stadt oder dem Dorf, in dem er zufällig geboren wurde, oder aber der Stadt oder dem Dorf in dem er vom Landbesitzer das Recht erhielt sich niederzulassen".

Diese Bedingungen entstanden, als die Leibeigenschaft in Mecklenburg 1820/21 abgeschafft wurde. Zu dieser Zeit nutzten viele Landbesitzer die Möglichkeit, viele ihrer Tagelöhner zu entlassen, welche daraufhin nach dem Gesetz als frei angesehen wurden. Sie begannen ihr Land mit einem Minimum an festen Landarbeitern zu bewirtschaften. Die Landbesitzer taten dies, damit sie nicht im Falle eines Unfalls zahlen mussten oder die Altersversorgung für ihre Landarbeiter übernehmen mussten. Es war sehr schwierig für entlassene Tagelöhner anderswo eine feste Anstellung zu finden, denn niemand wollte ihnen das "Niederlassungsrecht" erteilen und somit für sie verantwortlich sein.

Das Gewähren des Heiratsrechts hing auch von dem Gewähren des Niederlassungsrechts ab und alle Untertanen brauchten eine Erlaubnis bevor sie eine Familie gründen durften. Ein Mann oder eine Frau, die nicht das Niederlassungsrecht besaßen, konnten nie einen Haushalt gründen. Eine Menge Leute, die als bezahlte Landarbeiter tätig waren, erhielten ihr ganzes Leben lang nicht das Niederlassungsrecht von der regierenden Klasse. Ihnen wurde lediglich ein limitiertes Aufenthaltsrecht gewährt - das nur galt solange sie Arbeit hatten. Viele Mecklenburger waren deshalb heimatlos in ihrem eigenen Land.

Deshalb ist es nicht überraschend, das Zehntausende sich entschlossen zu emigrieren. Tatsächlich gab es Zeiten, in denen die Landbesitzer die Emigration unterstützten. Der ländliche Bevölkerungsverlust wurde größer und größer. Während 1830 und 1850 noch immer ein Bevölkerungswachstum von 55.000 Menschen stattfand, konnten zwischen 1850 und 1905 neue Geburten nicht mehr die hohe Anzahl an Emigranten ausgleichen. Die ländliche Bevölkerung ging um 25.000 zurück.

Nachdem das Deutsche Reich 1871 gegründet wurde, verbreitete sich die Industrialisierung und einige Städte wuchsen rapide. Die Zahl der Menschen, die nach Übersee emigrierten nahm ab und innere Migration nahm zu. Mehr emigrierungswillige Leute zogen in Städte und industrielle Orte außerhalb Mecklenburgs, z.B. nach Berlin oder Hamburg statt nach Amerika.

1900 lebten ungefähr 224.692 Menschen, die ihrer Geburt nach Mecklenburger waren, außerhalb ihres Heimatlandes. Das war ungefähr ein Drittel der Gesamtbevölkerung Mecklenburgs. Am 1. Dezember 1900 lebten 53.902 Emigranten aus Mecklenburg - Schwerin in Hamburg - Altona.

Weblinks

Genealogische Resourcen

Genealogische Internetforen

Nicht-Genealogische Ressourcen

Private Homepages mecklenburgischer oder aus Mecklenburg stammender Familien