Grafschaft Mark/Steuerkataster-1687

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Grafschaft Mark
Version vom 28. Oktober 2009, 19:55 Uhr von Bodo-stratmann (Diskussion • Beiträge) (Neu)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hierarchie Regional > Historisches Territorium > Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation > Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis > Herzogtum Kleve > Mark-Wap.jpg - Portal:Grafschaft Mark > Grafschaft Mark

Steuerkataster für Stadt und Land

Festsetzung der unterschiedlichen Steuerbelastung im Jahre 1677 für den Bereich des Herzogtums Kleve un der Grafschaft Mark.

  • 1677 Entwurf einer Capitation für Cleve-Mark

Unsere Räthe und Bediente

  • Unsers Statthalters und Vetters, des Fürsten zu Nassau Ld 200 Rthlr.
  • Unsere geheime Räthe, sie seien es würklich oder haben den Titul, ohne Unterschied des Standes 60 Rthlr.
  • Unser Clevisch-Märkischer Vice-Canzler 40 Rthlr.
  • Unsere Clevisch - Märkische Regierungs - Räthe, Jeder 35 Rthlr.
  • Unser Regierungs Rath und Amts Cammer Praesident 40 Rthlr.
  • Rat und Landrentmeister 25 Rthlr.
  • Rat und Oberempfänger 25 Rthlr.
  • Archivarius.
  • Landschreiber
  • Märkischer Anwalt weiln den Titul des Rats haben, jeder 15 Rthlr.
  • Secretarii, jeder 10 Rthlr.
  • Adjungirte Secretarii zur Halbscheid 5 Rthlr.
  • Unser Hofgerichts- und Justiz Präsident 40 Rthlr.
  • Unsere Hofgerichts- und Justiz Räthe, jeder 30 Rthlr.
  • Advocatus fisci, weiln er mit Justiz Raht ist 30 Rthlr.
  • Protonotarius, weiln er den Titul eines Raths hat 15 Rthlr.
  • Übrige, welche den Titul eines Rahts haben 15 Rthlr.
  • Auswärtiger Rath, der im Lande gesessen 15 Rthlr.
  • Hofmedicus 6 Rthlr.
    • In einem früheren Konzept noch 1 Apotheker 4 Thlr.
    • 1 Chirurgus 2 Thlr.
  • Rechenmeister 8 Rthlr.
  • Registrator 6 Rthlr. „
  • Adjungirter Rechenmeister zur Halbscheid 4 Thlr.
  • Registrator zur Halbscheid 3 Thlr.
  • Canzelist 3 Thlr.
  • Adjungirter Canzelist 1 ½ Thlr.
  • Canzelei Diener 1 Thlr.
  • Adjungirter Canzelei Diener ½ Thlr.
  • Postmeister (in Kleve, Wesel, Lünen, Hamm und Lippstadt) 6 Thlr.
  • Postverwalter (in Xanten, Emmerich, Rees und Duisburg) 3 Thlr.
  • Postschreiber 2 Thlr.
  • Postillion 1 Thlr.
  • Münzguardien oder Münzemeister 4 Thlr.
  • Hofbuchdrucker 3 Thlr.
  • Burggraf 2 Thlr.
  • Castellan 2 Thlr.
  • Hoffischer 1 Thlr.
  • Gärtner 1 Thlr.
  • Pförtner ½ Thlr.
  • Thurm- oder Hausknecht (?)
  • Unser clevischer Erbmarschall 20 Thlr.
  • Erbcämmerer 20 Thlr.
  • Erbhofmeister 20 Thlr.
  • Erbschenk 20 Thlr.
  • Ein Cämmerer 20 Thlr.
  • Landdrost weiln Regierungs Rath 60 Thlr.
  • Drost oder Amtmann 20 Thlr.
  • Amtsverwalter 15 Thlr.
  • Jägermeister 30 Thlr.
  • Waldgraf 20 Thlr.
  • Land Commissarius 20 Rthlr.
  • Landhofmeister 15 Rthlr.
  • Commissarius 15 Rthlr.
  • Richter, Schultheissen, Hohgreven 4 Rthlr.
  • die adjungirte 2 Rthlr.
  • Gerichtsschreiber in Hauptstädten 3 Rthlr.
  • Gerichtsschreiber in andren Städten und aufm Lande 2 Rthlr.
  • Gerichtsdiener 1 Rthlr.
  • Waldförster 15 Rthlr.
  • Waldschreiber 15 Rthlr.
  • Waldbereiter 4 Rthlr.
  • Walddiener 2 Rthlr.
  • Zollinspector 25 Rthlr.
  • Rentmeister oder Schlüter 10 Rthlr.
  • Wagenbote 2 Rthlr.
  • Zöllner oder Licentmeister 10 Rthlr.
  • Contrerolleur 5 Rthlr.
  • Beseher 5 Rthlr.
  • Zollknecht 1 Rthlr.

Früheres Konzept

In einem früheren Konzept noch hinzugefügt, aber dann durchstrichen:

  • Sprachmeister 4 Thlr.
  • Perrückenmacher 4 Thlr.
  • Maler 6 Thlr.
  • Ein Koch 3 Thlr.
  • Schlächter 2 Thlr.
  • Fischmeister 3 Thlr.
  • Stellmacher 1 Thlr.
  • Kutscher 1 Thlr.
  • Reitknechte 1 Thlr.
  • Vorreiter ½ Thlr.
  • Ein Wächter ½ Thlr.
  • Thorwärter ½ Thlr.
  • Baumeister 4 Thlr.

Ritterschaft

  • Ein Graf 60 Rthlr.
  • Freiherr 30 Rthlr.
  • Domherr 20 Rthlr.
  • Ritter 20 Rthlr.
  • Ein vornehmer vermögender Edelmann 10 Rthlr.
    • mittelmässigen Vermögens 6 Rthlr.
    • schlechten Vermögens 2 Rthlr.
  • vermögende Burgmänner 6 Rthlr.
    • mittelmässige Burgmänner 4 Rthlr.
    • schlechten Vermögens 2 Rthlr.
  • Der Ritterschaft Syndicus 15 Rthlr.
  • Der Städte Syndicus 10 Rthlr.
  • Ständereceptor 10 Rthlr.
  • Ein Kammerdiener 2 Rthlr.
  • Ein Page 1 Rthlr.
  • Ein Laquai und andere Diener 1 ½ Rthlr.

Professores

  • Professores in den dreien Facultäten 4 Rthlr.
  • die übrige Professores 2 Rthlr.
  • Studiosi, welche keine Eltern haben, die für ihnen bezahlen 2 Rthlr.
  • Schüler in den Gymnasiis , wie mit den studiosis 1 Rthlr.

Geistliche

  • Ein Praelat oder Abt vor sich und dem Closter 30 Rthlr.
  • Ein Probst 15 Rthlr.
  • Ein Dechant 10 Rthlr.
  • Ein Canonicus 5 Rthlr.
  • Ein Prior vor sich und ganzen Convent 15 Rthlr.
  • Ein Pastor 4 Rthlr. (durchstrichen, da Prediger u. Schulbedients frei sind)
  • Ein Vicarius 2 Rthlr.
  • Ein Capellan 2 Rthlr.
  • Organist 1 Rthlr.
  • Küster 1 Rthlr.
  • Eine Äbtissin und Frau in den Stiftern oder Kloster vor sich und Capitular Jungfern 20 Rthlr.
  • Eine Matersche 54 sampt Beguinen Convent 8 Rthlr.

In einem früheren Konzept noch, aber durchstrichen

  • Eine Frau in den Stiftern: 8 Rthlr.
  • Eine Priorin: 6 Rthlr.
  • Eine Kellerin: 4 Rthlr.
  • Eine Capitularjungfer: 3 Rthlr.
  • Eine Frau samt dem Kloster: 12 Rthlr.
  • Ein Beguinenpater (Beichtvater im Kloster): 3 Rthlr.

Städte

  • Bürgermeister in Hauptstädten 10 Rthlr.
  • Bürgermeister in den andern mittelmässigen Städten 3 Rthlr.
  • Bürgermeister in geringen Städten 2 Rthlr.
  • Schöffen in Hauptstädten 4 Rthlr.
  • Schöffen in andren mittelmässigen Städten 3 Rthlr.
  • Schöffen in den geringen Städten 2 Rthlr.
  • Rathsverwandter in Hauptstädten Rthlr.
  • Rathsverwandter in mittelmässigen Städten 2 Rthlr.
  • Rathsverwandter in geringen Städten 1 Rthlr.
  • Stadtschreiber in Hauptstädten 2 Rthlr.
  • Stadtschreiber in kleinen Städten 1 Rthlr.
  • Ein Vogt ½ Rthlr.
  • Ein Unterbote 1/8 Rthlr.
  • Pförtner ½ Rthlr.
  • Ein Advocatus, uer eine starke Praxin hat 8 Rthlr.
  • Ein Advocatus, der eine mittelmässige Praxin hat 6 Rthlr.
  • Ein Doctor juris, der gar keine Praxin hat 4 Rthlr.
  • Ein Medicinae Doctor 4 Rthlr.
  • Ein Procurator am Hofgericht 3 Rthlr.
  • Ein Procurator am Untergericht 2 Rthlr.
  • Ein Notarius 2 Rthlr.
  • Ein Schreiber, so einem Herrn aufwartet 1 Rthlr
  • Ein Copist 1 Rthlr
  • Ein vornehmer Kaufmann 12 Rthlr
  • Ein mittelmässiger Kaufmann 6 Rthlr
  • Ein geringer Kaufmann oder Krämer 2 Rthlr
  • Ein wohl conditionirter Künstler oder Handwerksmann 4 Rthlr
  • Ein mittelmässiger Handwerksmann 2 Rthlr
  • Ein geringer Handwerksmann 1 Rthlr
  • Ein Bürger in grossen Städten 2 Rthlr
  • Ein Bürger in kleinen Städten 1 Rthlr
  • Ein vermögender Schiffer, der einen eigenen „Beytelachen" hat 4 Rthlr
  • Ein ander, der ein eignes Schiff führet 3 Rthlr
  • Einer, der ein gemiethetes Schiff führet 2 Rthlr
  • Ein geringerer 1 Rthlr
  • Schifferknecht ½ Rthlr
  • Ein Taglöhner in grossen Städten ½ Rthlr.
  • Ein Taglöhner in kleinen Städten 1 ¼ Rthlr
  • Ein Kunstpfeifer in grossen 3 Rthlr
  • die Gesellen 1 Rthlr
  • in kleinen der Meister 1 Rthlr
  • die Gesellen ½ Rthlr.

Plattes Land

  • Bauer oder Meyer, der einen eignen ganzen Hof besitzet 2 Rthlr
  • Ein Dreilinge 1 ½ Rthlr.
  • Einer, der einen halben besitzet 1 Rthlr.
  • Ein Bauer, der einen ganzen Hof gepachtet 1 Rthlr.
  • Ein Dreilinger 3/4 Rthlr.
  • Einer, der einen halben Hof gepachtet ½ Rthlr.
  • Käther oder Cassat ½ Rthlr.
  • Brinksitzer 1/3 Rthlr.
  • Ein Krüger, der Wirtschaft treibet 2 Rthlr.
  • Ein Müller, der eigne Mühle hat 4 Rthlr.
  • Ein Pachtmüller 2 Rthlr.
  • Ein Schmied 2 Rthlr.
  • Ein Schäfer, dem die Herde zuständig 2 Rthlr.
  • Ein Schäferknecht ½ Rthlr.
  • Ein Schneider 1 Rthlr.
  • Ein Leinweber 1 Rthlr.
  • Kuhhirte ½ Rthlr.
  • Schweinehirte ½ Rthlr.
  • Ochsenhirte ½ Rthlr.
  • Ein Taglöhner 1/8 Rthlr.
  • Ein Scharfrichter 3 Rthlr.
  • Ein Schornsteinfeger 1 Rthlr.
  • Ein Abdecker 1 Rthlr.
  • Ein Schweinebeschneider 1 Rthlr.

Zusatz im früheren Konzept, nicht durchstrichen:

  • Knecht, so ums blosse Lohn dienet: 1/3 Rthlr.
  • Ein Baumeister: ½ Rthlr.
  • Ein Junge: ¼ Rthlr.
  • Magd: 1/6 Rthlr.
  • Ein Pferdehirte: ½ Rthlr.

Desgleichen, aber durchstrichen:

  • Schäfer, so umbs 5te [se. Schaf] dienet: 2 Rthlr.
  • Schäfer, so seine eignen Schafe mit bei der Herde hat: 3 Rthlr.
  • Schütze: 2 Rthlr.
  • Fischer: 1 Rthlr.

Aus Soest zahlen:

  • 1 Richter 4 Thlr.
  • ein adjungirter Richter: 2 Rthlr.
  • 1 Gerichtsschreiber 3 Rthlr.
  • 3 Gerichtsdiener ä 1 Thlr.

Aus Lippstadt zahlen:

  • der Amtsverwalter : 7 ½ Thlr.
  • der Samtrichter: 2 Thlr.
  • 1 Gerichtsschreiber 1 Rthlr.
  • und 1 Gerichtsdiener ½ Thlr.