Feldmark (Flur)

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Historische Mehrfelderwirtschaft: In früheren Zeiten begann zu Jacobi (25. Juli) der Roggenschnitt und zu Bartholomäus (24. August) endete die Getreideernte. Dies hatte Folgen in der Mehrfelder- und Markenwirtschaft und damit auch für die Viehhaltung. Nach erfolgter Ernte konnte der Viehauftrieb (Trift) auf die Felder der gemeinen Mark (Feldmark) in den Bauerschaften beginnen.

Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Wirtschaft > Landwirtschaft > Feldmark

Bedeutung

Jedes Dorf hatte seine Feldmark, die in Feldern unterteilte Flur der gemeinen Mark (Allmende), auf denen von der Saat der Zehnte erhoben werden konnte. Die Felder beinhalten sämtliche einer Gemeinde oder einem Landgut zehntbaren Grundstücke an Saatland [1], im Gegensatz zu den nicht zehntbaren Wiesen, Weiden, Waldungen, Heiden. dem Ödland etc.. Die Feldmark und ihre Felder waren abgegrenzt und gekennzeichnet durch Hecken, Pfähle, Gräben, Rainen oder (Grenz-) Steinen (Schnade).

Nach einer alten, noch in manchen Gegenden bestehenden Sitte wird die Feldmark an einem bestimmten Tag im Jahr umgangen (Grenzgang), wobei man die Markzeichen besichtigt, unscheinbar gewordene wieder verbessert und ergänzt, um hierdurch etwaigen Grenzstreitigkeiten mit benachbarten Gemeinden vorzubeugen. Um hierbei der Jugend die einzelnen Grenzpunkte möglichst tief ins Gedächtnis zu prägen, wurde sie in frühere Zeiten an solchen Stellen z.B. in Wangen und Ohren gekniffen, zugleich aber mit Backwerk beschenkt.

Fußnoten

  1. Quelle: Sachsenspiegel, Sächsisches Landrecht