Amtsbezirk

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Vorlage:Begriffserklärungshinweis

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Der Begriff

Amtsbezirk ist überwiegend die Bezeichnung für den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes.

Einzelne Definitionen

Baden

Das Großherzogtum Baden war ab 1809 in Kreise, und diese in Amtsbezirke eingeteilt.[1]

Hannover

Das Land (später Provinz) war bis 1884 in Amtsbezirke eingeteilt, geleitet von einem Amtshauptmann. [2]

Hessen-Darmstadt

Im Regierungsbezirk Wiesbaden waren die Kreise bis 1885 in Amtsbezirke gegliedert. [3]

Preußen

In den ostwärtigen Provinzen (außer Posen) waren 1872 bis 1945 mehrere Gemeinden und Gutsbezirke in Amtsbezirke als Ortspolizeibehörde zusammengefasst. [4]

Schweiz

Der Amtsbezirk ist in den meisten Kantonen der Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes. [5]


GOV-Objekttyp

2 - Amtsbezirk - {deu=Amtsbezirk}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Amtsbezirk,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Großherzoglich Badisches Regierungsblatt 1809, S. 403
  2. Haberkern/Wallach, VI Aufl. 1980
  3. Haberkern/Wallach, VI Aufl. 1980
  4. Haberkern/Wallach, VI Aufl. 1980
  5. Haberkern/Wallach, VI Aufl. 1980