Weinmeister

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Berufsbezeichnung

  • "die bed. wechselt stark: ratsherren, die die städt. weinberge verwalten und den ratskeller beaufsichtigen, heiszen in Lübeck seit 1298 wînmêstere, domini vinorum: "[1]
  • "diesem hanseatischen gebrauch entgegen sind im übrigen sprachgebiet w. höfische oder städtische beamte, denen die sorge für reben und wein obliegt, so seit dem 16. jahrh. in Brandenburg"[1]
  • "in Zürich heiszt seit 1511 winmeister der wirt im städt. weinhaus"[1]
  • "Torgau in alter zeit der verwalter des stadtkellers"[1]
  • "heute wirkt das seit etwa 1800 abgestorbene gute wort nur in familien- und straszennamen nach"[1]
  • "böttcher und küfer groszer weinkeller sind die w." [1]
  • so viel wie Winzer[2]
  • In Marburg: "Die beiden Weinmeister bildete eine städtische Behörde mit eigenem Haushalt. Sie kaufte auf Grund eines Privilegs Wein sowohl in Marburg, wo damals noch Wein angebaut wurde, als auch im Rhein/Main-Gebiet an. Über den städtischen „Weinzapf“ wurde er dann verkauft und dabei indirekte Steuern (Ungeld) für die Stadtkasse und den Landesfürsten erhoben." Aus ihrem Haushalt vergaben die Weinmeister seit dem 16. Jh. auch Kredite gegen Zinsen. Dieses Ehrenamt wurde jährlich neu besetzt, und zwar, wie so viele Ämter, paritätisch aus einem Schöffen (die, vereinfacht gesagt, die Oberschicht der Stadt repärsentierten] sowie aus einem Vertreter von Zünften und Gemeinde - nach einem komplizierten Wahlverfahren. Eine Wiederwahl über mehrere Jahre war aber, anders als bei manchen anderen städtischen Ehrenämtern, möglich und kaum auch vor.[3]



Quelle(n):

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Artikel Weinmeister. In: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. 16 Bde. [in 32 Teilbänden]. Leipzig: S. Hirzel 1854-1960. -- Quellenverzeichnis 1971, Band 28, Spalten 966-969.
  2. Krünitz, Johann Georg: Ökonomische Encyklopädie, 1773-1858
  3. Tagelöhner Zunftmeister Stadtschreiber (Ernestus)