Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938)/XIV

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938)
Inhaltsverzeichnis
Titel | Vorwort | Einleitung | Abkürzungen
Orte: A B C D E F G H I J K L M N O P
QR S T U V W Z | Israelitische Register
Diese Seite im E-Book
GenWiki E-Book
<<<Vorherige Seite
[XIII]
Nächste Seite>>>
[XV]
KB-Verzeichnis-Wuertt-1938.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unvollständig
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!


– XIV

das von G. Hieß angelegte Tauf- und Ehebuch von 1551. einsah. Dieser hatte als Schüler in Straßburg, wo er bei einem Geistlichen wohnte, vielleicht von den Kirchenbüchern gehört. Oder er war mit der Brandenburg-Nürnberger Kirchenordnung von 1533 oder den sächsischen Generalartikeln von 1557 bekannt geworden.

Z. Wir haben in Altwürttemberg eine ganze Reihe Kirchenregi ster, die v or 1558 angelegt sind. Zwar einige dieser Register sind später angelegt und nur rückwärts ergänzt, wie Bossert nach persönlicher Einsichtnahme in eingehender Untersuchung nachgewiesen hat39), so in Ehningen Kr. Böblingen, Hopfau, Bergfelden, Gemmrigheim, Aldingen (Spaichingen), Markgröningen, Eberdingen Manche andere mögen bei näherer Untersuchung sich ebenfalls als rückwärts ergänzt erweisen. Von Eltingen und seinem Taufbuch von 1551 war schon die Rede 60). In Tü bin gen beginnt das Ehebuch am 24. Juni 1553, vom Pfarrer und Lustnauer Generalsuperintendenten Johannes Isemnann angelegtEr schreibt im Vorwort: „Nachdein Herzog Christopb die christenliche wirtembergische fhrchen und Eeordnung hat a. d. 1553 wiederum ernewert und die eingetrnngene Consnsion des faus. Interüns eingestelt, seiend die offentliche aufklindete und eingesegnete Celeuth neer in zettel anfgeschriben und a. d. 1553 fürohin einzuschreibe gn. befolhen worden, wie volget, alle befollien nach treh Sonntag nach einander verknndet, nochmals irer Gelegenheit nach eingesegnet.« Bossert hat schon darauf hingewiesen, das; Iseninann zuerst bei der Zahl 1558 geschrieben hatte, die 8 durchstrich und eine 8 vor 8 setzte, als Beweis, das-, wohl der Anfschrieb aus Zetteln 1553 begann, der nachträgliche Eintrag in das Ehebuch erst 1558 geschehen sein dürftesls In Weil i. Dorf machte Samuel Isenuianih der Sohn des Tübinger Pfarrers, ain 5 März 1558 den ersten Taufeintrag In Schlierbach beginnt Michael Hainken ain 12. Januar 1554 sein Elielnicli, ani 8. Juli des Jahres Pf. Casvar Raülz."«2) in Dettingen a. E. sein Ehe-, am

59) Vgl. Bossert in Bl. f. Wil. KG. 1933, 54ff. und in seinem Vortrag: »Unsere Kirchenbücher alS Geschichtgquellen« beim KirchengeschichtL Kurs in Stuttgart 1936.

60) Von Frieß in Eltingen war auch das badische Kürnbach mit seinen Kirchenbüchern Von 1555 beeinflußt (Bossert, Bl. f. Wü. KG. 1933, 50f.).

61) Ebd. S. 5I. Die Kirchenordnung von 1536 hatte nur ein zweimaliges Aufgebot verlangt. Reyscher VIII 53, erst die von 1559 ein dreimaligeg.

62) Sohn des Nördlinger Predigers Caspar Kantz, von dem die dortige Kirchenordnnng Von 1538 stammt.