Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938)/VIII

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Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938)
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– vIII –

Fabrik U) Gefallen ein sonderng Buch erkaufen soll, in das er die Brautpaare, ihre Trauzengen und den Ort der Vermählung einzutragen habe. Aus dein Bistuni Sp e h e r haben wir, wie auch Baden 26), keine Einträge aus früherer Zeit.

In Württeniberg hat sich kein Kirchenbuch aus der Zeit vor der Reforination erhalten 27). Wir dürfen wohl daraus- nicht den Schluß ziehen, daß die bischöflichen Anordnungen nicht befolgt worden wären. Wieviel ist auch auf ebangelischer Seite berlorengegangen Das älteste katholische Kirchenbuch hat sftösingen (Tiözese Augsburg) 156128), dann folgen Scheer Kreis Saulgau (Diözese Konstanz) 1562, Ellwangen (Augsburg) 1563, Rottweil (K«onstanz) 1564, Auernheim (Augsburg) 1565, Dischingen (Angsburg) 1567, Rißtissen (Konstanz) 1570, Westhausen Kreis Ellwangeu (Aug-Jäburgi 1572 und Gmünd (Angsburg) 1578 2".«’).

II. Inzwischen beginnen die Kirchenbücher auf evangelischec Seite.

In der S chw e i z begann im Kanin mit den Wiedertäufern Pfarrer Hans Brennwald in Hinwyl am S. Juli 1525 sein TaufbuchWV und am ZU. Mai 1526 machten die drei Züricher Leutpriester eine Eingabe an den Rat, in der sie unter Hinweis auf die von den Wiedertäufern gemachten Schwierigkeiten nin Einführung von Tauf- und Ehebüchern baten. Hatten doch viele Täufer sich geweigert, ihre Kinder taufen zu lassen, oder fälschlich angegeben, diese seien getauft. Manche gaben bei ihren Kindern ein später-es Geburtssjahr an, uni so eine unerwünschte Eheschliesznng zu hintertreiben. Eine Konnnission beschlos; daraufhin, für das ganze Gebiet Tauf- und Ehehücher einzuführen Bald folgten

25) Verwaltung deS OrtskirchenverinögeuS.

26) Franz, Alter und Bestand der Kirchenbücher, insbesondere im Großherzogtum Baden 1912, S. 39 (in 2. Auflage 1938).

27) Dagegen außerhalb Württemberggx Annaberg hat ein Trauregister Von 1498 (Ev. Deutschland 1937 S. 422). Ein Totenregister in Zwiekan, vom Küster 1502 »in seinem Vergnügen angelegt«, eigentlich ein Läuteregister, bis 1557 nur für Erwachsene geführt, und ein Trauregister, 1522, ebenfalls von Küster Hang Trettwein. (Vlanckmeister, Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen, Beiträge zur Sächs. Kirchengeschichte 1901 S. 40 und 43.)

28) 1569, aber Einträge bis 1561 znrückergünzt.

29) Das bei Sägmüller S. 23 Anmerk. 2 mit 1576 genannte Gündringen hat jetzt nur Kirchenbücher von 1695.

30) Zwingliana I 86 und Egli, Aktensammlung zur Geschichte der Züricher Resorniation in den Jahren 1519/33 Nr. 982.