Trogschwein

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Historische „Westfälische Schweine“ vor 1802

Das eigentliche halbwilde westfälische Schwein war bereits Ende des 19. Jahrhundert ausgestorben. Es gehörte zur Rasse der Marschenschweine und besaß einen langgestreckten Körperbau mit ausgeprägten Speckseiten und Schinkenmuskulatur. Sein Schlachtgewicht nach der Mast lag um die 600 Pfund (300 kg). An seinem mächtigen Kopf richteten sich die Ohren nach vorn und am Hals trug es häufiger zwei Fleischwarzen (Glocken). Sein Rücken war nach oben gekrümmt und wurde von langen Beinen getragen. Der Körper war schwarz-bunt gescheckt und die Borsten lang und dicht. Es war kein Hausschwein und hatte sich an den Erfordernissen der Mastkultur in den Eichenwäldern entwickelt. Da es keine sorgsame Stallpflege genoß, wuchs es entsprechend wild auf.

Die Säue konnten zweimal jährlich Junge werfen, nicht selten bis zu ein- oder anderthalb Dutzend, welche sich aber erst überjährig zur Eichelmast eigneten. Auf 25 – 40 Mutterschweinen rechnete man einen Eber, welcher zur Geburtenkontrolle am Bauernhaus getrennt gehalten wurde. In der Mastzeit kam es aber auch zu Begegnungen mit Wildschweinebern. Da die Tragezeit der Mutterschweine knapp 4 Monate betrug und nur überjährige Schweine zur Mast kamen, fanden entsprechende Geburtenregelungen statt. Hinzu kam, das der Schweineauftrieb zur Mast sich einerseits nach den Markenrechten richtete und andererseits nach dem jährlich neu zu ermittelnden klimaabhängigen Fruchtanfall in der Mark. Überzählige Schweine konnten selten im Stall gemästet und durchgefüttert werden. Meistens wurden daher in einer Nachbarschaft nur 2 bis 3 Eber benötigt und gehalten.

Nur Trogschweine zugelassen zur Mastdrift

Nur Schweine, welche z.B. nach der lokalen Markenordnung zur "Jacobs miß über den Trogh beutt" zu St. Jakob (25. Juli d.J.) über den Trog des Markenberechtigten gebeugt waren, (eigene Tennenfütterung) durften aufgetrieben weden. Es handelte sich um die "Diäl-tucht" (Tennenzucht von Vieh, besonders Schweine, welche als „Trogschweine“ im Haus des Markenberechtigten gefüttert worden waren). Im Gegensatz zu ihnen durften zugekaufte Schweine zur Seuchenabwehr nicht in die Mark zur Mast getrieben werden.

Beispiel Steven (Hamm-Bossendorf)

Markengerechtigkeit: "in die Lienkerhardt uff so viel Vieh und schaf alß er Winters auszufüttern vermag, dergleichen sattsame Plagmaht und gerechtigkeit was Mast, uff seine trogschwein ..."

Beispiel: Driftgerechtigkeit

Hülsberger Mark: Die Hinddrift: Jacobs miß (25. Juli d.J.) über den Trogh beutt , als die von Strünkede zu haben pfleget….

Weblinks

Zeitlich, regionale Begrifflichkeit

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