Stadtarchiv Bonn

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Archiv der Stadt Bonn

Adresse

Stadtarchiv Bonn
Anschrift: Berliner Platz 2 (Stadthaus, Ebene 0), 53103 Bonn
Telefon (Zentrale): 0228 77 2410
Telefon (Direkt/Leitung): 0228 77 2530
E-Mail: stadtarchiv@bonn.de
E-Mail (für Lesesaal-Anfragen): lesesaal.stadtarchiv@bonn.de
Web: http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/stadtarchiv/index.html

Leitung

Dr. Yvonne Leiverkus
Leiterin Stadtarchiv
Tel: (02 28) 77 25 30
email: dr.yvonne.leiverkus@bonn.de

Öffnungszeiten (Stand 7/2026)

Dienstag und Mittwoch 10 bis 16 Uhr

Donnerstag 10 bis 18 Uhr

Bestände

Schriftgut

  • der Stadtverwaltung Bonn
  • der früher selbständigen Stadt Bad Godesberg und Beuel
  • des Amtes Duisdorf
  • der Orte Oberkassel, Holzlar und Hoholz

Die Kirchenbücher dieser Gemeinden sind aus dem 17. und 18. Jahrhundert vorhanden.

Die Stadthistorische Bibliothek, die unter derselben Adresse zu finden ist, hat weitere zur Familienforschung interessante Bestände, darunter

Eine Übersicht über die Bestände des Stadtarchivs und der Stadthistorischen Bibliothek ist auf der Internet-Seite

https://www.bonn.de/themen-entdecken/bildung-lernen/stadtarchiv.php verfügbar.

Benutzerhinweise

Gebühren

Übersicht der gängigen Gebührensätze (Stand 2026):

1. Recherche und Auskünfte

Schriftliche Auskünfte: Pro angefangene Viertelstunde fällt eine Bearbeitungsgebühr von 11,00 Euro an.

Hinweis: Diese Gebühr entfällt bei wissenschaftlichen oder historisch-politischen Forschungen.

Archivalienbereitstellung: Bei umfänglicheren Objekten (mehr als 1 Blatt/Doppelblatt) wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 11,00 Euro je angefangene Viertelstunde erhoben.

2. Kopien und Digitalisate

Selbstgefertigte Kopien: An den bereitgestellten Buchscannern/Reader-Printern kostet die Seite 0,20 Euro. (Die Verwendung eines eigenen USB-Sticks am Buchscanner ist kostenlos).

Kopien durch Archivpersonal: Pro Seite wird 1,00 Euro berechnet.

Beglaubigungen: Pro Seite fallen 3,00 Euro an.

3. Gebühren für Bilder und Digitalisate

Hier wird zwischen der einfachen Bereitstellung und der Bereitstellung inklusive Nutzungsrechten (bei Objekten unter Schutzfristen) unterschieden.