Platjenwerbe Nr.22

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um 1930 - Hochzeit von Hermann Harenborg und Berta Blendermann

Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Niedersachsen > Landkreis Osterholz > Platjenwerbe

1875 Ur-Kataster Ausschnitt
2014 - Hausansicht



Einleitung

Platjenwerbe Nr.22, Hof in Platjenwerbe, jetzt Gemeinde Ritterhude, Kreis Osterholz, Niedersachsen.
Adresse: Fredeholz_in_Platjenwerbe Am Fredeholz 28. Lage auf der Höfekarte anzeigen.


Geschichte des Hofes

Allgemein

Auf dem Schlußstein über der Tür des Hauses ist vermerkt:
"J. Harenborg" "M. Harenborg geb. Finke" "1874".
Das Haus wurde also von Johann Harenborg und Anna Margaretha Dorothea Harenborg, geb. Finke im Jahr 1874 erbaut. Es hat sich jedoch bereits vorher ein weitaus größeres Haus auf dieser Hofstelle befunden, welches in der Gebäude-Beschreibung von 1826/29 und der Karte der Langenholz-Theilung, erstellt ab 1846, verzeichnet ist.

Johann Harenborg fuhr auch als Schiffszimmermann zur See. Wenn er dann von großer Fahrt zurück ins Dorf kam, wurde abends das alte Brandhorn von der Wand geholt und damit in jedes Hundeloch im großen Tor geblasen. Dann gab es Leben in der Dorfschaft, die Bewohner kamen auf die Beine, und einer rief dem anderen zu: „Wat is los?“ – „Och, Jan Harenborg hett sik von grote Fahrt torück meldt.“

Ein Sohn aus dieser Ehe, Hinrich Harenborg, hatte wahrscheinlich als erster Platjenwerber einen Führerschein für Kraftwagen mit Benzinmotor, ausgestellt in Bremen am 22. Mai 1912, mit der laufenden Nr. 14, ermächtigt von dem amtlich anerkannten Sachverständigen Herrn Zivilingenieur Enno von Essen. Er arbeitete auf dem Gut Lehnhof (heute Lehnhof- oder Friedehorst-Park) als Chauffeur für Baron Rothe. Insgesamt war er dort 60 Jahre treu und ergeben tätig und kutschierte die Familie in die nähere und weitere Umgebung.

Hinrich Harenborg war verheiratet mit Luise Bode, sie hatten 6 Kinder - 2 Mädchen die früh verstarben und 3 Jungen, Johann, Hermann und Adolf. Johann, Kanonier im 52. Fußartillerie-Bataillon ist am 19. November 1916 fürs Vaterland gefallen. Der Text des Trauerbriefes vom Batteriechef Auerbach befindet sich unter Ergänzende Angaben.

Zuletzt blieb Adolf Harenborg auf der Stelle. Er heiratete die Krankenschwester Erna Wahlmann, die er bei einem längeren Krankenhausaufenthalt wegen einer schweren Verletzung im II. WK kennenlernte. Erna Harenborg war lange Jahre hindurch als Gemeindeschwester tätig und versorgte die Alten und Kranken im Ort.
Aus Aufzeichnungen von Margret Jachens 1976



In einer Beschreibung der Gebäude von Platjenwerbe werden für diese Stelle aufgeführt:

1826/1829 - ein Wohnhaus 37x34 Fuß
1874 - ein Wohnhaus 11,2x9,9 m, ein Stall 2,1x1,3 m

Ritterschaftliches Archiv, Akten Nr.508 (11)


Chronologische Dokumentation


1789 (Tobacks-Accise für das Dorf Platjenwerbe):
34. Dierck Hornborg



1812 (Meyerbrief):
Abgleich und Erneuerung eines bestehenden Meiervertrages wegen Wechsels der Gutsherrschaft. Vorgefordert der Gutsmeier Dierk Horneburg zu Platjenwerbe Nro 1 Commune Lesum wohnhaft.
Meiergefälle:

Erstens An Zins zwey Rthlr.
Zweitens Drey Handdienstage in corpore oder wenn solche nicht verlangt werden dafür achtzehm Grote.
Drittens Ein Rauchhuhn in natura oder wenn solches nicht verlangt wird, dafür sechs Grote,

alles in Cassamüntze.

„Statt des vorgeladenen Gutsmeiers Dierk Horneburg erschien dessen Ehefrau, Metta gebohrene Krusen welche die Richtigkeit der Angabe der Meiergefälle anerkannte, und erklärte daß zu der Meierstelle weiter nichts als ein Hausplatz und Garten von einen Viertel Einsaat groß gehöre, und mit Johann Hinrich Brun ins Osten, und mit Martin Fechtmann ins Westen benachbart sey. Welche Erklärung, mit dem uns producirten Weinkaufsbriefe völlig gleichlautend ist.

Vorgelesen genehmigt und unterschrieben



'1820-1846 (Langenholz-Theilung):
Im Verzeichnis der Gemeinheitsberechtigten Eingessenen der Dorfschaft Platjenwerbe und in einer weiteren Aufstellung von Interessenten am Teilungsprozeß wird unter der Ordnungs-Nr. 27 aufgeführt: Johann Hinrich Hornborg.
In den Abfindungstabellen ist vermerkt, was jeder Interessent nach seiner verschiedenen Berechtigung aus der Gemeinheitsteilung an Schullenstich zu erwarten hat. Für Johann Hinrich Harnborg sind die folgenden Parzellen mit Charten-Nr. vergeben:

Auf dem Glindberge - 085
Der Anschuß vor dem Hause - 036
Bei der Bullenkuhle - 174
In der Heide vor dem Lehmbecksberge bei Brundorf - 342



1852 (Einwohnerliste):
Urliste der Einwohner und Wohngebäude in Platjenwerbe Nr. 1 vom 3. Dezember 1852, aufgenommen von Baumeister Hermann Kühlken aus Platjenwerbe:

Schneider Joh. Hinrich Horneburg (65), Ehefrau Margaretha (46), Tochter Gesine (25), Sohn Hermann (17), Tochter Meta (14) und Sohn Johann (9).



1864 (Einwohnerliste):
Urliste der Einwohner und Wohngebäude in Platjenwerbe Nr. 22 vom 3. Dezember 1864, aufgenommen von dem Vorsteher Hinrich Seiden aus Platjenwerbe:

Witwe Tagelöhnerin Margeretha Horneborg (59), Sohn Johann (21) und Tochter Gesiene (39), und
(nicht gesichert) Seefahrer Heinrich Siefers (34), Ehefrau Anna (33), Tochter Catharina (1).



1874/75 (Grundsteuer):
Bei der Grundsteuerveranlagung in den Gemarkungsakten zum Ur-Kataster von Platjenwerbe für Platjenwerbe Nr. 22 sind dem Arbeiter Johann Hornborg folgende Flächen zugewiesen:
Blatt 1 Parzellen 33, 62, 63, 64, 65.



Im Verzeichnis der bei der Einschätzung der Liegenschaften gefundenen Abweichungen der Kupons vom Felde ist vermerkt: Parzelle 63 – „Das in der betreffenden Parzelle bezeichnete Wohnhaus ist abgebrochen, es soll zwar auf der selben Stelle in nächster Zeit ein neues angeführt werden, ob dieses aber dieselbe Form und Größe wie das alte erhalten wird ist noch unbestimmt.“

Geschlechterfolge

Horneburg-Kruse

Dierck Horneburg
* 1739 Scharmbeckstotel
† 1773 Platjenwerbe

Zuordnung zur Stelle nicht eindeutig dokumentiert


oo 1759 Lesum, St. Martini


Anne Kruse
*1729 Platjenwerbe
† 1794 Platjenwerbe

Tochter von Köthner Dierk Kruse aus Platjenwerbe und Gesche Köster aus Holthorst



Horneburg-Kruse-Kruse

Dierck Horneburg
* 1760 Platjenwerbe
† 1820 Platjenwerbe

Köthner und Schneider


oo 1782 Lesum I. Ehe


Gesche Kruse
*1753 Ovelgönne
† 1796 Platjenwerbe

Tochter von Köthner Dierk Kruse aus Hahnhorst und seiner I. Ehefrau Beke Krudop aus Holthorst/Leuchtenburg


oo 1796 Lesum II. Ehe


Mette Kruse
*1770 Leuchtenburg
† 1825 Platjenwerbe

Tochter von Köthner Dierk Kruse aus Hahnhorst und seiner II. Ehefrau Gesche Blendermann aus Erve - eine Halbschwester von Gesche Kruse
Der Abgleich des Meiervertrages von 1812 wird von ihr in Vertretung mit "Harenborg" unterzeichnet



Horneburg-Hashagen

Johann Hinrich Horneburg
* 1786 Platjenwerbe
† 1859 Platjenwerbe

Schneider und Kutscher


oo 1823 Lesum


Margareta Hashagen
*1804 Leuchtenburg
† 1868 Platjenwerbe

Tochter von Köthner Johann Hashagen aus Leuchtenburg und Gesche Adelheid Landsberg aus Schönebeck
Ein Vertrag vom 4. Januar 1869 zwischen den Kindern dieser Ehe - Johann *1843, Hermann *1835, Gesine *1826 und Anna, verh. Sievers, *1832 befindet sich unter Ergänzende Angaben



Schlußstein des 1874 neu erbauten Hauses

Harenborg-Finke

Johann Harenborg
* 1843 Platjenwerbe

Schiffszimmermann - Arbeitsmann
Der Name wurde von Horneburg in Harenborg geändert.


oo 1868 Lesum


Anna Margaretha Dorothea Finke
* 1844 Lesum
† 1878 Platjenwerbe

Tochter von Christian Ludwig Finck aus Meynfeld und Catharina Margrete Kühlken aus Lesum
In dieser Ehe werden die Kinder Heinrich Johann *1869, Christian Ludwig 1871 und Margarethe Gesine Johanne *1873 geboren.
Ein Erbvertrag der Familie befindet sich weiter unten, siehe Ergänzende Angaben


oo 1879 in II. Ehe


Katharina Margaretha Oppermann
* Ritterhude




Harenborg-Bode

Hinrich Harenborg

Heinrich Johann Hermann Harenborg
* 1869 Platjenwerbe

Hofmeier auf dem Gut Lehnhof des Baron Rothe - Gespannführer - Chauffeur


oo 1896 Bremen-Lesum, Standesamt


Margareta Luise Bode
*

In der Ehe werden drei Kinder geboren, Johann *1897 †1916 im I. WK, Hermann Hinrich *1901 †1976 und Adolf *1902 †1976.

Das Hochzeitsbild von Sohn Hermann Harenborg mit seiner Frau Bertha, geb. Blendermann, *02.07.1901 in Scharmbeck, um 1930 aufgenommen, ist auf der Seite oben abgebildet. Bertha war die Tochter von Schuhmachermeister Otto Hinrich Blendermann aus Scharmbeck und seiner Ehefrau (Heirat am 30.04.1891 in Scharmbeck) Anna Margarthe, geb. Steeneck, aus Westerbeck.



Harenborg-Wahlmann

Adolf Harenborg
* 1902 Platjenwerbe
† 1976 Platjenwerbe, Dorfstraße 10

Kontrolleur (1938)


oo


Erna Wahlmann
* 1898
† 1980 Platjenwerbe, Dorfstraße 10

Spätere Gemeindeschwester in Platjenwerbe



Jachens

Margarete Jachens

1967 Erwerb der Stelle von Adolf Harenborg



Jachens-Koch

Bettina Jachens-Koch

1993 Übernahme der Stelle von der Mutter



Ergänzende Angaben


Vertrag vom 4. Januar 1869
Zwischen den Kindern von Dierk Horneburg und Ehefrau Gesche, geb. Kruse
Stempel Ein halber Thaler 15 Gr
Actum Amtsgericht Blumenthal, zu Lesum, den 4. Januar 1869

Es erschienen

1. Johann Harenborg
2. Hermann Harenborg
3. Gesine Harenborg
4. Ehefrau des Heinrich Sievers, Anna, geb. Harenborg

sämmtlich Kinder des Weil. Joh. Hinr. Harenborg in Platjenwerbe, und zu Platjenwerbe wohnhaft, und baten folgenden Vertrag zu Protokoll zu nehmen.

§ 1


Johann Harenborg tritt als Anerbe die väterliche Stelle in Platjenwerbe Nr. 22 an v. der Borch bemeiert mit gesammten Inventar, allen Zubehör, Schuld und Unschuld hiermit an.

§ 2


Inhalts des bei den Vormundschaftsacten befindlichen Taxats wird die Abfindung für die ad 2 - 4 aufgeführten Geschwister des Anerben für jedes Kind zu 61 Rth 23 Mgr 3 Pf buchst. Einundsechszig Thaler Courant 23 Mgr 3 Pfg festgestellt. Diese Abfindung ist an Hermann Harenborg binnen 6 Monaten an die Ehefrau Sievers binnen Jahresfrist ohne Zinsen auszuzahlen.
Gesine empfängt die Abfindung bei der Verheirathung oder selbständigen Niederlassung. Stirbt sie unabgefunden, so bleibt die Abfindung in der Stelle und der Stellwirth hat ihr, wenn sie auf der Stelle bleibt, Essen und Trinken, alle und sonntägliche Kleidung, freie Cur und Medizin Hege und Pflege in Krankheitsfällen und freien Verkehr im hause und Mitgebrauch sämmtlichen Haus- und Küchengeräths zu gewähren, wogegen sie zum besten der Stelle arbeitet.
Arbeitet Gesine auswärts bei eigener Kost, so behält Gesine den Lohn für sich.

§ 3

Die 49 Rth 29 Mgr Courant welche der Stellwirth gegen halbjährige Kündigung und 4 % Zinsen der Gesine Harenborg an Dienstlohn schuldet, vermacht Gesine, so viel bei ihrem Tode vorhanden ist
a) für den Fall, daß sie auf der Stelle bleibt zur Hälfte an den STellwirth event. dessen Ehefrau und Kinder, zur anderen Hälfte an Hermann und Anna, event. deren Kinder zu gleichen Theilen.
b) für den Fall, daß sie nicht auf der Stelle bleibt, zu ihren 3 Geschwistern, event. deren Kindern, zu gleichen Theilen. Dieser Ervertrag verliert seine Wirkung, wenn Gesine sich verheirathen sollte.

Vorgelesen, genehmigt ist gutsherrliche Bestätigung vorbehalten

in fidem Gez Schöber

Nr. 16 Contr. 1 Rth, Temepel 15 Mgr, copia 2 Mgr 6 Pfg, copia Vorm 2 Mgr 6 Pfg, 1 Rth 20 Mgr

Die 61 Rth 23 Mgr richtig erhalten
Platjenwerbe, den 7. J 1869 Hermann Harenborg




Erbvertrag vom 21. April 1879<br Zwischen dem Schiffszimmermann Johann Harenborg und seiner Ehefrau Meta, geb. Oppelmann

Actum Amtsgericht Blumenthal zu Lesum, den 21. April 1879
Praes.
Ober "Amts" Richter Addickes

Es erschienen
1. Der Schiffszimmermann Johann Harenborg in Platjenwrbe,
2. dessen Ehefrau Meta geb. Oppelmann daselbst

und batenfolgenden Ervertrag zu Protocoll zu nehmen.

§ 1


Die Eheleute Harenborg setzen sich gegenseitig hiedurch zu Erben ein, falls beim Tode des Zuerstversterbenden keine leibliche Kinder am Leben sind.

§ 2


Stirbt der Ehemann Harenborg vor der Ehefrau, so ist letztere befugt, das Vermügen ihres Ehemannes, insonderheit dessen Stelle No 22 in Platjenwerbe frei zu verwalten und als Nießbraucherin ohne Caution zu nutzen, beides auf Lebenszeit.
Hat der Ehemann bei Lebzeiten die Anerben der Stelle und die Abfindungen nicht bestimmt, so ist die Ehefrau dazu berechtig.

§ 3


Das Eingebrachte der 1. Ehefrau des Harenborg geb. Ficke zu 450 Rth Courant, Bett, Commode und Koffer fällt den 3 Kindern I. Ehe des Harenborg zu, und das Eingebrachte der II. Ehefrau, Bett Commode, 6 Stühle und Kleiderschrank den etwa aus dieser Ehe hervorgehenden Kindern.

§ 4


Die Kinder, welche mit diesen Bestimmungen nicht zufrieden sind, werden auf den Pflichtteil beschränkt.

Vorgelesen, genehmigt in fidem gez. Schröter
Rundstempel K. Preuss. Amtsgericht Blumenthal

An den Schiffszimmermann Johann Harenborg in Platjenwerbe No. 96 Bl.
Aufn. 3 m oo Pfg., Cupl. 25 Pfg., Stempl 1 M 50 Pfg. = 4 M 75 Pfg.




Erbvertrag vom 22. Februar 1904
Zwischen Johann Harenborg und Ehefrau Meta, geb. Oppermann und den Kindern aus 1. Ehe

Königliches Amtsgericht Lesum, den 22. Februar 1904

Gegenwärtig:

Amtsrichter Bernhard als Richter
Referendar Dr. Oldermann als Gerichtsschreiber

Verkündet! L 13.8.09 Stromann, handschriftlich

Es erschienen vor Gericht

I. Gartenarbeiter Johann Harenborg und dessen Ehefrau Meta geb. Oppelmann aus Platjenwerbe,
II. Gartenarbeiter Hinrich Harenborg aus Platjenwerbe
III. Cigarrenarbeiter Louis Harenborg aus Lesum und
2. die Ehefrau des Maurers Johann Schröder Margarethe geb. Harenborg mit ihrem Ehemann aus Bremen.

Die Persönlichkeit der Erschienen wurde durch den Kanzlisten Lange in Lesum festgestellt, wodurch dem Richter die Überzeugung von der Identität der Erschienen erbracht wurde.

Die Erschienen erklärten, daß sie einen Erbvertrag durch Übergabe einer Schrift errichten wollen und übergaben dem Richter die anliegende offene Schrift, und erklärten:

Diese Schrift enthält einen zwischen uns vereinbarten Ervertrag und einen Erbverzichtsvertrag, sowie sonstige Bestimmungen. Wir bitten von der Versiegelung des Vertrages abzusehen.

Die Ehefrau Meta Harenborg geb. Oppelmann erklärte, daß sie nicht schreiben könne. Das Protokoll ist den Erschienenen vorgelesen, auch zur Durchsicht vorgelegt, von ihnen genehmigt und, wie folg, von ihnen außer der schreibensunfähigen Ehefrau Harenborg eigenhändig unterschrieben worden.

Joh. Harenborg
Hinrich Harenborg
Ludwig Harenborg
Margareta Schröder
Johann Schröder
Lange
Beglaubigt


Die Erschienenen erklärten nachträglich
Der Wert des Vermögens der Erschienenen zu I. beträgt 4000 M.
Beglaubigt
Bernhard Oldermann

Zwischen
1. dem Gartenarbeiter Johann Harenborg in Platjenwerbe,
2. dessen Ehefrau Meta, geb. Oppelann. daselbst,
3. dem Gartenarbeiter Hinrich Harenborg, daselbst
4. dem Cigarrenarbeiter Louis Harenborg in Lesum
5. der Ehefrau des Maurers Johann Schröder Margarethe geb. Harenborg in Bremen
6. dem Maurer Johann Schröder in Bremen

ist folgender Erbvertrag verabredet und abgeschlossen:

§ 1


Die Eheleute Harenborg, Comparenten zu 1 und 2, heben den unterm 21. April 1879 geschlossenen Ervertrag seinem ganzen Umfange nach auf.

§ 2


Johann Harenborg, Comparent sub 1 ist Eigentümer der Stelle Haus No 22 in Platjenwerbe, eingetragen im Grundbuche von Platjenwerbe Band I Blatt 22. Diese Stelle mit sämtlichen Inventar, Schuld und Forderung überhaupt den ganzen Nachlaß des Johann Harenborg soll Gartenarbeiter Hinrich Harenborg als Universalerbe erhalten. Hnrich Harenborg sollen seine Nachkommen substituiert sein.

§ 3


Hinrich Harenborg verpflichtet sich bei Antritt der Stelle seiner Stiefmutter Meta geb. Oppelann auf und von der Stelle folgenden Altenteil zu gewähren:
zur Wohnung die Stube nach der Südseite nebst anliegender Kammer, beide mit den nötigen Möbeln, Essen und Trinken wie es ihrem Körperzustand angemessen ist, frei Licht und Feuerung, Arzt und Apotheker, Hege und Pflege in kranken und schwachen Tagen, Wäsche und Reinlichkeit, Kleidung, überhaupt alles, was zum Lebensunterhalt erforderlich ist. An Notgrotengeld erhält sie jährlich 52 Mark, fällig vierteljährlich im Voraus. Notgroten darf länger als ein Jahr zurück nicht gefordert werden. Nach dem Ableben wird die Altenteilerin auf Kosten der Stelle anständig beerdigt.
Der Altenteil ist in Abteilung II des Grundbuches Band I Blatt 22 von Platjenwerbe eingetragen.
Comparenten bewilligen und benatrgen hiermit ausdrücklich diese Eintragung.

Die Altenteilerin ist dagegen verpflichtet, zum besten der Stelle nach ihren Kräften zu arbeiten.

§ 4

Die Geschwister des Stellannehmers als Louis Harenborg in Lesum, Comparent sub 4 und Ehefrau Schröder in Bremen, Comparentin sub 5 sind bei ihrer Verheiratung von der Stelle und dem elterlichen Vermögen vollständig abgefunden. Dieselben erklären hiermit ausdrücklich, daß sie von der STelle und dem elterlichen Vermögen abgefunden sind und auf alle weiteren Ansprüche verzichten.

§ 5


Der Nachlaß der Eheleute Harenborg fällt an die Stelle.

§ 6

Der Ehemann Schröder genehmigt die Erklärung seiner Ehefrau.

§ 7


Die Comparenten acceptieren gegenseitig diese Abmachungen.

Lesum, den 22. Februar 1904
Johann Harenborg
Hinrich Harenborg
Ludwig Harenborg
Margarete Schröder geb. Harenborg
Johann Schröder


Prägestempel<pr> KGL. PREUSS. AMTSGERICHT
Lesum

Die vorstehende I. Ausertigung wird dem
Gartenarbeiter Johann Harenborg in Platjenwerbe
erteilt.

Lesum, den 16. März 1904

Unterschrift Rapprecht, Sekretär
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts



Nachricht zum Tod von Johann Harenborg an seine Eltern
Schreiben vom Batteriechef Auerbach des 52. Fußartillerie-Batallions vom 23. November 1916

Sehr geehrter Herr Harenborg.
Als Führer der 2/52 habe ich die traurige Pflicht Ihnen mitzuteilen, daß Ihr lieber Sohn Johann am 19. Novebmer auf dem Felde der Ehre gefallen ist.
Den Mittag gegen 1/2 12 Uhr bekam die Feuerstellung schweres Feuer. Dabei durchpflug eine Granate den Unterstand, in dem Johann mit den anderen Leuten der Geschützbedienung saß, und detonierte im Inneren derselben. Dabei fand er mit acht anderen Kameraden den Tod. Er hat ein schnelles, schmerzloses Ende gehabt. An der Stelle wo er sein junges Leben für das Vaterland hingeben mußte haben wir ihn und seine Kameraden die letzte Ruhe bereitet. Unter dem Donner unserer Geschütze haben wir sie beigesetzt. Etwa 200 m westl. der Straße Puisieux-Miraumont unweit der Beauregard liegt das Grab.
In tiefer Trauer steht mit Ihnen die ganze Batterie am Grabe Ihres Sohnes. Haben wir ihn doch in der kurzen Zeit in der er zur Batterie gehörte als zuverlässigen, arbeitsfreudigen und stets willigen Untergebenen schätzen und achten gelernt. Stets hat er wenn es galt, seinen Dienst auch in schwierigen Lagen zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Furcht hat er nie gekannt. Seinen Kameraden war er ein treuer Freund, der Freud und Leid mit ihnen teilte und gern sein Letztes für sie gab. So ist er nun leider allzufrüh von uns dahin gegangen, noch im Tode ein leuchtendes Vorbild für seine Kameraden.
Möge Sie der Herr, der in seinem unerforschlichen Rathschlusse Ihnen diese schwere Prüfung auferlegt hat, in Ihrem Schmerze trösten.
In aufrichtiger Anteilnahme
Ihr Auerbach. B.




Internetlinks

Offizielle Internetseiten

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