Melioration

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Einleitung

Melioration ist ein lateinischer Begriff der Landwirtschaft, der zu unterschiedlichen Zeiten Varianten in der Anwendungsauslegung erfährt.

Lateinischer Begriff

Herkunft
meliõro,äre (melioro) = die Verbesserung
  • Quelle: Ausfühliches Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch (Aus den Quellen zusammengetragen…) Karl Ernst Georges 1. Band, Hahnsche Buchhandlung Hannover (1998) ISBN 3-7752-5283-5

Lexikalisch 1872

  • Melloration (lat.), Verbesserung, namentlich von Grundstücken durch darauf verwandte Kosten und Bemühungen. Nothwendige und nützliche Mellorationen begründen für den Pächter eines Grundstücks Anspruch auf Ersatz.

Amtssprache 1892

  • Melioration = Verbesserung, Veredlung, Boden(ver)besserung
    • Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892)

Das Meliorationswesen in Ostpreußen

Artikel in der Königsberg Hartungsche Zeitung vom 1.6.1913

Die Staatswissenschaftliche Vereinigung macht bekanntlich am Sonnabend bis zum Montag einen Ausflug durch das Memeldelta über Labiau, Ruß, Schwarzort nach Memel. Zur Einführung in diese recht interessant Studienreise hielt Geheimer Baurat Knauer einen unterrichtenden Vortrag, in der er über die Landesmeliorationen in Ostpreußen im allgemeinen etwa folgende Aufschlüsse gab:
Für die Bodenverbesserungen, die lediglich der Landwirtschaft zugute kommen, sind die angewandten Mittel verschieden. Das Endziel ist die Beherrschung des Wassers, und das ist nicht dem Einzelnen möglich, sondern muß gemeinsam auf dem Wege des Gesetzes geregelt werden. Ein wesentlicher Fortschritt in dieser Hinsicht war das Gesetz vom 1. April 1879 betreffs Bildung von Wassergenossenschaften. Ein solcher Meliorationsverband kommt folgendermaßen zustande: Auf Anregung seitens der Interessenten oder vom Staate wird ein Projekt aufgestellt, das außer dem näheren Plane aus einem Verzeichnis der Anteilnehmer besteht. Die notwendigen Maßnahmen werden erläutert und das Projekt wird von der staatlichen Behörde geprüft und den Interessenten zur Beschlußfassung vorgelegt. Wenn sich bei den Verhandlungen die Majorität, die nach der Fläche und dem Steuerertrag errechnet wird, für das Unternehmen ausspricht, darf das Unternehmen ausgeführt werden, selbst wenn sich ein Teil der Betroffenen dagegen ausspricht. Es bedarf dann der königlichen Genehmigung, während Verbände, bei denen kein Widerspruch gegen die Bildung der Genossenschaft erfolgte, mur der ministeriellen Bestätigung bedürfen. Bei den Verhandlungen mit den Interessenten wird auch ein Status beraten, das das Rechtsverhältnis im Verbande und die Gesamtverhältnisse im Verbande regelt. Dieses Statut wird ebenfalls dem Minister vorgelegt. Die Prüfung dieses Projektes ist im Interesse der allgemeinen Landeskultur erforderlich, damit nicht für andere Gegenden eventuell schädliche Maßnahmen getroffen werden. Ferner ist es deswegen erforderlich, um sich über die Kosten, die dafür ausgegeben werden, klar zu werden, und zu prüfen, ob man wirtschaftlich verfährt, denn diese Verbände genießen das Vorrecht aus öffentlichen Mitteln, ohne das Eintragungen auf die Besitzstellen erfolgen, gefördert zu werden. Die staatliche Aufsicht erstreckt sich nicht nur auf die Ausführung, sondern auf die gesamte Melioration, damit für die Unternehmer auch die Aussicht besteht, daß die vorgeschossenen Summen sachgemäß verwendet werden. Die Aufsicht erstreckt sich bei den Meliorationsgenossenschaften nicht nur auf Ausführung der Anlagen, sondern auch auf deren Unterhaltung. Die Anlagen würden sehr leicht verfallen, wenn sie nicht gepflegt werden. Zur Beaufsichtigung sind in technischer Beziehung die Meliorationsämter bestimmt, in verwaltungstechnischer Hinsicht die Kreisausschüsse. Durch das Anwachsen der Genossenschaften sind diese Aemter im Laufe der Jahre außerordentlich vermehrt worden, speziell in Ostpreußen. Im Jahre 1888 hatten wir in Königsberg nur ein einziges Bauamt für die ganze Provinz, das anfangs ohne einen höheren Hilfsarbeiter auskam. Jetzt sind bereits fünf Meliorationsämter entstanden, und viele von ihnen haben Regierungsbaumeister und Regierungsbausekretäre als Hilfsarbeiter. Außer diesen Staatsbeamten sind, da der Kreis die Aufsicht über die Genossenschaften hat, jetzt in den 35 ostpreußischen Kreisen bereits viele Kreiswiesenbaumeister angestellt worden. Die ganze Beamtenschaft ist im Laufe der letzten 25 Jahre außerordentlich vermehrt worden, das beweist am besten, welchen Aufschwung das Meliorationswesen gerade in unserer Provinz genommen hat; dieses günstige Bild ergibt sich auch zahlenmäßig. Bis 1879 haben in Ostpreußen 70 Verbände bestanden, die rund 3700 Hektar umfaßten, mit etwa 8,5 Millionen Anschlagskosten. Die Gesamtflächen, die melioriert worden sind, sind von 1879 mit 103 000 Hektar jetzt mit 480 000 Hektar anzugeben.
Das Gelingen der Melioration ist abhängig von der Beherrschung des Wassers. Das kann entweder durch Entziehung oder durch Abhaltung des zufließenden Wassers und schließlich durch Zuführung von Wasser erfolgen. Für jede Bewässerung ist eine günstige und ausreichende Entwässerung Vorbedingung. Bewässerungen sind in Ostpreußen verhältnismäßig nur wenige angelegt worden. Dieses Grabensystem hat sich nicht großer Erfolge zu erfreuen, außer den samländischen Rieselfeldern, die die Abwässer Königsbergs aufnehmen. Diese Verhältnisse sind auf den schweren ostpreußischen Boden zurückzuführen. Außerdem mangelt es an Personal. Man geht neuerdings mit dem Gedanken um, Beregnungsanlagen herzustellen. Bisher haben wir solche Anlagen in Ostpreußen noch nicht. Im Osteroder Kreise dürften aber in Kürze damit Versuche gemacht werden. Den breitesten Raum im Meliorationswesen bei uns nimmt die Entwässerung in Anspruch. Vor dem Jahre 1873 sind auch schon Versuche gemacht worden. Allerdings mit unzulänglichen Erfahrungen, während die neuen Projekte sachgemäß in Angriff genommen worden sind. Besonders hat man früher die sogenannten Folgeeinrichtungen nicht genügend beachtet. So konnten sich die erwarteten Erträge nicht richtig einstellen.
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes kam als Hauptentwässerungsform in erster Linie die Drainage zur Anwendung. Die erste Drainage wurde im Kreise Königsberg ausgeführt. Das Verfahren besteht darin, daß man in gewissen Entfernungen Tonröhren in die Erde legt, die sogenannten Sauger, die das überflüssige Wasser zu Sammlern leiten, die ihrerseits wieder für Abführung des Wassers sorgen. Auch die Drainagearbeiten sind anfangs nicht sachgemäß ausgeführt worden. Man hatte für die Sauger ein zu kleines Kaliber gewählt. Ferner war es ein Fehler, daß man nur partielle Drainagen vornahmen. Im ganzen sind die Erfolge, die heute durch die Drainage erzielt worden sind, ganz außerordentlich. Insbesondere hat sie den Vorteil, daß die Verbesserungsarbeiten ziemlich sofort in die Erscheinung treten und wenig der Nacharbeit bedürfen. Drainagearbeiten werden namentlich auf Mineralböden ausgeführt, der ja bereits in Kultur ist. Durch die Drainagen wird der Ertrag ganz außerordentlich gesteigert, weil die bereits vorhandenen Düngemittel dann erst voll und ganz zur Wirkung kommen. Das Grundwasser wird gesenkt, und die Wurzeln der Pflanzen können tiefer gehen. Im allgemeinen gilt die Tiefe von 1,25 Meter als zweckmäßig. Die Drainage hat auch den Vorteil, daß der Boden in unserem an und für sich schon rauhen Klima früher wärmer wird und früher bestellt werden kann. Das ist für Ostpreußen von ganz besonderer Wichtigkeit. Der Mehrertrag, der durch diese Bodenverbesserung erzielt wird, ist schwer festzustellen, indes schätzt man die Rente auf 30 bis 40 Prozent. Neuerdings sollen Forschungen eine Rente von 80 Prozent errechnet haben. Diese Zahlen scheinen jedoch zu hoch gegriffen zu sein.[1]

Quellen

  1. Verfasser: unbekannt, Quelle: Königsberg Hartungsche Zeitung, 01.06.1913, Morgen-Ausgabe 251, 2. Blatt, S. 6, bereitgestellt durch ZEFYS-Zeitungsinformationssystem der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz

Weblinks

Zeitlich, regionale Begrifflichkeit

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