Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/088

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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Zweites Capitel.




Die Stammtafel in formaler Beziehung.

      Wer eine der schön und kunstvoll gezeichneten, oder gemalten Stammtafeln betrachtet, auf welcher die Namen der Abkömmlinge eines Ehepaares auf zierlich stilisirten Blättern verzeichnet sind, die von den Aesten und Zweigen eines Baumes herabhängen, dessen Stamm in gerade aufsteigender kräftiger Gestalt die Stammhalter der Familie darstellt, scheint nicht zweifeln zu können, daß dieses Bild natürlichen Wachsthums sich dem menschlichen Bewußtsein gleichsam von selbst und seit unvordenklichen Zeiten mit innerer Notwendigkeit aufgedrängt habe. So nahe liegt der Vergleich zwischen der in der freien Natur sich entwickelnden Pflanze und der von Geschlecht zu Geschlecht sich fortpflanzenden Familie. Auch wol die in den verschiedensten Sprachen üblichen Wörter zur Bezeichnung des Familienzusammenhangs und der Stammesverzweigung könnten darnach als außerordentlich alt angesehen werden. Indessen scheint im lateinischen das Wort arbor in Anwendung und Verbindung von Verwandtschaftsverhältnissen ziemlich späten Ursprungs zu sein [1] und stemma bezeichnete den Kranz, mit welchem die Ahnenbilder



  1. Ueber die Geschichte des Wortes arbor wird wol erst der thesaurus volle Aufklärung bringen; ich habe nicht unterlassen anzufragen, wie weit das Material vorliegt, aber nichts erfahren. Du Cange (Le Favre), 1883, kennt arbor alfinitatis nicht; und arboretum nur als locus arboribus consitus und als tributi species. Bei Isidor:Orig. wird die ausdrückliche Bezeichnung, arbor eigentlich auch noch vermieden, darüber weiter unten. Stintzing, Gesch. d. pop. Lit. d. röm. Rechts S. 152, sagt daher vorsichtig, Isidor habe den Namen arbor „autorisirt“.