Kurfürstentum Sachsen/Staatskalender

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Digitalisate

Ergänzungen zu nachfolgender Liste bitte hier vornehmen.

Siehe auch

http://wiki-de.genealogy.net/Dresden#Adressb.C3.BCcher

Die „Hof- und Staatskalender“ ab 1728 mit der namentlichen Nennung der Personen des Hofstaates und ihrer „Bediensteten“, meist in Dresden ansässig, sind ebenfalls wichtige Quellen für Familienforscher und Ortschronisten, obwohl diese „Staatskalender“ [1728 bis 1934, meist jährlich erschienen] eigentlich ein *Behördenverzeichnis Sachsens* waren. Alle diese „Staatskalender“ sind digitalisiert und können als CD in der SLUB Dresden bestellt werden.

www.archiv.sachsen.de [Suche „Staatshandbücher] bzw. Info des HSA Dresden >> ... Sie können auch über das Hauptstaatsarchiv Dresden sowohl eine CD als auch den ganzen Satz (5 CD) der "Sächsischen Staatshandbücher" bestellen. Der ganze Satz kostet 99,90 € und eine CD kostet 19,98 € zuzüglich Porto (1,45 €). An: Sylvia.Reinhardt@sta.smi.sachsen.de Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Marienallee 12, 01099 Dresden . Telefon 0351 8006-158 | Fax 0351 8021274

Auszug der Einleitung von der CD-1 : >

… Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts trat eine neue literarische Gattung auf den Buchmarkt: der Staats- und Adresskalender bzw. das Staatshandbuch. Knüpften die Staatshandbücher anfänglich noch an die frühneuzeitliche Kalenderliteratur an – so waren sie bebildert und mit einem kalendarisch-astronomischen Teil versehen –, entwickelte sich aus ihnen nach und nach das heutige Behördenverzeichnis.

Die ersten regelmäßig herausgegebenen Staatskalender erschienen seit ca. 1670 in England, Frankreich und Italien. Das Alte Reich folgte mit Verzögerung: Hier etablierten sich Staatskalender erst in der Zeit zwischen 1700 und 1730. In Kursachsen, über die Wettiner in Personalunion mit Polen verbunden, gehörte zu den Staaten, in denen ein derartiges Periodikum erst relativ spät herauskam. Der erste Staatskalender erschien mit dem Titel „Calender auf das Jahr 1728“ in den letzten Herrschaftsjahren Augusts des Starken ... Die Entwicklung des sächsischen Staatskalenders in der Zeit von 1728 bis zur Einführung des konstitutionellen Monarchie (1831) verlief in zwei Phasen. In einer ersten Phase, bis zum Siebenjährigen Krieg, überwog die höfisch-repräsentative Komponente. Eine repräsentative Ausstattung, Abbildungen von Mitgliedern der königlichen Familie und ausführliche Beschreibungen von Ereignissen am Hof drängten den Charakter eines Behördenverzeichnisses in den Hintergrund … Nach dem verlorenen Siebenjährigen Krieg (in der Zeit des Krieges wurde die Herausgabe unterbrochen) erhielten die Staatskalender ein wesentlich nüchterneres Gewand. Das Format wurde verkleinert, die Bücher waren besser gegliedert und enthielten erstmals Inhaltsverzeichnisse… Die nach 1764 eingeführten Neuerungen gaben den sächsischen Staatskalendern eine Gestalt, die sie, abgesehen von kleineren Veränderungen, bis 1831 beibehalten sollten… Bis 1847 erschien alle zwei Jahre ein Band, wobei der Druck in der Regel im Dezember des Vorjahres erfolgte. Im Zusammenhang mit der Revolution 1848/49 kam es allerdings zu Verzögerungen … Im Zusammenhang mit der vollzogenen Umgestaltung der Unterbehörden betonte das Innenministerium Ende 1856 erneut die Notwendigkeit einer aktuellen Fassung des Handbuchs und regte eine jährliche Herausgabe an. Dem Band von 1857 folgte zwar 1858 schon ein weiterer Band; danach gab es aber wieder größere Unterbrechungen … Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges im Jahr 1914 waren keine wesentlichen Veränderungen hinsichtlich des Umfanges und der Struktur des Staatshandbuchs zu verzeichnen … Das 1921 erstmalig nach dem Krieg wieder erscheinende Staatshandbuch musste völlig umgestaltet werden … … Der Wert der Staatshandbücher als historische Quelle ist groß. Er erstreckt sich auf verschiedene historische Forschungsgebiete. Von besonderer Bedeutung sind die Staatshandbücher für die Verwaltungsgeschichte Sachsens. Sie dokumentieren den Aufbau, die Differenzierung sowie den mehrfachen Aufgaben- und Strukturwandel der staatlichen Verwaltung in Sachsen über mehr als zwei Jahrhunderte. Dies gilt sowohl für die staatliche Verwaltung insgesamt als auch für spezielle Verwaltungszweige wie die Militär-, Justiz- oder Finanzverwaltung oder für einzelne Behörden und Einrichtungen. Wegen der engen Verbindung zwischen dem wettinischen Fürstenhaus und dem sächsischen Staat im Zeitalter der vorkonstitutionellen bzw. konstitutionellen Monarchie sind die Staatshandbücher – bzw. die Hof- und Staatskalender – ferner eine wichtige Quelle für die Adels und Hofgeschichte ...

Literatur

  • Theodor Distel: Reihe der sächsischen Hof- und Staatskalender. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte und Altertumskunde, Zehnter Band, Wilhelm Baennsch Verlagshandlung, Dresden 1889. Hier S. 158 f. Digitalisat der SLUB